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Steuerfreibetrag - wo kriege ich Infos?

Leloo
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Diamant Schreiber
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Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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05 Sep. 2018 14:52 #109542 von Leloo
Steuerfreibetrag - wo kriege ich Infos? wurde erstellt von Leloo
Hallo alle,
vielleicht kann mir ja jemand ganz schnell und unkompliziert mit einem Link zu einem älteren Forenbeitrag oder einer Internetseite weiterhelfen...
Es geht um den Steuerfreibetrag, den man mit einem Kind mit Typ 1 beantragen kann. Heute war nämlich wieder einer dieser Tage, an denen ich meinen 4jährigen Sohn NICHT in den Kindergarten gebracht habe, da er eine Nacht mit einem BZ>250 hinter sich hatte und nach dem Aufwachen dann auch noch weiter steigend war. Und frühstücken wollte er natürlich auch irgendwann. Also habe ich ihn zu Hause gelassen, damit ich die weitere BZ-Entwicklung und die vorhandenen Ketone im Blick habe und eventuell Katheter frisch machen kann und und und... Damit wäre der Kindergarten (der sonst wirklich ganz toll ist) einfach überfordert gewesen. Und ich hätte ein schlechtes Gewissen gehabt.
Und da kam mir dann doch der Gedanke, wie ungerecht das eigentlich ist. Das wird ja immer mal wieder passieren... Das geht über die normalen "Kinderkranktage" hinaus. Ich gehe zwar "nur" samstags arbeiten (freiberuflich), aber die Hemmschwelle, noch mehr arbeiten zu gehen, ist durch den Diabetes doch angestiegen... So kam es, dass ich über den Steuerfreibetrag nachgedacht habe, der zumindest ein Stück weit abfangen würde, was ich aufgrund der Erkrankung eben doch nicht verdienen kann.
Wie dem auch sei: Wie hängen Steuerfreibetrag, Behindertenausweis und Pflegegeld (und was es alles gibt) denn zusammen? Welche Unterlagen bekomme ich wo, wenn ich den Steuerfreibetrag beantragen möchte. Brauche ich den Ausweis dazu? Bedeutet die Beantragung Nachteile für das Kind bei der Jobsuche? Ist das Pflegegeld eine extra Nummer? Ich sehe nur Dschungel im Moment...
Ich bin dankbar für jeden Tipp, der mir einen besseren Durchblick verschafft :)
Vielen Dank!
Kirsten

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sonne72
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Beiträge: 248

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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
05 Sep. 2018 18:38 #109543 von sonne72
Hallo, ja der Papierkrieg.

1. Pflegegeld beantragst Du bei Deiner Krankenkasse. Oft haben die ein entsprechendes Formular online, oder Du kannst es Dir schicken lassen. Die KK wird dann den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) auf Euch hetzen;), wie Du Dich vorbereiten kannst findest Du hier im Forum. Es wird nach einigen Wochen einen Termin bei Euch zu Hause geben, den wird in der Regel ein auf Kinder spezialisierter Krankenpfleger/-schwester unter zu Hilfenahme eines Laptop durchführen.
Wichtig! Vorbereiten!

Oft z.B. Pflegegrad 2 (318 € + Rentenversicherungsbeiträge), ab Antragstellung!

Wichtig, wenn man nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann.

2. Grad der Behinderung
Die Feststellung eines Grades der Behinderung kannst Du i.d.R. online beantragen/Antrag ausfüllen oder ausdrucken. Z.B. NRW
www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Down...blob=publicationFile

Zuständigkeit am Beispiel NRW
www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Down...erbehindertenausweis
/nordrhein_westfalen_einlegeblatt_adressen_sba_antrag.pdf;jsessionid=B51E86DDDA3385C1D3485BA16B2C237A.2_cid330?__blob=publicationFile

Könnte z.B. GdB 50 mit Merkmal H geben - keine Garantie

Man kann auch mitbeantragen das die Feststellungen ab dem Tag der Erstmanifestation gelten sollen, weil:

3. ... es für eventuelle Steuervorteile reicht in einem Kalenderjahr auch nur einen Tag die Feststellung einer Schwerbehinderung zu haben, z.B. Erstmainfestation 29.12.2017, Glückwunsch, reicht für 2017. Wird die erst nach dem Steuerbescheid für 2017 festgestellt, kann dieser später noch aktualisiert werden.
Denn Du gibst die Schwerbehinderung mit der Steuerklärung in den jeweiligen Formularen an.

www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderun...igungen-gibt-es.html

4. Vorteile/Nachteile für die Zukunft
Puhhhhh, die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Ob es Vorteile/Nachteile hat, steht in den Sternen. Lies Dich hier im Forum mal mit klarem Kopf und in Ruhe ein.
Es gibt da einige mit nicht klar definierten ÄngstenVorbehalten.

Überall da, wo es drauf ankommt, muss man eine Diabetes ohnehin angeben. Polizei/Bundeswehr - Schusswaffe. Versicherungen, LV, BU, private KV etc.
Bei einem "normalen" Job muss man keine Behinderungen oder Schwangeschaften bei Bewerbungen angeben - Diskriminierung.

Gruß

Joachim
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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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05 Sep. 2018 22:03 #109548 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Steuerfreibetrag - wo kriege ich Infos?
Hallo,

@sonne72 hat ja schon alles geschrieben, also den Ausweis brauchst mit 50+H um Steuerlich was geltend machen zu können
ZB:
Anlage Kind für das H freibetrag 3.700€, Behinderten-Pauschbetrag 570€ oder wenn mehr kosten nachweisen kannst die über die 1 % sind dann die, Pflegepauschbetrag 924€, Fahrtkosten behindertes Kind H Pauschal 900€ oder mit Fahrtenbuch bis 15.000km.
KFZ Steuerfrei ist ja ein eigenes Thema

Bei Pfleggrad solle 2 drin sein, wenn nur 1 bekommst stimmt was nicht. Hier interessiert der SBA gar nicht.

Nachteilig? Ich sag mal so, nur der SBA hat Vor- und Nachteile und das muss jeder für sich entscheiden aber halt ohne kannst auch nichts mit Steuer machen.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
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Juli
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07 Sep. 2018 14:21 #109560 von Juli
Zum Pflegegeld kann ich nichts sagen.
Für den Steuerfreibetrag ist das "H" maßgebend, unabhängig, ob 40 oder 50 %. Diese machen dann nur noch wenige Euro Unterschied aus. Eine Schwerbehinderung beantragst du beim zuständigen Versorgungsamt / Amt für Soziales - da musst mal schauen, wer bei euch zuständig ist. Wichtig ist, dass du eine gute Dokumentation beifügst, die eine Einschränkung der Lebensführung erkennen lässt.

Ich habe das mit der Schwerbehinderung auch immer kritisch gesehen, denn nein, dein Kind kann das nicht mehr ablegen. Aber ... letztlich entscheidet ihr (oder später dein Kind) wie es damit umgeht. Liegt der SBH-Bescheid einfach in der Schublade, dann entstehen weder Vor- noch Nachteile. Und nein, man MUSS es bei der Bewerbung nicht angeben - bekommt dann natürlich aber auch nicht die Vorteile, die eine SBH mit sich bringen würde. Wir haben die SBH auch nur wegen der Steuer beantragt damals.
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