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Ausführungsbescheid GdB 30 und Merkzeichen H - unentgeltliche Beförderung ?

CarstenPotsdam
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13 Juli 2018 17:21 #109151 von CarstenPotsdam
Hallo,

wir haben einen langen Weg hinter uns, bereits im Januar 2016 stellten wir für unsere damals 13-jährige Tochter den Antrag bei unserem LASV. Nach über einem Jahr erhielten wir dann die Einstufung GdB 30 ohne Merkzeichen H.

Wegen der damals und auch momentan immer noch guten Einstellung des Diabetes, auch wegen der eisernen Disziplin unserer Maus und wegen der Tatsache, dass sie nach wie vor mehrmals wöchentlich Hip-Hop tanzt, sehen wir keine erheblichen Teilhabeeinschränkungen, sodass wir gegen den verhältnismäßig geringen GdB 30 nicht vorgegangen sind. Überhaupt nicht einverstanden waren wir allerdings mit der strikten Verweigerung des Merkzeichens H, sodass wir zunächst (leider erfolglos) Widerspruch eingelegt hatten. So blieb uns nur der Klageweg, nach etwa einem Jahr (mit häufigem Schriftwechsel) erhielten wir nun als Anerkenntnis die Zusprechung des Merkzeichens H bei gleich gebliebenem GdB. Offenbar hatte das Sozialgericht dem LASV eine Einigung nahe gelegt, um kein Urteil sprechen zu müssen.

Mittlerweile erkannte auch das Finanzamt (das wir regelmäßig über das noch laufende Verfahren informiert hatten) die für das Merkzeichen H zutreffenden Pauschbeträge rückwirkend für 2016 und 2017 an.

Etwas irritiert sind wir, dass dem Ausführungsbescheid zwei zusätzliche Schreiben beigefügt sind. Wenn sie einen Schwerbehindertenausweis wünscht, soll unsere Tochter gemäß dem ersten Schreiben ein Passbild mit zusätzlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geschäftszeichen) einreichen. Bei dem zweiten Schreiben handelt es sich um den Antrag auf unentgeltliche Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

Allerdings habe ich in diesem Forum und auch allgemein schon gelesen, dass ein SBA erst ab einem GdB 50 ausgestellt wird und dass das Beiblatt wiederum nur in Verbindung mit dem SBA gültig ist. Dann macht doch aber die Einreichung des Passbildes und das Ausfüllen des Freifahrtantrages überhaupt keinen Sinn.

Oder gab es diesbezüglich eine neue Rechtsprechung ?

Für eine Klarstellung wäre ich sehr dankbar.

Tschüß sagt Carsten

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Cheffchen
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13 Juli 2018 21:40 #109153 von Cheffchen
Hallo @CarstenPotsdam und Willkommen hier,

bin zwar auch kein RA aber da hast vollkommen recht werde Bild noch Wertmarke sind bei 30 GdB von interesse.

Zwei möglichkeiten
entweder hast ausversehen doch 50 bekommen
oder die beiden Formulare sind schrott, ich würde es fast drauf ankommen lassen, die 5€ für Passbild wäre mir das wert, einfach zurück schicken und schauen was passiert, mehr als das sie oh schuldigung sagen kann ja nicht passieren, im besten fall bekommst aber beides.

Cheffchen

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