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Re:Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?

notoria
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14 Juli 2009 14:55 #31743 von notoria
Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen? wurde erstellt von notoria
huhu

wir haben die 2. ablehnung heute bekommen. erst hatten wir 11 Minuten ,jetzt sind es 28.

wer hat denn hier eine pflegestufe bekommen bei diabetes und kann mir diesbezüglich weiterhelfen. ich hab zwar schon viel durchgelesen aber meist auch nur beiträge gelesen die vor sozialgericht landen.

gibt es hier überhaupt jemanden?

würde mich über antworten freuen

lg domi

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notoria
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14 Juli 2009 14:56 - 14 Juli 2009 15:19 #31744 von notoria
ach private nachrichten kann ich übrigens nicht öffnen also bitte hier oder unter
In diesem Beitrag ist für Gäste nicht alles sichtbar. Um alles zu sehen, muss man registriert und angemeldet sein.
antworten

danke
Letzte Änderung: 14 Juli 2009 15:19 von WebAdmin. Begründung: Datenschutz. Mailadresse nun nur von registrierten Benutzern lesbar

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Joel99
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25 Nov. 2009 20:19 #33948 von Joel99
Hallo, habe grad den Eintrag gelesen.Wir hatten Pflegestufe 1 für unseren Sohn mehrere Jahre bekommen, allerdings war er erst 2 Jahre alt als er Diabetes bekam und dann haben wir es bis zu seinem 5 Lebensjahr bekommen, danach wurde es abgelehnt trotz mehrfacher Widersprüche und anwaltlicher Hilfe.
Was mich damals besonders geärgert hat: Es scheint kreisweit unterschiedlich von der Bewertung zu sein.
Alle Eltern mit Diabesteskindern die ich kannte die nur 5 km weiter wohnten und somit einem anderen Kreis angehörten haben es weiterhin erhalten.
Kommt auch wirklich auf den prüfenden Arzt drauf an...
lg
Dani

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SandraM
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03 Jan. 2010 20:59 #34651 von SandraM
Hallo,
erstmal ein frohes, neues Jahr!
Zum Thema Pflegegeld möchte ich allen Eltern mit Kindern von Diabetes Mut machen. Es gibt die Möglichkeit Pflegegeld zu bekommen! Wir haben für unseren Michi mit 4 Jahren ohne
weiteres Pflegestufe 1 erhalten! Diese wurde uns dann kurz vor seiner Einschulung aberkannt. Nach zweimaligem Widerspruch bei der Krankenkasse und eineinhalbjährigem Rechts-
streit (als rechtl. Vertreter hatten wir den VdK!) haben wir gegen das sehr arrogante Verhalten der Krankenkasse gewonnen, und die Pflegestufe 1 seit November 2009 wieder erhalten!
Die Richterin des Sozialgerichtes Augsburg war voll und ganz auf unserer Seite und hat verstanden, daß an Diabetes-Typ 1 erkrankte Kinder mindestens bis zum 12. Lebensjahr
auf die ständige Betreuung ihrer Eltern angewiesen sind!
Natürlich kommt dies auf den Einzelfall an und man muß wirklich alles ganz genau dokumentieren und erläutern, man braucht einen sehr langen Atem!

Also nur Mut!

Alles Gute

Sandra :) :) :) :)

:)
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SandraM
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Neuling
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03 Jan. 2010 20:59 #34652 von SandraM
Hallo,
erstmal ein frohes, neues Jahr!
Zum Thema Pflegegeld möchte ich allen Eltern mit Kindern von Diabetes Mut machen. Es gibt die Möglichkeit Pflegegeld zu bekommen! Wir haben für unseren Michi mit 4 Jahren ohne
weiteres Pflegestufe 1 erhalten! Diese wurde uns dann kurz vor seiner Einschulung aberkannt. Nach zweimaligem Widerspruch bei der Krankenkasse und eineinhalbjährigem Rechts-
streit (als rechtl. Vertreter hatten wir den VdK!) haben wir gegen das sehr arrogante Verhalten der Krankenkasse gewonnen, und die Pflegestufe 1 seit November 2009 wieder erhalten!
Die Richterin des Sozialgerichtes Augsburg war voll und ganz auf unserer Seite und hat verstanden, daß an Diabetes-Typ 1 erkrankte Kinder mindestens bis zum 12. Lebensjahr
auf die ständige Betreuung ihrer Eltern angewiesen sind!
Natürlich kommt dies auf den Einzelfall an und man muß wirklich alles ganz genau dokumentieren und erläutern, man braucht einen sehr langen Atem!

Also nur Mut!

Alles Gute

Sandra :) :) :) :)

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Martina0911
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28 Juni 2010 12:08 #39127 von Martina0911
Hallo Zusammen, wir hatten am vergangenen Freitag Gerichtsverhandlung vor dem Landessozialgericht in Stuttgart nach über vier Jahren warten auf Termin. Lea
war nocht nicht mal zwei als wir Pflegegeld beantragt hatten.
Wir sind vor Gericht untergegangen, haben nicht mal zwei Bereiche in der Pflege annerkannt bekommen. Der Richter war spöttisch und meinte ein fünfjähriges Kind müsste den Löffel ja selber halten können. Als ich dann angefangen habe zu weinen hat er mir noch mit Bußgeld gedroht. Ich bin so enttäuscht und es tut weh. Lea konnte noch nicht mal sprechen als sie Typ 1 bekam und das wird grad ignoriert.
Ungrechte Welt, Martina

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engelchen2812
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02 Juli 2010 11:34 #39272 von engelchen2812
Hallo Martina,
wir haben auch schon unsere Gerichtsverhandlung hinter uns. Der Richter glänzte auch vor lauter Unverständnis. Er hat mir gedroht, wenn ich die Klage nicht zurück nehme, dann wird er mir die Verfahrenskosten auferlegen. Und sieh an, er hat es auch getan. In der Zwischenzeit haben wir das Urteil vorliegen. 300 Euro Mutwillenskosten soll ich zahlen. Ich habe gegen das Urteil Berufung eingelegt und mich auch über den Richter beschwert.
Es ist unmöglich wie hier über die Kinder entschieden wird. Man fühlt sich so ohnmächtig. Andauernd bin ich am grübeln wie man einen Weg findet damit die Kleinen wenigstens die Pflegestufe 1 bekommen. Es ist wie mit den Versorgungsamtern. Die entscheiden auch noch Wetterlage. Und die meisten Richter haben auch keine Lust sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Was mich in diesem Zusammenhang besonders aufregt, ist die Tatsache, das es immmer wieder heisst, Blutzuckermessen, Insulingabe und Nahrungsaufnahme stehen in keinem zeitlichen Zusammenhang. Das ist einfach lächerlich. Aber diese Entscheidung wurde sogar vom BGH bestätigt. Da hat sicher auch ein richtiger Experte entschieden. Was in diesem Land so alles möglich ist, das sträuben sich einem die Haare.
LG Manu

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Gottwalt
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02 Juli 2010 13:09 #39277 von Gottwalt
Hallo,

über unsere Pflegegeld-Bewilligung schrieb ich ja schon.

Vielleicht nochmal, um es deutlich zu machen: Als Pflegeleistung wurde bei uns im Grunde nur anerkannt, daß S... sich zwar altersgemäß an- und auskleiden kann, aber aufgrund der Pumpe bzw. des Katheters regelmäßig doch nichtaltersgemäße Assistenz benötigt, eben um sich selbigen nicht zu ziehen, und um die Pumpe sicher zu verstauen. Dies ist bei weitem der größte Posten (es betrifft ja jeden Toilettengang, jedes Umkleiden beim Rein- und Rausgehen etc.).

Der Gutachter ließ sich das richtig von S... zeigen und überzeugte sich so vor Ort, daß hier tatsächlich ein Problem besteht, das ursächlich und nur mit der Krankheit zusammenhängt und nicht mit einer Entwicklungsanomalie etc.

Der eigentlich größte Bereich, nämlich die Behandlungspflege (Blutzucker messen, Insulin verabreichen, Essen berechnen und Nahrungsaufnahme überwachen sowie die permanente Beobachtung und Anwesenheit) zählen leider überhaupt nicht. Darüber war selbst der Gutachter sehr unglücklich und meinte, er würde dies gerne mitberücksichtigen, darf es aber nicht.

Was auch noch wichtig ist: Regelmäßige Arzt- oder Therapiebesuche müssen ebenfalls berücksichtigt werden, und zwar incl. Wartezeit etc.! Da S... wöchentlich zur Krankengymnastik geht und ich dort dabeibleiben muß (Unterzuckergungsgefahr) fallen allein dafür schon fast zwei Stunden pro Woche bzw. 15 Minuten täglich an.
Wichtig ist, daß es regelmäßig wiederkehrende Termine sind, sie müssen aber nicht immer dieselben sein. Sollte also jede vierte Woche Krankengymnastik, jede vierte Woche Ergotherapie, einmal im Monat ein Kinderarztbesuch und einmal im Quartal der Besuch beim Diabetologen fällig sein, zählen die dafür benötigten Zeiten voll zur zu berücksichtigenden Zeit, eben entsprechend auf die Wochentage verteilt. Bei uns machte dies aber nichts Entscheidendes mehr aus, Pflegestufe 2 wurde doch nicht draus.

Lieben Gruß

Gottwalt
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TinaP
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29 Juli 2010 15:57 #39978 von TinaP
Hallo,
um mal allen Eltern Mut zu machen, einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, wir haben die Pflegestufe 1 erhalten.
Unser Sohn ( 4 Jahre alt mit Typ 1 seit Anfang des Jahres) ist durch die Erkrankung inkontinent. Durch die ständigen Schwankungen kann das wechseln der Wäsche zum Sport werden. Das war ein entscheidendes Kriterium für die Pflegestufe. Entscheidend ist wahrscheinlich auch, in welchem Bundesland man wohnt. (wir kommen aus Brandenburg)

Also nur Mut! Und auf keinen Fall vergessen, ein Pflegetagebuch zu führen.

Liebe Grüße!

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RAGK
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07 Dez. 2010 18:19 #44609 von RAGK
Hallo,

auch wir haben für unseren nun zweijährigen Sohn Pflegegeld beantragt. Leider kam letzte Woche der ablehnende Bescheid. Es wurden uns 15 Minuten zusätzlicher Aufwand für die Überwachung der Nahrungsaufnahme anerkannt. Wir haben ein Pflegetagebuch mit eingereicht. Darin aufgeführt sind für Nahrungsaufnahme weit mehr als 15 Minuten.

Der Widerspruch läuft nun. Derzeit vertritt uns der VdK. Sehr dankbar wäre ich für Tipps, in welchen Bereichen noch zusätzlich Grundpflegezeiten anerkannt wurden. Weiter hilft mir schon dein Hinweis mit dem Ankleiden, Gottwald.

Wir kommen aus Donauwörth, es ist verm. auch das Sozialgericht Augsburg für uns zuständig, daher wäre ich auch für Tipps von dir, Sandra, sehr dankbar.

Viele Grüße
Ralf

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