Bitte teilen: Freiwillige Klassenfahrt Begleiter gesucht für Kinder mit Typ 1 Diabetes
Gemeinsam mit der Selbsthilfe Organisation Deutsche Diabetes Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) suchen wir regelmäßig Freiwillige, die dazu bereit sind, ein Kind mit Typ1 Diabetes auf eine Klassenfahrt zu begleiten und zu betreuen.
Die Aufgabe des Betreuers ist, sich um die Einhaltung und Durchführung der Diabetes Therapie während der Fahrt zu kümmern. Ggf. Bereitschaft Aktivitäten mitzumachen oder auch nachts einen Blutzucker zu messen. Versichert wäre er/sie über die Haftpflicht Versicherung der Deutschen Diabetes Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M).
Die Kosten für Eure Anfahrt, Kost und Logis sowie eine Aufwandsentschädigung würden übernommen.
Voraussetzung ist, daß ihr mindestens 18 Jahre alt seid und ausreichend Erfahrung zum Thema Typ1 Diabetes mitbringt, um ein Kind mit Diabetes für ein paar Tage verantwortungsvoll zu betreuen.
Wenn ihr Euch vorstellen könnt, eine solche Betreuung zu übernehmen, dann tragt Euch rechts im Menü unverbindlich in unseren Betreuer Verteiler ein.
Ihr erhaltet dann die Anfragen, wenn ein Betreuer benötigt wird und könnt Euch bei Interesse zur Verfügung stellen.
Die Liste der eingetragenen Betreuer wird nirgends veröffentlicht. Eure Anonymität ist somit gewahrt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung dieser Aktion.
Michael Bertsch
www.Diabetes-Kids.de
Schule, Veranstaltungen, Reisen/Urlaub, DDH
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das hat aber nichts mit dem Projekt zu tun.
klar kannst du Geld bekommen bzw. bekommst eine entschädigung man beantragt eintweder eine Engliederungshilfe die mit Fährt oder wenn man selber beantragst an der gleichen stellen ein Budget wo Reisekosten und Verdienstausfall übernommen werden.
Das Problem ist nur wenn Amt Engliederungshilfe ablehnen, werden die auch das Budget ablehnen bzw. das alles nur nach Klage bezahlen, denn im Grunde sind sie klar in der Pflicht.
Cheffchen
Habt ihr Lust?
Viele Grüße
ich finde das echt toll von euch.
Als Ergänzung an dieser Stelle, möchte ich nochmal darauf hinweisen das u.a. das Hessisches Sozialgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, das Grundsätzlich die Schule dafür verantwortlich ist das eine Betreunungsperson mitfährt und das diese auch die Kosten zu tragen hat - So habe ich das jedenfalls verstanden...wenn es um schulische Aktivitäten geht....
Ich weiß nicht, ob das immer zielführend ist, aber rechtlich ist das Thema wohl eindeutig...
Nachzulesen über die Homepage des „Anwaltes“ hier im Forum - dessen Namen ich leider regelmäßig vergesse....