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Blutzuckertestreifen : Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes !

Offizielle Bestätigung einer kassenärztlichen Vereinigung schafft Klarheit

Viele Patienten erhalten - trotz klarer Rechtslage - nicht die benötigte Anzahl an Teststreifen. Aus Angst vor einem sog. "Regress" wird häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet, obwohl der Arzt selbst eine höhere Verordnungsmenge für notwendig hält. Erstmals liegt nun eine in dieser Form klare und unmissverständliche Bestätigung einer offiziellen Stelle vor, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt.

Mehr Info und Quellverweis: Diabetes-Forum vom 13.3.2014

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (3 Antworten).
antwortete auf das Thema:
15 März 2014 04:47
Wir bekommen für das Quartal 700 (14 Päckchen) bis jetzt hat es immer gerade so bis zum nächten Termin gereicht. Mir wurde auch schon gesagt das die KK sich beschwert hätte warum wir soviel testen, aber Junior ist nun mal schwer einstellbar....

Komisch das sie dann aber beim Sensor auch nicht entgegenkommen wenn sie sehen das die Kinder schwer einstellbar sind.
reiner123 antwortete auf das Thema:
14 März 2014 23:55
Also ich bin für diesen Artikel sehr, sehr dankbar.

Wir kommen manchmal nicht mit der "Obergrenze" hin. Ärzte glauben tatsächlich, dass sie die BZ-Teststreifen um die ich sie zusätzlich bitte, dann aus eigener Tasche zahlen müssen. Deshalb haben wir schon auf eigene Kosten BZ-Teststreifen gekauft.

Gruß
Tina
NaninAhaGen antwortete auf das Thema:
14 März 2014 13:36
Also ich kann mich da nicht beschweren. Wir bekommen pro Quartal 600 Teststreifen verschrieben, und wenn die nicht ausreichen können wir jederzeit Nachschlag haben. Da hat sich bisher werder Krankenkasse noch Dia-Arzt quer gestellt :)