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Diabetes kein Grund für Verweis von Grund- auf Förderschule

Ein Grundschüler muss wegen seiner Diabetes-Erkrankung grundsätzlich nicht zu einer Förderschule wechseln. Denn entspricht der Grundschulbesuch den Fähigkeiten des Kindes und ist dort die Unterrichtung ohne besonderen Aufwand möglich, ist eine Überweisung an eine Förderschule unzulässig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in Magdeburg in einem am Freitag, 13. Dezember 2013, bekanntgegebenen Eilbeschluss.

Mehr Ifo und Quellverweis: Juraforum.de vom 16. Dez. 2013

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