Pflegegeld für Kinder mit Diabetes ?
Pflegebedürftig sind gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.”
Ein ausführlicher Artikel mit zahlreichen Urteilstexten zu diesem komplexen Thema unter www.diabetes-und-recht.de vom 21.7.2013
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