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IQWIG mit Bewertung des kontinuierlichen Glukosemonitorings (CGM) beauftragt: diabetesDE sieht in CGM klare Vorteile für bestimmte Typ-1-Diabetiker

Berlin – diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe und ihre Mitgliedsorganisationen beurteilen in einer gemeinsamen Stellungnahme die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) als unersetzbare Erweiterung zur Blutzuckerkontrolle bei bestimmten Menschen mit Diabetes Typ 1. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) ist jetzt durch den gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, den Nutzen der CGM im Vergleich zu anderen Messverfahren bei insulinpflichtigen Diabetes-Patienten zu bewerten. Im laufenden Bewertungsverfahren werden die Studienlage und auch Stellungnahmen berücksichtigt. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe betont, dass die CGM als diagnostische Technik bei Patienten mit Typ-1-Diabetes mit bestimmten Indikationen nachweislich die Stoffwechselkontrolle verbessert und das Risiko für Unterzuckerungen verringert.

Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 müssen durchschnittlich vier bis acht Mal täglich ihren Blutzuckerwert messen und die Insulindosis daran anpassen. Für jede Messung brauchen die Patienten einen Blutstropfen, den sie durch einen Nadelstich in die Haut gewinnen. Beim kontinuierlichen Glukosemonitoring mit einem CGM-System misst eine Sensorelektrode im Unterhautfettgewebe automatisiert bis zu 1400 Mal täglich den Glukosewert. Der Patient erhält dadurch engmaschig Informationen über den gesamten Tages- und Nachtverlauf seines Blutzuckerspiegels und wird alarmiert, wenn Unter- oder Überzuckerungen drohen. Auf Antrag des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) jetzt beauftragt, die kontinuierliche Glukosemessung mit „Real-Time“-Messgeräten zu bewerten. Prüfen soll das IQWIG auch, inwieweit die CGM Folgeschäden und Stoffwechselentgleisungen verhindert sowie Lebensqualität und Sterberate beeinflusst. Das IQWIG ist angehalten, beim G-BA dazu eingegangene Stellungnahmen einzubeziehen.

diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe mit seinen Mitgliedsorganisationen Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe (VDBD) und Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) sieht eine Verbesserung des Glukosestoffwechsels durch die CGM bei bestimmten Nutzergruppen als erwiesen an. Zum Beispiel bei Menschen mit Typ-1-Diabetes, die eine Insulinpumpentherapie anwenden. „Klinische Studien haben gezeigt, dass CGM-Systeme erhöhte Langzeit-Blutzuckerwerte senken und die Häufigkeit von gefährlichen Unterzuckerungen verringern können“, sagt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Insbesondere Kinder unter acht Jahren mit Diabetes Typ 1 reagieren häufig sehr empfindlich auf Insulin: Schon geringste Dosen führen bei ihnen dazu, dass der Blutzucker schwankt. „Die Gefahr von Stoffwechselentgleisungen, insbesondere Unterzuckerungen, ist bei diesen kleinen Patienten sehr hoch“, so Professor Danne. Auch Typ-1-Diabetiker, die berufsbedingt nicht regelmäßig messen können oder durch Unterzuckerungen gefährdet sind, würden von einer kontinuierlichen Glukosemessung profitieren. Darunter fallen zum Beispiel Lastkraftwagenfahrer, Seeleute, Dachdecker oder Menschen, die in Reinräumen arbeiten.

Voraussetzung sei, dass Nutzer im Umgang mit der CGM umfassend geschult sind und motiviert, ihre Insulintherapie ständig daran anzupassen: „Der Effekt dieser diagnostischen Technik liegt in der Hand des Patienten, der die Informationen über seinen Blutzuckerspiegelverlauf interpretieren und entsprechend handeln muss“, so Professor Danne. Erst dann ermögliche das Mehr an Informationen einen sichereren Umgang mit der chronischen Erkrankung.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt die CGM als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB). Deren Kosten werden bislang nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übernommen. Viele Kassen lehnen die Kostenerstattung mit der Begründung ab, diese Leistung sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten und die Studienlage spreche nicht ausreichend dafür. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordert eine Erstattung für jenen Patientenkreis, der von einer Nutzung der CGM deutlich profitieren würde: „Letztendlich ist hierbei von maximal einigen Tausenden CGM-Nutzern in Deutschland auszugehen“, stellt Professor Danne heraus.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Internet hier.

Ihre Kontakte für Rückfragen:
diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Nicole Mattig-Fabian (Geschäftsführung)
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 201 677-12
Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: mattig-fabian@diabetesde.org

Quelle: Pressemeldung diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe vom 24.1.2013

CGM System, Kontinuierliche Blutzuckermessung, Blutzuckermessung, DiabetesDE, Organisationen, Technik

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (6 Antworten).
Andrea Sch antwortete auf das Thema:
01 Feb. 2013 09:37
Hallo Joa!

Zum Glücke gibt es ja bereits Initiativen gegen diesen Wahnsinn!! :woohoo:

www.gksoft.com/a/fun/dhmo-de.html

LG
Andrea
delphyine antwortete auf das Thema:
31 Jan. 2013 13:35
Wir kämpfen ja auch weitterhin. Sollten es eigentlich Anfang des Jahres für eine Woche bekommen, aber da ist die Maus dann krank geworden. Jetzt warten wir auf das nächste Zeitfenster, wo das Leihgerät frei wird und hoffen dann genauso, dass die Werte sich innerhalb dieser einen Woche derart bessern, dass wir eine Argumentationsgrundlage für die KK bekommen.
alviseluva antwortete auf das Thema:
31 Jan. 2013 13:18
Hmmm jetzt verstehe ich, warum unsere Diabetologin meinte, das CGM erkämpfen... wir testen jetzt erstmal mit dem von der Ambulanz, sollten sich die Werte dann bessern (über 50% unter dem Zielbereich) sollten wir zumindest eine gute Argumentationsbasis gegenüber der KK haben. Hoffe ich zumindest.
Wenke antwortete auf das Thema:
27 Jan. 2013 10:18
Ich sag' nur: Wess' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'.

Ich bin Versicherungskauffrau und in unserer Branche ist es ein mehr als offenes Geheimnis, dass Gutachter(gremien) aller Art dazu tendieren, so "gutzuachten" wie der, der sie beauftragt hat, es gerne hören möchte.

Logisch, man möchte ja auch Folgeaufträge.
tonja antwortete auf das Thema:
27 Jan. 2013 09:42
Hallo Joa,

Danke für den Link. :laugh:

Narrenmund tut Wahrheit kund., kommt mir da spontan in den Sinn.

LG
Tonja