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Schwerbehindertenrecht: Bei Diabetes ist Therapieaufwand nicht allein maßgeblich für Schwere der Behinderung

Schwerbehindertenrecht: Therapieaufwand ist nicht allein maßgeblich für die Schwere einer Behinderung

Menschen mit Diabetes müssen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises erhebliche Einschnitte in die Lebensführung nachweisen

Berlin - Damit Diabetiker den Schwerbehindertenstatus erhalten, müssen neben der Belastung durch hohen Therapieaufwand auch erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag vorliegen: Menschen mit Diabetes können nach den einschlägigen Vorschriften den Schwerbehindertenstatus erhalten, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Dieser Therapieaufwand allein reicht aber – anders als es mitunter zu lesen ist – nicht aus, um den Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Vielmehr müssen die Betroffenen zusätzlich auch noch nachweisen, dass sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. In einer aktuellen Entscheidung ( B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 25.10.2012) wurden diese zusätzlichen Voraussetzungen vom Bundessozialgericht nochmals bestätigt. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe rät daher Menschen mit Diabetes, im Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis die geforderten gravierenden Einschnitte in der Lebensführung möglichst detailliert zu belegen.

 

Um Benachteiligungen im Alltag auszugleichen, können schwerbehinderte Menschen berufliche und finanzielle Vorteile in Anspruch nehmen. Dazu gehören ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente sowie Steuervorteile. Menschen mit Diabetes können die Feststellung des Schwerbehindertenstatus beim Versorgungsamt beantragen. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung lässt dabei jedoch durchaus Interpretationsspielräume zu. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist erforderlich, dass die Patienten durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein müssen. „Nicht selten wird irrtümlich behauptet, dass allein der hohe Therapieaufwand bei Diabetes für den Schwerbehindertenausweis ausreiche“, sagt Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). „Werden die zusätzlich bestehenden Voraussetzungen jedoch nicht nachgewiesen, dann wird der Antrag oftmals abgelehnt“, so Ebert weiter. Das Bundessozialgericht hat dies in einer aktuellen Entscheidung nun nochmals klargestellt: Allein der Aufwand für Messen und Spritzen reicht nicht aus, um als schwerbehindert anerkannt zu werden

Zwar liegen die geforderten Voraussetzungen bei Menschen mit Diabetes Typ 1, insbesondere Kindern und Jugendlichen, meist vor. Doch „Fehler bei der Antragsstellung führen oftmals dazu, dass der für einen Schwerbehindertenausweis benötigte Grad der Behinderung nicht zuerkannt wird oder das Verfahren sich erheblich in die Länge zieht“, betont Oliver Ebert. Ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sollte daher gemeinsam mit dem behandelnden Arzt gründlich vorbereitet und detailliert begründet werden. „Antragsteller sollten den Therapieaufwand über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten belegen und möglichst umfassend schildern, inwieweit sie durch den Diabetes in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind“, rät der Jurist.

Weitere Informationen finden Interessierte in einer Informationsbroschüre mit vielen praktischen Tipps, Checklisten und den genauen Gesetzestexten zur Schwerbehinderung. Diese können sie bei diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe bestellen. Vollmitglieder der DDH-M erhalten die Broschüre kostenlos, für alle anderen beträgt die Schutzgebühr 2,00 Euro zzgl. Versandkosten. Informationen bieten darüber hinaus auch die Internetseitenwww.diabetesDE.org sowie www.diabetes-und-recht.de.

Ihre Kontakte für Rückfragen:
diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Nicole Mattig-Fabian (Geschäftsführung)
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 201 677-12
Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: mattig-fabian@diabetesde.org

Quelle: Pressemeldung diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe vom 14.11.2012

Behinderung, Rechtliches