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Nicht jeder Diabetiker "schwerbehindert"

KASSEL (mwo). Ständige Blutzuckerkontrolle, auf gesund Ernähren achten und regelmäßige vorbeugende Arztbesuche: Das reicht nicht, damit Diabetiker als Schwerbehinderte anerkannt werden.

 

So muss der Zuckerkranke sich mindestens viermal täglich Insulin spritzen.
Es ist nötig, dass der Kranke seine Insulindosis immer neu anpassen müsse.
Die Krankheit müsse die Lebensführung "erheblich beeinträchtigen", so die Richter.

Mehr Info und Quelllverweis: Ärztezeitung vom 26.10.2012

Behinderung

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (4 Antworten).
delphyine antwortete auf das Thema:
01 Nov. 2012 08:58
So wie ich den Text lese, fallen doch aber unsere Kinder immer unter "erheblich beeinträchtigt", weil sie eben die Insulindosis immer neu anpassen müssen und mindestens viermal täglich Insulin spritzen. So steht das da ja.
Ich finde zwar, dass gerade Menschen, die nur bestimmte Essensmengen zu sich nehmen dürfen, weil sie auf CT eingestellt sind erheblich beeinträchtigt sind, aber die fallen da dann raus.
Leonie01 antwortete auf das Thema:
31 Okt. 2012 21:07
Hallo,

gerade wenn sich täglich vieles um die Krankheit dreht, empfinde ich das schon als "erheblich beeinträchtigt". Sicher, man kann damit klarkommen, auch wir haben es mal mehr und mal weniger gut im Griff.

Aber...das definiert natürlich jeder anders.
Würde mich mal interessieren, ab wann (oder bei was) die Lebensführung erheblich beeinträchtigt ist.

LG, Silke
Wenke antwortete auf das Thema:
31 Okt. 2012 11:21

cociw schrieb: "(...)Auch wenn ihr Tagesablauf sich ständig um die Zuckerkrankheit drehe, sei damit die Lebensführung noch nicht "erheblich beeinträchtigt", betonte das Gericht. Die Diabetikerin habe ihre Krankheit gut im Griff.(...)"

Das lässt ja wieder jede Menge Spielraum offen...
Ist nur die Frage, was für die Richter eine "erhebliche Beeiträchtigung" bedeutet.


In der Tat!

Das klingt wie die Äußerungen, die wir beim Sozialamt gehört haben: man muss sich nur dran gewöhnen und dann ist das alles kein Problem...

Gewöhnen kann man sich, aber beeinträchrigt (und meiner Meinung nach auch "erheblich"!) ist man trotzdem.
cociw antwortete auf das Thema:
28 Okt. 2012 11:22
"(...)Auch wenn ihr Tagesablauf sich ständig um die Zuckerkrankheit drehe, sei damit die Lebensführung noch nicht "erheblich beeinträchtigt", betonte das Gericht. Die Diabetikerin habe ihre Krankheit gut im Griff.(...)"

Das lässt ja wieder jede Menge Spielraum offen...
Ist nur die Frage, was für die Richter eine "erhebliche Beeiträchtigung" bedeutet.