Diabetes-Kids Expertenforum

Veröffentlicht in Fragen und Antworten.

Integrationsplatz in Schule oder Kindergarten bei Diabetes

In den meisten Bundesländern sind die sog. "Integrationsplätze" Kindern mit sog. "Entwicklungsverzögerungen" oder "Entwicklungsbeeinträchtigungen" vorbehalten. Es handelt sich dabei also um Förderplätze, um z. B. die Sprachentwicklung, die motorische Entwicklung etc. zu fördern. Derartige Plätze werden Diabetikern nur dann bewilligt, wenn entweder (ggf. durch die Beeinträchtigungen des Diabetes verursacht, ggf. aber auch aus anderen Gründen) entsprechende Entwicklungsverzögerungen vorliegen oder wenn ein Sachbearbeiter glücklicherweise pragmatisch die Auffassung vertritt, daß auf diese Weise das Kind am einfachsten die Zusatzbetreuung bekommt, die es ggf. benötigt. Anspruch auf einen klassischen "Integrationsplatz" haben Kinder durch den Diabetes nicht!

Zweifelsfrei benötigen Kindergartenkinder mit Diabetes mehr Aufmerksamkeit und einen höheren Betreuungsaufwand als ansonsten gleich alte, gleich entwickelte Kinder ohne Diabetes. Da in vielen Bundesländern dem Bedarf der klassischen Integrationskinder einfach durch eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels entsprochen wird (also entweder weniger Kinder in der Gruppe oder mehr Betreuer für die Gruppe) ist eigentlich den Kindern mit Diabetes durch die Bewilligung des Integrationsstatus durchaus gedient, ganz pragmatisch betrachtet.

Aber: Welcher Art ist die zusätzliche Betreuung, die ein Kindergartenkind mit Diabetes mellitus Typ 1 bedarf?
Das unterscheidet sich sicherlich von Kind zu Kind, und ist auch je nach Kindergartenstruktur, aber auch je nach Therapieform unterschiedlich.

Auf jeden Fall benötigt das Kind zusätzliche Aufmerksamkeit bei der Nahrungsaufnahme (Kontrolle, daß zur richtigen Zeit das Richtige gegessen wird) und ein dauerhaftes Bewußtsein der Betreuer über die körperliche Belastung des Kindes (mein klassisches Beispiel: Sitzt das Kind beim Spiel draußen im Bollerwagen oder zieht es diesen? Dies ist ja erheblich blutzucker-relevant). Je nach Blutzuckerschwankungen benötigt das Kind zwischendurch Assistenz oder zumindest Erinnerung zum Messen, Assistenz zur Interpretation des Wertes und Überwachung der Durchführung daraus resultierender Maßnahmen (Insulingabe oder Nahrungsaufnahme). Und immer wieder benötigt ein Kindergartenkind mit Diabetes auch die volle und ungeteilte Aufmerksamkeit eines Betreuers, z. B. bei einer starken Unter- oder Überzuckerung. Kinder mit Insulinpumpe benötigen zusätzlich häufig Assistenz beim An- und Auskleiden, um sich den Katheter nicht unbeabsichtigt zu ziehen und um die Pumpe spielsicher zu verstauen, Kinder mit Pumpe oder ICT benötigen zusätzlich Hilfe bei der Insulingabe zu den Mahlzeiten.

Wer kann davon welche Hilfen leisten?
Inwieweit ein Kindergarten schon mit der zusätzlichen Beaufsichtigung bei Spiel, Essen, Aus- und Ankleiden überfordert ist, hängt stark von der Einsatzbereitschaft, Kompetenz, aber auch Personalstärke und sonstigen Zusatzanforderungen an die Betreuer ab. Sollte dies realistischerweise nicht dauerhaft leistbar sein, so bleiben eigentlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder man wählt einen anderen Kindergarten, der dazu in der Lage ist, oder man beantragt beim Sozialamt Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12- Diese Eingliederungshilfe kann in vielerlei Weise gewährt werden, aber es besteht Anspruch darauf! Sie kann z. B. dadurch gewährt werden, daß der Kindergarten einen Zuschuß erhält, um zu bestimmten Zeiten noch zusätzliches Personal zu beschäftigen. Oder es kann direkt von der bewilligenden Behörde eine zusätziche Kraft gestellt werden. Oder die Eltern erhalten ein Budget, aus dem sie eine zusätzliche Betreuungskraft dem Kindergarten bezahlen. Die geeignete Hilfe soll und muß von allen Beteiligten gemeinsam beschlossen werden, es kann also nicht das Sozialamt im Alleingang bestimmen, wie das erfolgen muß.
Sollte der Kindergarten jedoch eigentlich in der Lage sein, die zusätzliche Beaufsichtigung zu leisten, aber mit der Insulingabe, der Essensberechnung und dem Blutzuckermessen überfordert sein, so kann dies von einem Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernommen werden. Eine solche Leistung wird vom Arzt (das muß nicht der Diabetologe sein, Haus- oder Kinderarzt kann das auch!) verordnet.

Wichtig bei allen diesen Hilfsmaßnahmen ist: Sie müssen zweckdienlich sein! Das heißt, durch ihre Leistung muß tatsächlich der Kindergartenbesuch ermöglicht und die Teilhabe an allen Kindergartenaktivitäten -so weit wie dies unter den gegebenen Voraussetzungen eben geht- ermöglicht werden. Vermieden werden soll nach Möglichkeit die Ausgrenzung des Kindes.

Also, nochmal zusammenfassend:
Anspruch auf Integrationsplatz ist schwierig!
Alternativ besteht aber Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12, zu beantragen beim Sozialhilfeträger
Geht es "nur" um die Mahlzeiten und ums Blutzuckermessen, kann ein Pflegedienst im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" vom Arzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt hierfür die Krankenkasse.

Quelle: Ausarbeitung von Herrn Gottwalt T... im Mai 2011
Wir bedanken uns für diesen informativen Beitrag und die Erlaubnis zur Veröffentlichung

Schule, Expertenrat, Kindergarten

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (24 Antworten).
Gottwalt antwortete auf das Thema:
23 Juli 2020 14:00
Wenn man keinen Pflegedienst findet (Nachweis der Ablehung an die Krankenkasse) kann man fordern, anstelle der Sachleistung (die Krankenkasse zahlt den Pflegedienst direkt) Geldleistung zu bekommen, mit dem man dann selbst einen Pflegedienst bezahlt. Dann kann der Pflegedienst quasi wie bei Privatpatienten abrechnen und einen eigenen Satz festsetzen, zu dem er in der Lage ist, das wirtschaftlich zu leisten. Das Ganze bedeutet Theater und Mehrarbeit, leider.
Alternative ist wirklich nur noch ein Eilantrag beim Sozialgericht, die dann festlegen, wer die Versorgung sicherstellen muß, Behörde oder Krankenkasse. Unsere Erfahrungen mit dem Sozialgericht sind diesbezüglich sehr sehr sehr gut, aber das liegt immer am einzelnen Richter.

Lieben Gruß und viel Kraft

Gottwalt
Cheffchen antwortete auf das Thema:
23 Juli 2020 11:56
Hallo,

die Zuständigkeiten sind ja eigentlich klar und alles korrekt was schreibst, Eingliederungshilfe von Amt und zum Essen der Pflegedienst vom KK, genau so wie das alle Sagen, das pasiiert so tausendfach und selber schreibst, wo ist da das Problem?
Das kein Pflegedienst findest ist leider ein großes Problem, da hilft auch oft, das die eine erhöhte Anfahrtspauschale abrechenen können bei Kinder, also mehr geld gibt.

Cheffchen
Mamahoch2 antwortete auf das Thema:
22 Juli 2020 12:07
Unser Sohn ist 3 Jahre alt und seit Februar mit der Diagnose Diabetes (insulinpumpe und Sensor), er besuchte schon den Kindergarten für drei Wochen bis zur Erkrankung und dann kam Corona...
Nun sollte er eigentlich wieder gehen ab September. Die Erzieherin in der Gruppe traut sich aber die Versorgung nicht zu und wir haben nach einem Pflegedienst gesucht, der die Brotzeit abdeckt.. Leider vergeblich.. nun haben wir beim Bezirk nach Eingliederungshilfe angefragt aber die sagen Diabetes ist zwar eine körperliche Behinderung aber das muss medizinisch abgedeckt werden und betrifft sie nicht... die Krankenkasse sagt sie können zwar die halbe Stunde Brotzeit abdecken über eine Verordnung aber mehr nicht...

Wenn ich jetzt aber keinen Pflegedienst finde und nicht den Kindergarten wechseln möchte (der liegt gleich über der Straße - ich würde auch mithelfen bei der Versorgung aber mit 7 Monate alten Baby bin auch ich da eingeschränkt) Bleibt letztlich wirklich nur ein Eilantrag beim Sozialamt wenn sich keiner zuständig fühlt?

Danke
Lissy12 antwortete auf das Thema:
07 Feb. 2014 13:46
Hallo wenn ich richtig gelesen habe, kommst du (ihr ) auch aus Zwickau wenn du lust hast , , können wir uns gerne austauschen lg gabi&jill
hoya antwortete auf das Thema:
07 Feb. 2014 09:31
Hallo Jessica,

wir haben auch Klage plus Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht. Also 2 Verfahren. Das Eilverfahren haben wir gewonnen und haben nun eine Einzelintegrationshilfe für 8h täglich. Das Hauptverfahren dauert noch an. Wir hoffen natürlich sehr, dass wir auch da Recht bekommen.

Wenn du magst, kann ich dir unseren Anwalt nennen. Auch wenn du schon einen hast, könnten sich die beiden vielleicht mal austauschen. Ich kann es natürlich nicht versprechen.

Ein Tipp: Ich habe in einem ellenlangen Brief an Sozialamt und Amtsarzt aufgelistet, was bei meinem Kind alles gemacht werden muss und auf was geachtet werden muss. Richtig mit Zeitaufstellung, wann was ansteht (BZ - Kontrolle, erhöhter Beobachtungsaufwand, ob UZ - Anzeichen auftreten beim Spiel, besondere Aufsicht bei Nahrungsaufnahme, Essen abwiegen und evtl zurückwiegen, besondere Aufsicht wegen Pumpe, Hilfe bei Toilettengang wegen Katheter, besondere Betreuung bei Unterzuckerung, Hypo-KE verabreichen usw.). Außerdem die Konsequenzen bei Über- und Unterzucker genannt. Zu guter Letzt bin ich auch noch auf die psychischen Folgen eingegangen.

Der Brief wurde auch dem Gericht mit vorgelegt.

Im Prinzip musst du dir vorstellen, dass die Entscheider keine Ahnung von Diabetes bei (Klein)Kindern haben. Es ist also deine Aufgabe, sie aufzuklären, was alles zu tun ist. Dann verstehen sie hoffentlich auch, dass 1 Erzieherin auf x Kinder das unmöglich leisten kann. Das Sozialamt lehnt natürlich idR trotzdem ab. Die müssen es ja bezahlen. Aber das Gericht steht nicht unter diesem Spardruck.

Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch viel Erfolg.

LG Eike