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Bessere Chancen auf Schwerbehindertenausweis für Diabetiker

Bundesrat rückt Therapieaufwand bei der Einstufung des Behindertengrads in den Mittelpunkt

Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker in Zukunft einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis.

„Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die neue Regelung eine großer Verbesserung bringen“, begrüßt Dr. Jürgen Hoß aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) die Bundesratsentscheidung.

Ab sofort gelten Diabetiker als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren jeweilige Dosis sie abhängig von Blutzucker, Ernährung und Bewegung selbst anpassen. Zudem müssen die Patienten durch „erhebliche Einschnitte“ gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein. Genauer definiert sind diese „erheblichen Einschnitte“ in der neuen Verordnung nicht, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann. Der BdSN geht jedoch davon aus, dass diese offene Formulierung in der Praxis eher zum Vorteil der Diabetiker ausgelegt wird. Insgesamt bewerten die Diabetologen die Neuregelung als vorteilhaft für Diabetes-Patienten. „Bisher mussten Diabetiker schwere Unterzuckerungen nachweisen, um als Schwerbehinderte anerkannt zu werden. Nun lassen sich aufgrund des Schwerbehindertenausweises keine Rückschlüsse mehr auf die Stoffwechseleinstellung ziehen“, erklärt Dr. Hoß. Insbesondere für Arbeitnehmer sei dies eine Verbesserung, da schwerbehinderte Diabetiker bislang häufig für bestimmte Berufe als ungeeignet galten, da Arbeitgeber von häufigen Unterzuckerungen ausgingen.

Dank der Neuregelung haben vor allem Menschen mit Diabetes Typ 1, speziell Kinder und Jugendliche, gute Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis. Ein solcher Ausweis bringt in Deutschland sowohl berufliche als auch finanzielle Vorteile mit sich. So haben Schwerbehinderte als Ausgleich ihrer zahlreichen Benachteiligungen im Alltag einen Anspruch auf Zusatzurlaub und steuerliche Vergünstigungen. Eine Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer erhaltenauch die Eltern diabeteskranker Kinder und Jugendlicher mit Schwerbehindertenstatus. Der Ausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Das Versorgungsamt holt Befunde von den behandelnden Ärzten ein. Die Überprüfung erfolgt durch einen Vertragsarzt des Versorgungsamtes, der den Grad der Behinderung festlegt. Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. „Da nun der Therapieaufwand und nicht mehr die Stoffwechseleinstellung im Vordergrund steht, sollten alle Antragssteller eine ausführliche Dokumentation ihrer Blutzuckermessungen und Insulinanpassungen zusammen mit dem Antrag einreichen“, empfiehlt Dr. Hoß. Sollten die Versorgungsämter der neuen Regelung nicht folgen, sollte der Patient Widerspruch einlegen. Darüber hinaus hält Dr. Hoß auch für Diabetiker einen Rat bereit, bei denen lediglich ein GdB zwischen 30 und 50 festgestellt wurde: „Diese Patienten sollten unbedingt einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Eine solche ‚Gleichstellung‘ bedeutet vor allem für den Arbeitsplatz erhebliche Vorteile wie einen erweiterten Kündigungsschutz.“

Hintergrund: Der BdSN
Im Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) haben sich über 100 niedergelassene Diabetologen organisiert und die bisherige positive Entwicklung in der Betreuung von Diabetes-Patienten mitgestaltet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung Diabeteskranker weiter zu verbessern.

BdSN-Pressebüro
Ziegs Kuchel Müller Communication Service, Regina Hamacher
Telefon 0221/50 29 46-45, Fax -49, E-Mail r.hamacher@zkm-koeln.de

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