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DiabetesDE unterstützt rechtliche Beratung: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises im Vorfeld prüfen

Berlin – Die Feststellung einer Behinderung kann für Menschen mit Diabetes berufliche und finanzielle Vorteile bringen. Trotz der Beeinträchtigungen, denen viele Diabetiker im Alltag ausgesetzt sind, erhalten nur wenige einen Schwerbehindertenausweis. Dafür muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft raten Betroffenen im Vorfeld abzuwägen, ob ein solcher Ausweis für sie vorteilhaft ist. Der Antrag sollte dann mit ärztlicher und rechtlicher Unterstützung geplant werden.

 

Schwerbehinderte genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub und es gibt Vergünstigungen bei der Einkommensteuer. Eine Steuerersparnis gibt es auch für Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher mit Nachweis der Schwerbehinderung. Der Gesetzgeber sieht dies als Ausgleich für die zahlreichen Benachteiligungen durch die Erkrankung. Diabetiker können den Ausweis beim Versorgungsamt beantragen. Ein Amtsarzt prüft dort, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Für eine Schwerbehinderung muss – auf einer Skala von eins bis 100 – ein Grad von 50 oder mehr vorliegen.

Der Amtsarzt ist bei seiner Entscheidung an die gesetzliche Versorgungsmedizin-Verordnung gebunden, die auch die Voraussetzungen für Diabetiker festlegt: Dazu gehört eine “unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien”. Ein Unterschied zwischen Typ-1 oder Typ-2-Diabetes wird nicht gemacht. Dass es nicht nur auf solche messbare Werte, sondern auch auf den Therapieaufwand und die Auswirkungen im Alltag ankommt, hat im Jahr 2008 das Bundessozialgericht festgestellt. „Auch wenn das Bundessozialgericht seine Vorgaben in einer weiteren Entscheidung zwischenzeitlich nochmals ausdrücklich bestätigt hat, zeigt sich die behördliche Praxis tatsächlich sogar noch restriktiver als bislang“, meint Rechtsanwalt Oliver Ebert in seinem Artikel „Diabetes und Soziales“.

Den Betroffenen wird faktisch die Beweislast auferlegt: Sie müssen instabile Stoffwechsellage und schwere Hypoglykämien – akute Unterzuckerungen, die ärztliche Hilfe erforderlich machen – dokumentieren und nachweisen. Dies ist zum Beispiel durch ein Blutzucker-Tagebuch möglich, das die Patienten mehrere Monate führen. Menschen mit Diabetes sollten sich außerdem von ihrem Arzt alle bereits aufgetretenen Komplikationen bescheinigen lassen, da Schädigungen von Augen, Niere und Herzkreislaufsystem den Grad der Behinderung beeinflussen. Erfolgt die Entscheidung des Amtes, haben sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

diabetesDE bietet für solche und andere Fälle seinen Mitgliedern pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung des Rechtsanwaltes Oliver Ebert. Die Entscheidung, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, sollte bereits im Vorfeld abgewogen werden, so der Experte: Ein Schwerbehindertenausweis kann neben vielen Vorteilen auch Nachteile im Berufsleben mit sich bringen. Dazu gehört das Risiko, dass die bisher geschützten Daten zur Schwerbehinderung weiteren Institutionen oder Arbeitgebern zur Kenntnis gelangen. Angesichts der Pflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeitern mit Schwerbehinderung könnte dieses Wissen ihre Entscheidung zum Beispiel bei einer Einstellung beeinflussen. Auch reagierten Mitmenschen nicht immer positiv, wenn Menschen ohne sichtbare Behinderung Sonderrechte für sich beanspruchen.

Quelle:
O. Ebert
Diabetes und Soziales
Schwerbehinderung und sozialrechtliche Aspekte
Diabetologe 2009; 5: 522-530
DOI 10.1007/s11428-009-0441-x

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Quelle: Pressemeldung von DiabetesDE vom 21.1.2010

DiabetesDE, Behinderung, Rechtliches, Organisationen

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