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Termin MDK zur Feststellung des Pflegegrades

JayJay
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Junior Schreiber
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19 Okt. 2018 22:10 #109831 von JayJay
Hallo an alle:))
bei uns steht erneut MDK Termin vor der Tür,
Mein Sohn hat seit 2014 Diabetes, ich hatte Antrag auf Pflegestufe 2014 abgelehnt bekommen , auch nach dem Widerspruch,.
Habe jetzt dieses Jahr nochmal ein Antrag gestellt , wieder abgeleht...wieder Widerspruch und jetzt kommt MDK nochmals ins Haus...

möchte gerne fragen wer könnte mir Gutachten oder Protokole zusenden, auf was soll ich achten?
Danke im Vorraus
LG Inna

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MatHar
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20 Okt. 2018 18:25 #109839 von MatHar
Hallo Inna,
nach dem ersten MDK-Termin und der darauffolgenden Ablehnung, haben wir uns Unterstützung bei Familiara gesucht. Dieses haben uns dann unteranderem ein Gutachten erstellt, welches nach Auswertung unserer Situation vor Ort 40 Punkte - sprich Pflegegrad 2- bedeutet hätte.
Bisher haben wir immer noch keinen Plegegrad bewilligt bekommen und unser erster Antrag, der auch beim zweiten MDK Termin abgelehnt wurde, ist nun eine Klage vor dem Sozialgericht geworden.
Mittlerweile haben wir einen neuen Erstantrag - parallel zum laufenden Verfahren gestellt - und werden beim kommenden MDK-Termin personell von Familiara unterstützt werden.
Ich schreibe das deshalb, da wir die Erfahrung (in Sachsen-Anhalt) gemacht haben, das selbst bestmögliche und ausführlichste Vorbereitung zumindest in unserem Falle nicht ausreichend waren, den erstrebten Pflegegrad 2, geschweige denn Pflegegrad 1, zugesprochen zu bekommen.
Wir erhoffen uns, dass es mit Hilfe erfahrener Dritter klappt. Ergebnis ist jedoch noch offen.
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JayJay
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20 Okt. 2018 20:01 #109841 von JayJay
Danke für den Tip:)) werde mich auch an Familiara wenden,denke unser Fall wird auch vor Gericht landen, leider.

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Cheffchen
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20 Okt. 2018 21:34 #109843 von Cheffchen
Hallo,

es gibt so die Standard sachen
- Diabetes ist eine Diät ein zu halten (2P)
- es gibt ein Punkt der "Deuten von Körper zuständen", viele Gutachter zählen da nur BZ, was natürlich falsch ist, wenn man noch Libre oder CGM hat.
- Emla zählt auch bei einreibung

sonst kommt es halt auf Kind an, wegen nächtlich unruhe, Ergo, Abwehr, Waschen.

Cheffchen

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JayJay
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20 Okt. 2018 22:11 #109844 von JayJay
Hallo,
bei uns wurde nur bei Modul 5 mit 10 punkten bewertet, der Rest mit 0 Punkten.
Und beim Punkt " Messung und Deutung von Körperzuständen" wurde pro Tag nur 2 eingetragen,
nächtliche Unruhe wurde bei uns auch nicht berücksichtig...

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Cheffchen
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20 Okt. 2018 22:31 #109845 von Cheffchen
Hallo @JayJay,
Ihr schaut nur 2 mal am Tag nach wie der BZ ist oder es dem Kind geht, schämt euch :) :P .
Wie kommt der Gutachter denn da drauf, habt ihr kein BZ-Tagebuch gezeigt.
Kein wunder so kannst ja so keine Punkte kommen.

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JayJay
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21 Okt. 2018 07:22 #109846 von JayJay
Hallo Cheffchen, natürlich messen wir mehr BZ ,über den Tag verteilt 10 bis 12 mal, blutig wird vor dem essen gemessen und der Rest mit Libre.
Aber komischer weise wurde vom Gutachter nur 2 berechnet, was mich auch wundert.

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cbuck04
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21 Okt. 2018 16:30 #109850 von cbuck04
Hallo,
Wir haben gerade Pflegegrad 2 bekommen. Mein Sohn ist 5 Jahre alt und seit Februar Typ 1. Als erste hat er die Behindertenausweis mit 50%
Die Krankenkasse hat uns ein pflegeberatung geschickt, es war sehr hilfreich. Wir haben auch ein 3 Tage Protokoll gemacht, wo wir immer eingetragen haben was wir gemacht haben, und die Minuten Anzahl. Von Kindergarten haben wir auch ein Bericht wo sie genau geschrieben was sie auch mitmachen.

Die Pflegeberaterin hat uns gesagt sie ist ganz sicher wir bekommen das, alleine mit der Diagnose. Viel Glück!!!

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JayJay
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21 Okt. 2018 18:10 #109851 von JayJay
Hallo,
Danke:) Glück können wir auch gebrauchen.
Ist schon interessant ihr hab sogar Pflegegrad 2 bekommen! Wir kämpfen um Pflegegrad 1.
Mein Sohn hat Diabetes seit 2014 und auch 50% Behinderungsausweis, es wurden trotzdem die Anträge abgeleht.

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Nadine S.
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21 Okt. 2018 18:48 #109852 von Nadine S.
Hallo JayJay,

leider gehen die Anträge überall anders aus. Ich drück euch die Daumen, dass ihr dieses Mal Erfolg habt!
Wir haben 2 diabetische Kinder mit 9 und 3 Jahre. Der Große hat auch noch Zöliakie.
Für beide hatten wir einen Pflegegrad-Antrag gestellt. Wir hatten uns bestens mit 5-seitigem Zusammenschrieb unseres täglichen Tuns gewappnet.
Wir hatten nun vor 1,5 Wochen den MDK bei uns, die Dame war sehr nett aber sehr sachlich und ließ sich auch nicht groß "beschwätzen". Als sie mir dann noch gesagt hatte, dass alles Tun bzgl. Haushalt (Wäsche waschen wg. Einnässen,Reinigung der Küche wg. Ernährungszubereitung Zöliakie etc.) und Fremdbetreuung (z.B.
Schulbetreuung, Lehrerinformationen etc.) gar nicht mehr in den Katalog des neuen Gesetzes Einfluss hat, ebenso zählt nicht mehr, wie oft man etwas tut (z.B. 1x BZ-Messung wird 10x BZ-Messung gleichgestellt), kamen mir nur noch die Tränen. Das bedeutet, 80-90% all unseres Tuns hat keine Auswirkung mehr auf die Pflegegradeinstufung. Ich war sowas von frustriert und deprimiert. Aber das neue Gesetz gibt nicht mehr her meinte sie und dass auch sie es bedauert, dass eben Familien wie wir, die keine sichtbaren Behinderungen etc. haben, darunter leiden müssen.
Arztberichte brauchte sie keine und interessierten sie gar nicht. Das von uns Zusammengeschriebene im Gegenzug schon. Das fand sie sehr gut!

Für unseren Großen mit Diabetes und Zöliakie haben wir nun sehr schnell Pflegegrad 2 erhalten.
Bei unserer Kleinen mit "nur" Diabetes haben wir noch keine Rückantwort des MDK bzw. der Kasse.

Was mich am meisten ärgert, dass es bei einem deutschlandweiten Gesetz nicht einheitliche Vorgehensweisen und Einstufungen gibt. Warum kann man nicht sagen - Diabetes bei Kind ist Diabetes und wird z.B. mit Pflegegrad 2 eingestuft! Typisch deutscher Staat....(sorry)....

Ich drück euch die Daumen!
Liebe Grüße Nadine

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