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Mit Typ-1-Diabetes ins Krankenhaus: Was Eltern vorher klären sollten

MitDiabetesInsKrankenhausEin Krankenhausaufenthalt ist für Kinder und ihre Familien ohnehin eine besondere Situation. Kommt ein Typ-1-Diabetes hinzu, gibt es jedoch einige zusätzliche Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden sollten – auch dann, wenn das Kind gar nicht wegen des Diabetes ins Krankenhaus kommt.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) weist anlässlich des Tages der Patientensicherheit am 17. September 2026 in einer aktuellen Presseinformation darauf hin, dass Diabetes im Krankenhaus keine Nebensache sein darf. Therapiepläne, Insulinschema, Medikamente sowie Informationen zu Glukosesensoren und Insulinpumpen sollten möglichst bereits bei der Aufnahme bekannt sein.

Für Familien mit einem Kind oder Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes ist das ein wichtiges Thema.

Auch eine „ganz normale“ Erkrankung kann den Diabetes beeinflussen

Ein gebrochener Arm, eine Blinddarmentzündung, eine geplante Operation oder ein stärkerer Infekt haben zunächst vielleicht gar nichts mit dem Diabetes zu tun. Trotzdem können sie die Glukosewerte und den Insulinbedarf erheblich verändern.

Die DDG nennt unter anderem Operationen, Untersuchungen, Infekte, Cortisonbehandlungen, neue Medikamente oder verschobene Mahlzeiten als Situationen, in denen die Glukosewerte im Krankenhaus schnell aus dem Gleichgewicht geraten können. Besonders bei Menschen mit Typ-1-Diabetes sowie bei der Nutzung von Insulinpumpen und CGM-Systemen seien deshalb klare Zuständigkeiten und diabetologische Erfahrung wichtig.

Gerade bei Kindern kommt hinzu, dass Eltern häufig einen erheblichen Teil des täglichen Diabetesmanagements übernehmen und ihr Kind, seine Reaktionen und die verwendete Technik sehr genau kennen.

Insulinpumpe, AID und CGM: vorher klären, wie damit umgegangen wird

Viele Kinder und Jugendliche nutzen heute eine Insulinpumpe, ein AID-System und ein CGM. Im gewohnten Alltag funktioniert das meist selbstverständlich – im Krankenhaus können jedoch andere Abläufe gelten.

Deshalb sollten Eltern möglichst frühzeitig fragen:

  • Farf die Insulinpumpe beziehungsweise das AID-System weiterlaufen?
  • Wer darf Einstellungen verändern?
  • Wer beobachtet und bewertet die CGM-Werte?
  • Werden die CGM-Werte für Therapieentscheidungen genutzt oder sind zusätzliche Blutzuckermessungen erforderlich?
  • Was passiert während einer Operation oder Untersuchung?
  • Was geschieht, wenn das Kind längere Zeit nüchtern bleiben muss?

Auch die DDG empfiehlt ausdrücklich, bereits vor einem geplanten Aufenthalt zu klären, wie mit Insulin, Pumpe und CGM umgegangen wird.

Ganz wichtig: Insulin und Nüchternheit

Vor Operationen und bestimmten Untersuchungen müssen Kinder häufig nüchtern bleiben. Das bedeutet bei Typ-1-Diabetes aber keinesfalls, dass einfach auf Insulin verzichtet werden kann.

Deshalb sollte vorab eindeutig geklärt sein, wer die Insulintherapie während der Nüchternphase steuert und wie Basalinsulin beziehungsweise die Insulinpumpe weitergeführt werden.

Die DDG führt genau diese Frage in ihren Empfehlungen für einen Krankenhausaufenthalt auf: Was passiert mit dem Insulin, wenn die Patientin oder der Patient nüchtern bleiben muss?

Infekte können den Insulinbedarf deutlich verändern

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Infektionen notwendig. Die DDG weist darauf hin, dass Infekte zu stark erhöhten Glukosewerten führen können – im schlimmsten Fall bis hin zu einer diabetischen Ketoazidose.

Verbessert sich der Infekt wieder, kann der Insulinbedarf anschließend auch relativ schnell sinken. Dann steigt wiederum das Risiko für Unterzuckerungen, wenn die Therapie nicht rechtzeitig angepasst wird.

Für Familien bedeutet das: Bei hohen Glukosewerten und Krankheit sollten auch im Krankenhaus Ketone und Insulinversorgung im Blick behalten werden.

Nicht davon ausgehen, dass alle Informationen automatisch vorliegen

Ein besonders wichtiger Hinweis der DDG: Menschen mit Diabetes beziehungsweise ihre Angehörigen sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass dem Krankenhaus sämtliche Informationen zum Diabetes bereits vorliegen.

Deshalb empfiehlt es sich, die wichtigsten Angaben selbst mitzubringen.

Diabetes-Kids Checkliste für die Krankenhaustasche

Bei einem geplanten Aufenthalt würden wir Familien empfehlen, unter anderem Folgendes mitzunehmen:

✅ aktuellen Therapieplan beziehungsweise die wichtigsten Pumpen- oder AID-Einstellungen
✅ ausreichend Insulin
✅ Insulinpumpe beziehungsweise Ersatzmaterial
✅ ausreichend CGM-Sensoren
✅ Transmitter beziehungsweise Ladegerät, falls erforderlich
✅ Blutzuckermessgerät und Teststreifen als Backup
✅ Ketone-Messgerät beziehungsweise Ketonteststreifen
✅ Stechhilfe und Lanzetten
✅ Pen beziehungsweise Spritzen als Pumpen-Backup
✅ schnell wirksame Kohlenhydrate zur Hypobehandlung
✅ Glukagon beziehungsweise das verwendete Notfallpräparat
✅ Liste der Medikamente
✅ Kontaktdaten der behandelnden Kinderdiabetologie

Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt lässt sich natürlich nicht alles vorbereiten. Wenn möglich, kann benötigtes Material später von Angehörigen nachgebracht werden.

Zuständigkeiten möglichst eindeutig klären

Eine der wichtigsten Fragen lautet aus unserer Sicht:

Wer kümmert sich während des Krankenhausaufenthalts um den Diabetes?

Bei einem älteren Jugendlichen kann möglicherweise vieles wie gewohnt selbstständig weiterlaufen. Bei kleineren Kindern übernehmen normalerweise die Eltern wesentliche Teile des Diabetesmanagements.

Im Krankenhaus müssen jedoch klar geregelt sein:

  • Was dürfen Eltern beziehungsweise Kind oder Jugendlicher weiterhin selbst übernehmen?
  • Welche Entscheidungen trifft das Stationsteam?
  • Wann wird die Kinderdiabetologie hinzugezogen?
  • Wer verändert Pumpen- oder Insulineinstellungen?
  • Wer reagiert auf Hypo- oder Hyperglykämien?

Gerade wenn das Kind nach einer Operation schläft, Medikamente zur Beruhigung erhalten hat oder es ihm insgesamt schlecht geht, kann es sein Diabetesmanagement nicht wie gewohnt selbst übernehmen.

Bei planbaren Aufenthalten: Gibt es diabetologische Erfahrung?

Die DDG empfiehlt, bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt auch darauf zu achten, ob eine Klinik diabetologische Strukturen besitzt beziehungsweise DDG-zertifiziert ist.

Nach Angaben der DDG verfügt nur etwa ein Drittel der Krankenhäuser über eine entsprechende Diabetes-Zertifizierung. Gleichzeitig weist die Fachgesellschaft darauf hin, dass spezialisierte Strukturen die Versorgung von Menschen mit Diabetes verbessern können.

Wichtig: Die von der DDG hierzu zitierte bundesweite Untersuchung wertete Krankenhausfälle von Erwachsenen über 20 Jahren aus. Die Ergebnisse lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf Kinder und Jugendliche übertragen. Sie unterstreichen jedoch grundsätzlich, wie wichtig diabetologische Fachkompetenz innerhalb eines Krankenhauses sein kann.

Eltern kennen ihr Kind – Krankenhauspersonal kennt die medizinische Situation

Ein Krankenhausaufenthalt sollte kein Gegeneinander von Eltern und Klinikteam sein.

Eltern kennen den Diabetes ihres Kindes, seine typischen Reaktionen, Besonderheiten und die verwendete Technik oft seit vielen Jahren sehr genau. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte wiederum müssen die aktuelle Erkrankung, Operation oder Behandlung medizinisch beurteilen und tragen während des stationären Aufenthalts eine besondere Verantwortung.

Am besten funktioniert die Versorgung deshalb, wenn beide Seiten ihr Wissen zusammenbringen und Zuständigkeiten von Anfang an klar besprochen werden.

Unser Tipp

Wenn ein Krankenhausaufenthalt planbar ist, sprecht das Thema Typ-1-Diabetes möglichst schon beim Vorgespräch oder bei der Aufnahme ausdrücklich an.

Fragt insbesondere:

„Wer ist während des Aufenthalts für den Diabetes unseres Kindes zuständig und wie gehen wir mit Pumpe/AID und CGM um?“

Diese einfache Frage kann viele Missverständnisse vermeiden.

Quelle

Anlass für diesen Beitrag ist die aktuelle Presseinformation der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG):

„Patientensicherheit im Klinikalltag: So bereiten sich Menschen mit Diabetes auf ihren Krankenhausaufenthalt richtig vor“, veröffentlicht am 14. September 2026.

Die DDG stellt außerdem eine Übersicht zertifizierter Behandlungseinrichtungen zur Verfügung.

DDG, Expertenrat

  • Erstellt am .

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