Urteil: Vorläufige Schulbegleitung für an Diabetes erkranktes Kind
Ein an Diabetes erkranktes Kind hat für eine Übergangszeit ein Anrecht auf eine ganztägige Schulbegleitung. Danach muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Unterstützung weiterhin notwendig ist.
Mehr Infos und Quellverweis: general-anzeiger-bonn.de vom 17.10.2018
Tags: Schule, Rechtliches, Betreuung, Kindergarten