Medikamente
Diabetes-Kids.de Presse-Aufruf: Kämpft um das Insulin für unsere Kinder
Modernes Insulin soll für Kinder mit Diabetes zukünftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden!
Dies fordert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und dies darf auf keinen Fall passieren!!
Mit herkömmlichem Insulin muss ein sogenannter Spritz-Ess Abstand eingehalten werden, um zu hohe Blutzuckerwerte nach dem Essen zu vermeiden. Das heisst, wenn das Essen auf dem Tisch steht muss man sich fest entscheiden, wieviel man davon isst, gibt sein Insulin dafür ab und muss dann eine halbe Stunde warten. Erst dann darf man sein Essen (wahrscheinlich bereits kalt) zu sich nehmen. Bis dahin sind alle Anderen schon fertig mit Essen und man sitzt alleine da. Auch wenn es nicht schmeckt, dann muss man es trotzdem essen, dann das Insulin ist ja drin und sonst droht eine gefährliche Unterzuckerung. Das mag Zuhause auch noch irgendwie gehen, aber man stelle sich das in der Schule, im Kindergarten, in der Mensa oder im Arbeitsalltag vor. Da gilt man doch, gerade als Kind, ganz schnell als Sonderling.
Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler
Der folgenden offene Brief zum Thema "Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 1" wurde von den Organisatoren von "Insulinclub.de" und der Diabetes-Zentrale e.V. verfasst:
Diese Brief wird zusammen mit einer Online Unterschriftensammling an unseren Gesungheitsminister Dr. Rösler geschickt.
Unter http://brief.diabetes-zentrale.de/ könnt ihr mitmachen.
GBA diskutiert Verordnungsausschluss von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes
Therapie-Umstellung von ca. 14,000 Kinder und Jugendlichen mit Typ 1 Diabetes droht.
Zu diesem Thema gibt es leider noch immer keine Ruhe und der GBA will schon wieder die Verordnungsgfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 einschränken.
Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt vorerst nicht in Kraft
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ 1-Diabetiker, vom 05. Januar 2010
Auswirkungen für die Versicherten
Der Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt aufgrund von Rechtsstreitigkeiten von BMG und G-BA vorerst nicht in Kraft.
Inhalt des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kurzwirksame Insulinanaloga sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich.
Insulin-Hersteller scheitern vor Gericht
Berlin - Die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Lilly sind mit ihrem Versuch gescheitert, den Ausschluss ihrer kurzwirksamen Insulinanaloga Apidra und Humalog für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gerichtlich anzufechten. Das Sozialgericht Berlin wies gestern die Klagen der Insulinhersteller gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab.