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Erfolgreiche Petition der DDH-M zur Schulversorgung für Kinder mit Typ-1-Diabetes in Berlin

deutschediabeteshilfeMedizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Typ-1-Diabetes in Berlin wird künftig wieder von dafür qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern geleistet.

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte mit, dass die medizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Typ-1-Diabetes in Berlin künftig wieder von dafür qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern geleistet werden kann. Die medizinische Unterstützung besteht im Messen der Blutwerte und der Berechnung des Mahlzeiten-Insulins bei Grundschülern, die das noch nicht allein können. Nach einer Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung im Jahr 2019 war diese Leistung nicht mehr vorgesehen.

Wirksam wurde die Änderung zum Jahresbeginn 2020. Die DDH-M wandte sich daraufhin mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin. In einer ersten Reaktion stellte die Verwaltung dar, dass die soziale Betreuung für Kinder mit Typ-1-Diabetes weiterhin gewährleistet ist, es gehe „nur“ um die medizinische Leistung des Messens und Berechnens.

Knackpunkt dabei ist, wer diese Leistung bezahlt. Für die soziale Betreuung durch die Schulhelfer ist die Senatsverwaltung verantwortlich, für die medizinischen Leistungen die jeweiligen Krankenkassen. Demnach müsste ein spezialisierter Pflegedienst in die Schule kommen und die Insulingabe veranlassen. Die eigens dafür ausgebildeten Schulhelfer, die auch die Beziehungspersonen sind, dürfen nicht helfen.

Die DDH-M blieb dran und erfuhr aus Gesprächen mit der Senatsverwaltung von Berlin, dass diese das Anliegen der Petition verstanden hat und es unterstützt. Zunächst konnte die Senatsverwaltung für einige Kinder eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen als Einzelfallentscheidung erreichen. Ziel ihrer Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen war jedoch eine generelle Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Leistungen durch die Kassen, auch wenn diese nicht durch einen Pflegedienst erbracht werden.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich freue mich sehr, dass wir hier in mehreren Gesprächen eine Einigung erzielen konnten. Für Familien von Schülerinnen und Schülern mit Diabetes-Erkrankung bedeutet das eine große Erleichterung. Denn in Berlin wäre es für sie sehr schwer geworden, einen Pflegedienst zu finden, der die Diabetes-Versorgung in der Schule übernimmt.“
Durch die Vereinbarung entfällt für die Sorgeberechtigten die aufwändige und oft ergebnislose Suche nach einem Pflegedienst. Die notwendige Versorgung der betroffenen Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe während der Zeit des Schulbesuchs aus einer Hand geleistet werden.

Judith Krämer, Vorsitzende der DDH-M: „Sehr oft müssen Elternteile ihre Arbeit aufgeben oder verkürzt arbeiten, um ihrem Kind mit Typ-1-Diabetes den Besuch der Regelschule zu ermöglichen. Ich freue mich umso mehr, dass wir mit unserer Petition Erfolg hatten und Berlin zu der bewährten Praxis zurückkehrt. Das Schulhelfer-Modell ist bundesweit vorbildlich. Die DDH-M setzt sich gemeinsam mit anderen Diabetes-Organisationen dafür ein, dass Kinder mit Diabetes in allen Bundesländern gleich gute Chancen auf Bildung und Inklusion haben. Von diesem Ziel sind wir leider noch weit entfernt.“

Quellverweis: Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) e. V. vom 27.10.2021

Schule, DDH, Betreuung, Politik

  • Erstellt am .
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Diskutiert diesen Artikel im Forum (8 Antworten).
Muecke antwortete auf das Thema:
13 Juli 2023 11:59
Hallo Kalino, ich habe dir eine PN geschickt.
Cheffchen antwortete auf das Thema:
12 Juli 2023 20:34
Hallo @Kalino,
meinst für eine 1zu1 Betreung, wohl kaum, für Teilstunden bezahlen sie es ja und die haben ja gereicht.

Wie es läuft, wenn die Teilstunden, alleine auf ein Schulhelfer fallen und damit Zeitlich/Finanziell nicht machbar ist, kann wohl echt nur ein Rechtsanwalt oder SIBUZ sagen.
Kalino antwortete auf das Thema:
12 Juli 2023 19:21
Hallo,
das Thema Schulhilfe in Berlin geht leider in die nächste Runde... Nachdem unser Sohn (mittlerweile 8J, kommt in die 3. Klasse) im gerade endenden Schuljahr durch Schulhilfe betreut wurde (für 2 D1-Kinder gab es 20 Schulhelferstunden, damit konnten 4 Tage spärlich abgedeckt werden) sieht es für nächstes Jahr wieder schlechter aus: 10 bewilligte Stunden, d.h. maximal 2 Tage/Woche.
Das SIBUZ wird sich wieder mit dem Budget rausreden, die Schule sagt, sie kann nichts leisten wegen Personalmangel, der Träger der Schulhilfe schiebt es auf SIBUZ und Schule. Ein Kampf gegen Windmühlen... Daher die Fragen:
1. Kennt sich jemand aus mit der Rechtsgrundlage für Schulhilfe, also gibt es einen Rechtsanspruch auf vollumfängliche Begleitung (damit das Kind ohne Einschränkungen am Unterricht, Klassenfahrten, Schwimmunterricht etc. teilnehmen kann, ohne dass die Eltern dafür die Betreuung leisten)? 
2. Und gibt es Kontakte zu Rechtsanwälten, die sich diesem Thema annehmen?
Herzlichen Dank!
Kalino antwortete auf das Thema:
23 Nov. 2021 22:20
Hi Steffi,
das hört sich ja toll an! Wie viele Schulhelferstunden wurden euch denn bewilligt?
Herzliche Grüße!
Steffi.Maya antwortete auf das Thema:
23 Nov. 2021 18:49
Hallo, unsre Kleine ist dieses Jahr neu in der Schule (F'hain). Damals nach der Einschulungsuntersuchung hatten wir einen Termin mit dem SIBUZ, die haben den Bedarf ermittelt. Zusammen dann mit der Schule wurde mit uns ein Schulhelfer organisiert. Die Kosten bezahlen Amt UND Krankenkasse gemeinsam. Er und alle Lehrer, die um das Kind sind, haben eine Schulung in Diabeteszentrum gemacht. Wir als Eltern haben auch intensiv mit angelernt. Der Schulhelfer ist den ganzen Tag da und verfolgt den BZ. In BZ Unregelmäßigkeiten kann er neben dem Kind sein, ist aber in der Schule unterwegs. Wir sind so glücklich, das alles so klappt.

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