Pflegegeld

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Sehr oft kommt es in unseren Foren zu Diskussionen zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes.

Leider ist es so, daß sehr viele Eltern einen Antrag auf Pflegegeld stellen, aber nur ein sehr geringer Anteil davon wirklich Pflegegeld zugesprochen bekommen. Etwa 32% aller Familien mit einem Diabetes-Kid in Deutschland beantragen Pflegegeld. Genehmigt werden nur ca. 5%.
10,5% der Eltern akzeptieren die Ablehnung und der Rest beschäftigt die deutschen Gerichte.

Diese Situation ist weder für die Allgemeinheit gut, die die Kosten der vielen Gerichtsverfahren zu tragen hat, noch für die Eltern, die sich vergeblich um Pflegegeld mühen und mit dem Resultat unzufrieden sind.  

Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, ein paar Empfehlungen zusammen zu stellen, bei denen wir ein Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes für angebracht halten:

  • In den ersten 2 Jahren nach Manifestation bei Kindern im Alter von 0-14 Jahren, wenn deshalb ein Elternteil aufhören muss zu arbeiten oder nur noch halbtags arbeiten kann, wenn die Betreuung nicht durch das Elterngeld abgedeckt wird.
  • Kindergarten/Schule weigert sich die Diabetes Behandlung zu unterstützen, es wird dort keine Integrativkraft gewährt und das Kind kann das noch nicht alleine.
  • Das Kind hat zusätzlich pflegeaufwändige Erkrankungen
  • In der Familie gibt es mehrere Kinder mit pflegeaufwändigen Erkrankungen
  • Auch würden wir Pflegegeld bei einem überdurchschnittlichen Familieneinkommen ausschliessen.

Wir sind gerne bereit, diese Liste regelmässig zu überarbeiten und freuen uns auf eure konstruktiven Kommentare zu diesem Artikel.

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Spezielle Belange von Kindern werden in der Richtlinie verankert

Siegburg/Köln, 16. März 2007 – Zukünftig sind im Einzelfall auch Pflegemaßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, die nicht im Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthalten sind. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Köln.  

( Bitte bewertet diesen Artikel - 3 Bewertungen ) Ich bin Mutter einer zwei Jährigen Tochter die im November 2002 Diabetes bekommen hat.

Es hat uns, aber vor allem mich aus der Bahn geschmissen, da ich nicht nur Mutter sondern auch noch selbständig bin, vor viele Probleme gestellt. Ich kann eigentlich kaum noch arbeiten, da mich die Zwischenmahlzeiten sowie das pünktliche Essen am Arbeiten hinderte. Sogar meine Tagesmutter war überfordert, der Spielkreis will Sie auch nicht haben und für den Kindergarten mußten wir jetzt umziehen, da sie niemand haben wollte und das war noch nicht genug; auch der Antrag auf Pflegegeld wurde abgeschmettert.
( Bitte bewertet diesen Artikel - 1 Bewertung ) Benachteiligung einzelner Patientengruppen gerügt
KASSEL (mwo). Verfassungsrechtliche Bedenken an der Rechtslage in der Pflegeversicherung hat das Bundessozialgericht (BSG) geäußert. Der besondere Pflegebedarf von Kindern, geistig Behinderten, chronisch Kranken und Demenzkranken werde nur "unzureichend erfaßt", heißt es in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil.
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Von Raimund Schmid

Die Klagen häufen sich: Zwar hat die Einführung der Pflegeversicherung nach Ansicht von Dr. Hans-Christoph Vogel vom Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkassen in Hamburg tendenziell auch bei Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Pflegeversorgung geführt. Das Grundproblem hat aber auch die Pflegeversicherung nicht lösen können, stellte Vogel bei der Jubiläumstagung zum zehnjährigen Bestehen des Bundesverbands herzkranker Kinder in Bonn fest.

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