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Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie

August26
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14 Okt. 2016 13:37 #102699 von August26
August26 antwortete auf Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie
Ich habe nur geschrieben was die Dame erzählt hat...

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Sheila
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14 Okt. 2016 15:47 - 14 Okt. 2016 15:48 #102702 von Sheila

August26 schrieb: Hallo,
bei uns war die Pflegeberaterin und hat folgendes gemeint.
Es wird immer der Pflegeaufwand berechned der im Vergleich zum Gleichaltrigen zusätzlich nötig ist.
Unser Sohn ist ein Baby und Babys sind laut MDK eh pflegeaufwändig, da müsste man die Pflege übernehmen und das Essen vorbereiten und überwachen.
Wenn er älter wird ginge der Antrag eher durch ,weil er dann mit einem gesunden Gleichaltrigen verglichen wird.


Hallo,
das kann ich so bestätigen aus den Erzählungen von Freunden mit einem Kind mit Down-Syndrom und vielen weiteren dadurch entstandenen Einschränkungen, Herzoperationen, Baby benötigte den ganzen Tag Sauerstoff. Der erste Antrag im Alter von 1,5 Jahren ist komplett abgelehnt worden, weil Eltern - auch für ein gesundes Kind - viel Pflegeaufwand haben. (ob es in diesem speziellen Fall vergleichbar war, glaube ich eher nicht).

Erst als sie später noch einmal den Antrag gestellt haben, ging er durch, da der Aufwand im Vergleich zu gesunden Kinder immer größer geworden ist, weil das Kind eben doch mehr Unterstützung brauchte.

Viel Glück und bitte berichte doch hier von Euren Erfahrungen.
Gruß
Letzte Änderung: 14 Okt. 2016 15:48 von Sheila.

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15 Okt. 2016 22:00 #102719 von
Hallo an alle,
finde ich echt komisch, dass das mit dem Pflegegeld in Deutschland so eine schwierige Sache ist; wird wahrscheinlich niemanden weiterhelfen, aber ich verstehe trotzdem nicht, dass diese Sache bei uns in Österreich völlig problemlos läuft - bei uns wird, so wie ich das verstanden haben, allen Eltern mit kleinen (jungen) Diabeteskindern Pflegestufe 1 bewilligt - und das wirklich ohne viel Aufwand: 1 Antrag, 1 Einladung zu einem Arztgespräch und dann schon rückwirkende Zahlung ab dem Monat der Manifestation. Als Pflegaufwand werden bei uns folgende Tätigkeiten miteinberechnet: Arztbesuche, alle Messungen des Blutzuckers, Kathederwechsel (bei Pumpe), zusätzlicher Pflegaufwand für die beanspruchten Körperstellen durch Nadeln und stechen, notwendige Zeit, die aufgewendet wird, um die Behandlung ständig optimal anzupassen, Berechnung und Auswahl des Essens, ... mehr fällt mir jetzt nicht mehr ein, ist ja schon etwas länger her, ... schade, dass da für ein und dasselbe mit zweierlei Maß gemessen wird, es ist bei uns zwar nicht viel, aber 97 € ist besser als nix und das sind umgerechnet immerhin 1,5 Libresensoren für uns pro Monat!
Vielleicht ändert sich bei Euch ja auch da mal was, drücke die Daumen

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Tobas
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19 Nov. 2016 07:36 #103186 von Tobas
Hallo Austria,

bei uns, wir sind aus NÖ wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung: Pflegeaufwand pro Monat 12 Stunden. Und nur mit Einspruch, einem Hausbesuch bei dem der Sachverständiger eine Überprüfung machte und schlussendlich beim Gerichtstermin wurde die Pflegestufe dann doch bewilligt.

LG

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SuSanne36
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19 Nov. 2016 18:48 #103191 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie
Hallo zusammen, wie bereits beschrieben ist es sehr schwer für ein Kind unter drei Pflegestufe zu bekommen, da hier der natürliche Pflegeaufwand eines Gleichaltrigen Kindes zu Grunde gelegt wird. Grundsätzlich ist es wichtig ein ausführliches Pflegetagebuch zu schreiben. Hier würde ich aber empfehlen nie auf das standardmäßige zurückzugreifen, da dies selten und gar nicht für Kleinkinder ausgelegt ist. Es empfiehlt sich selber etwas in Exel anzulegen. Grundsätzlich zum Besuch vom MDK kann ich nur sagen, die kommen nie als Freunde, sondern schon immer mit dem Grundsatz: ablehnen.
Falls ein laufendes Verfahren bereits besteht, würde ich es auf jeden Fall am laufen erhalten. Denn ab dem 1.1.2017 gelten Pflegehrade.
Ich würde aber immer dazu raten , sich ausführlich mit dem Thema aus einander zu setzten. Teilweise kann ich aus meiner Erfahrung berichten , das Anträge teilweise , ""lieblos "" gestellt werden .

schaut mal hier .
Geht zwar nicht um Diabetes , aber es zeigt euch, was man doch alles noch an Zeit dazu gewinnen kann .

www.behinderte-kinder.de/pflege/Pflegege...l_vom_6.Mai_2009.pdf

Schenken tut euch niemand was , es ist eine Menge an Fleißarbeit.
Aber es klappt,
das kann ich nur sagen.

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22 Nov. 2016 09:40 #103219 von
Hallo Tobas, gilt für kleine, ganz kleine Diabeteskinder, mir hat die Sozialarbeiterin im KH gesagt, bis zum Schuleintritt normal immer völlig problemlos - dein Sohn müsste ja schon in die Schule gehen, da wird es dann wohl ein bisschen schwieriger, weil man davon ausgeht, dass die Kinder dann schon einiges alleine machen - freu mich, dass es aber dann letztendlich auch für Euch geklappt hat, viel ist es ja ohnehin nicht.
lg, sabine

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marielaurin
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22 Nov. 2016 09:56 #103220 von marielaurin
marielaurin antwortete auf Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie
Schaut mal, was Herr Ebert dazu schreibt: www.diabetes-und-recht.de/pflegegeld-fuer-kinder-mit-diabetes/

In Deutschland kann man durch den GdB einiges an Steuern sparen, das sehe ich hier als eine Art Pflegegeld bzw. Erstattung für den Mehraufwand, den man hat durch höhere Benzinkosten, die gegenüber gleichaltrigen, aber stoffwechselgesunden Kindern anfallen durch Arzt- , Klinik- und Apothekenbesuche (900 Euro/Jahr steuerfrei). Darüber hinaus gibt es die Pauschale für die 50% Schwerbehinderung, die liegt bei 3700 Euro steuerfrei jährlich.
Und wir haben 6 Jahre lang eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr bekommen, dadurch hatten wir ungefähr 2000 Euro in den 6 Jahren mehr als mit Fahrkarte.

Zusätzlich zu den jährlichen 360 Euro Fahrkartenersparnis hatten wir ungefähr pro Jahr 1600 Euro Steuerrückzahlungen. Macht unterm Strich ein "Pflegegeld" von 160 Euro monatlich. Das find ich schon beachtlich ... auch wenn es runtergerechnet auf den Tag dann nur 5 Euro sind. Aber immerhin.

Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid

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Tobas
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22 Nov. 2016 11:08 - 22 Nov. 2016 16:10 #103221 von Tobas
Hallo Austria,
nein viel ist es wirklich nicht. Es war mir aber sehr wichtig, dass das Sozialgericht diesen Aufwand anerkannt hat. Wer weiß, vielleicht haben es spätere Antragssteller mit Typ 1 Kinder mal einfacher.
LG
Letzte Änderung: 22 Nov. 2016 16:10 von Tobas.

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alime
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30 Nov. 2016 14:37 #103305 von alime
Hallo zusammen, heute hatten wir den Termin beim Sozialgericht. Unsere Klage wurde abgelehnt, da wir nicht genug Minuten in der Grundpflege hatten. Man hat sich auf ein Urteil vom LSG berufen, welches besagt, dass Messen und Spritzen etc. nur zur Behandlungspflege zählen nicht aber zur Grundpflege. Die Richterin war noch sehr jung und hatte scheinbar Schwierigkeiten, sich in unsere Situation hineinzuversetzen.
Unsere "Rund um die Uhr Pflege " wird in kleinster Weise gewürdigt. Es ist ziemlich entmutigend. Wir geben jetzt auf.

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SuSanne36
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30 Nov. 2016 17:10 - 30 Nov. 2016 17:12 #103308 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Pflegegeld bei Diabetes und Zöliakie
Hallo Amine,
Jetzt auf den letzten Metern würde ich nicht aufgeben. Ihr werdet doch durch einen Anwalt vertreten und beraten ??
Ab dem 1.1.2017 gibt es keine Pflegestufe mehr sondern Pflegerade. Was es dann für uns viel leichter macht eine entsprechend hohe Einstufung zu bekommen. Viele Pflegekassen wenden dieses System bereits jetzt und zum 1. Dezember schon an. Für euren Fall heißt das konkret: spätestens zum 1.1.2017 müssen Sie euren Fall unter diesen Gesichtspunkten bearbeiten. Wie euer Anwalt euch bestimmt gesagt hat, habt ihr bei einem positiven Entscheid Anspruch auf Auszahlung rück wirkend ab Antragstellung . Also, schiebt euren Anwalt an es sind nur noch vier Wochen. Jetzt nicht aufgeben. Ich hatte in einigen Posts vorher auch noch eine pflegefiebel gelingt. Was ich euch noch sagen kann: es gibt auch welche. :silly: die haben Pflegestufe zwei ohne zusätzliche Erkrankungen!!!
Grüße Susanne
Letzte Änderung: 30 Nov. 2016 17:12 von SuSanne36.

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