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Mustervereinbarung für den Polizeidienst

EgonManhold
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Private Nachricht
06 Jan. 2014 15:55 - 06 Jan. 2014 15:56 #88677 von EgonManhold
Mustervereinbarung für den Polizeidienst wurde erstellt von EgonManhold
Hallo,

ich habe hier eine (Muster)Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit eines Diabetikers (im Polizeidienst).

Die Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei LB Thüringen, hat diese schon vor einigen Jahren erarbeitet - und sie wird in Thüringen auch praktiziert.

Ich denke, es ist zumindest ein lobenswerter Anfang. Als Typ 1 Diabetiker in den Polizeidienst eintreten, ist auch in Thüringen bis heute praktisch nicht möglich (Auskunft der GdP, LB Thüringen)

Hier nun die Vereinbarung:
(Muster)Vereinbarung
zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit eines Diabetikers


Im Interesse einer Beibehaltung der Verwendung des Beamten trifft der Dienststellenleiter mit dem Betroffenen eine Vereinbarung, aus der insbesondere die Pflichten des Betroffenen hervorgehen. Sie beruht auf einem vertrauensvollen Umgang des Diabetikers mit den für ihn geltenden ärztli¬chen Empfehlungen und soll die Sorge des Vorgesetzten über seine Verantwortung harmonisie¬ren. Insbesondere sind mit dieser Verpflichtungserklärung die eigene Sicherheit des Betroffenen und der Ausschluss einer Gefahr für andere zu gewährleisten.

Der Diabetiker verpflichtet sich:

eine lückenlose Dokumentation seiner Blutzuckerwerte zu führen

die notwendige Medikation zu beachten

an den verordneten Therapien und Schulungsmaßnahmen teilzunehmen

Er erklärt seine regelmäßige Vorstellung beim Diabetologen und zeichnet selbst dafür ver-antwortlich, dass Unterlagen zu seiner Langzeitüberprüfung einmal jährlich vorliegen. Eine Vorlage des Diabetiker-Passes und des Blutzuckertagebuches dokumentiert die Auflagen hinreichend. Die personalführende Dienststelle stellt sicher, dass dem polizeiärztlichen Dienst diese Unterlagen zur Bewertung zugehen.

Er muss jederzeit in ausreichenden Mengen geeignete zuckerhaltige Nahrungsmittel z.B. Traubenzucker, Cola o.ä und ein funktionsfähiges Blutzuckermessgerät mitführen. Gleiches gilt für die verordnete Medikation und sofern verordnet die Glukosespritze.

Sollte es im Ausnahmefall dennoch zu einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) oder deren Anzeichen kommen, so ist die dienstliche Tätigkeit unverzüglich zu unterbrechen und ent-sprechende Maßnahmen sind einzuleiten.
Ist der Diabetiker als Fahrzeugführer der Funkstreifenwagenbesatzung eingeteilt, so hat er vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerwert festzustellen und erforderliche Regulierungen vorzunehmen.

Vor einer längeren Fahrt, die sich z.B. mit der Realisierung von Verbringungen erforderlich machen könnte, hat der Beamte seinen Blutzuckerwert aus juristischen Gründen zu doku-mentieren. Weiterhin sind dann entsprechende Unterbrechungen für zusätzliche Blutzu-ckerkontrollen durchzuführen und erneut nachzuweisen.

Insoweit der Beamte einen Streifenpartner hat, dem die Erkrankung bislang noch nicht be-kannt ist, hat der Betroffene für dessen Unterrichtung Sorge zu tragen.

Die Aufzählung der Auflagen ist weder abschließend noch dogmatisch und sind den ärztlichen Empfehlungen des Einzelfalles anzupassen.
Seitens der Dienststelle gilt es, nicht den einzelnen Verstoß festzustellen oder aufzuzeigen, son¬dern mit der Beachtung der Vereinbarung auszuschließen, dass der Diabetiker grob fahrlässig die zur Gewährleistung seiner Einsatzfähigkeit erforderlichen Pflichten außer Acht lässt.


Ort, Datum............Dienststellenleiter/ -in...............Beamter/-in


Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
Letzte Änderung: 06 Jan. 2014 15:56 von EgonManhold.
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