Bald Zuzahlung für Analoginsuline?
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Deutsche Diabetes Gesellschaft: Festbetrag für Insulinanaloga – Gemeinsamer Bundesausschuss trifft erneut Spar-Entscheidung auf dem Rücken der Diabetespatienten
Berlin – In seiner Sitzung am 21. Februar 2013 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, drei neue Festbetragsgruppen für Insuline zu schaffen: Kurz wirksame Insuline, langwirksame Insuline und Mischinsuline. Dies bedeutet, dass zukünftig Humaninsuline genauso viel kosten wie die aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in vielen Fällen vorteilhaften Insulinanaloga. Da bisher Insulinanaloga höherpreisig waren, kann diese Neuregelung für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 bedeuten, dass sie für ihre Therapie mit Analoginsulin bald zuzahlen müssen. Die DDG sieht hierin eine weitere Bedrohung einer effizienten und sicheren Diabetesbehandlung durch einen G-BA-Beschluss.
Michael Bertsch
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Ich muss schon sagen, wann immer jemand (ob nun Politiker und co., Arbeitgeber, Vorgesetzte oder wer auch immer) versucht uns eine Verschlechterung noch als Verbesserung zu verkaufen, fühle ich mich doch "geringfügig" auf den Arm genommen.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Gru, Egon
Beschluss des G-BA
Insuline erhalten drei neue Festbetragsgruppen
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden hat, werden die Wirkstoffe Humaninsulin und Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 künftig in drei Festbetragsgruppen zusammengefasst, die an Stelle der teilweise bestehenden Verordnungseinschränkungen für Insulinanaloga sowie der momentan gültigen Festbetragsgruppen für Humaninsuline treten. Zu diesem Zweck werden je eine Gruppe für schnell wirkende Insuline, intermediär und lang wirkende Insuline sowie für schnell und intermediär wirkende kombinierte Insuline (Mischinsuline) gebildet.
Ausgenommen von den neuen Festbetragsgruppen sind Insulinpräparate in Durchstechflaschen mit einer Zulassung für die Pumpentherapie. Der Beschluss des G-BA hat zur Folge, dass sämtliche in Deutschland auf dem Markt befindlichen Insuline in Zukunft wieder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Bereits vor einigen Jahren hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgeschlagen, eine mögliche Festbetragsgruppenbildung zu prüfen, da diese entsprechend gesetzgeberischen Zielen gegenüber Verordnungseinschränkungen und –ausschlüssen bevorzugt werden sollte.
Unter Humaninsulin versteht man die synthetische Nachbildung von körpereigenem Insulin. Insulinanaloga hingegen stellen chemische Abwandlungen des Hormons dar, die den Blutzuckerspiegel jedoch in vergleichbarer Weise senken.
Der Beschluss wird nun dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle:
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss; 21. Februar 2013: Festbeträge anstelle von Verordnungseinschränkungen: Sämtliche in Deutschland verfügbaren Insulinanaloga wieder zu Lasten der GKV verordnungsfähig
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Gruß Egon
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28.02.2013
Festbetrag für Insulinanaloga
- Sparentscheidung auf dem Rücken der Diabetespatienten.
In seiner Sitzung am 21. Februar 2013 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, drei neue Festbetragsgruppen für Insuline zu schaffen: Kurz wirksame Insuline, langwirksame Insuline und Mischinsuline. Dies bedeutet, dass zukünftig Humaninsuline genauso viel kosten wie die aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in vielen Fällen vorteilhaften Insulinanaloga. Da bisher Insulinanaloga höherpreisig waren, kann diese Neuregelung für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 bedeuten, dass sie für ihre Therapie mit Analoginsulin bald zuzahlen müssen. Die DDG sieht hierin eine weitere Bedrohung einer effizienten und sicheren Diabetesbehandlung durch einen G-BA-Beschluss.
Derzeit gelten von Seiten des G-BA für Analoginsuline Verordnungsausschlüsse. Jedoch haben nahezu alle Krankenkassen Rabattverträge mit den Insulinherstellern für Analoginsuline abgeschlossen. Auf diese Weise stehen die kurz- und langwirksamen Insulinanaloga zurzeit allen Diabetespatienten zur Verfügung und werden vollständig von den Krankenkassen erstattet. Insulinanaloga gehen deutlich seltener als Humaninsulin mit Unterzuckerungen einher, sogenannten Hypoglykämien, und machen die Insulintherapie für den Patienten berechenbarer.
Die Festbetragsgruppenregelung könnte bedeuten, dass der Differenzbetrag zwischen Humaninsulinen und Analoginsulinen durch Patienten in Deutschland selbst getragen werden muss, warnt die DDG: „Analoginsuline sind für insulinbehandelte Diabetespatienten häufig vorteilhafter, gerade wenn es um die Vermeidung von gefährlichen, teilweise lebensbedrohlichen Hypoglykämien geht“, so Professor Dr. med. Stephan Matthaei, Präsident der DDG. Diese Auffassung werde von vielen internationalen Fachgesellschaften geteilt.
Pikant ist in diesem Zusammenhang der Ausschluss der Patientenvertreterin im G-BA, Rechtsanwältin Sabine Westermann. Die Patientenorganisation Deutscher Diabetiker Bund beklagt in einer Pressemeldung die „Kaltstellung“ als themenbezogene Vertreterin (1). Sabine Westermann hatte in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zur Festbetragsregelung gedrängt. Diesem wurde jedoch nicht stattgegeben und Frau Westermann aus dem Unterausschuss Arzneimittel ausgeschlossen. „Wenn der G-BA ohne Begründung Patientenvertreter ausschließt, sieht auch die DDG das als ungeheuerlichen Vorgang“, so Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, sieht durch die neu beschlossene Festpreisregelung sogar eine Verbesserung der Versorgung der Diabetespatienten, wie er in der Ausschusssitzung am 21. Februar 2013 mündlich mitteilte. „Dies sehe ich ganz und gar nicht so für den Fall, dass Patienten unter Umständen Zuzahlungen bei Analoginsulinen leisten müssten“, widerspricht Professor Fritsche. „Diese Festbetragsregelung steht in einer Reihe von G-BA-Beschlüssen, die zu Lasten von Diabetespatienten gehen. Bei der Diabetestherapie soll der G-BA offenbar rationieren.“
(1) www.diabetikerbund.de/presse/ddb-ist-ent...amen-bundesausschuss
Quelle: Pressemitteilung der DDG 28.02.2013:
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
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