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Einkommensteuererklärung mit einem Diabetes Kid

WebAdmin
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Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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21 Feb. 2013 07:17 #79137 von WebAdmin

Hier eine Zusammenfassung der steuerlichen Vorteile, die man bei einer Diabetes Erkrankung des Kindes in der Einkommenssteuererklärung ansetzen kann.

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Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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Doris3012
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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23 Feb. 2013 22:16 #79231 von Doris3012
Hallo,
verstehe ich das richtig? Bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H kann ein Behindertenpauschbetrag von 3.700€ angesetzt werden. Und dann nochmal zusätzlich 924,- für das H? Wo trage ich die 924,- ein?
Danke und Gruß
Doris3012

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hoya
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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24 Feb. 2013 18:17 #79259 von hoya
Ja, das ist richtig. Der Pflegepauschbetrag wird ebenfalls bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen. Er gilt, wenn ein naher Angehöriger unentgeltlich gepflegt wird. Pflegegeld, dass man für das Kind erhält, zählt NICHT als Einnahme.
Die Pauschbeträge sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen.

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Irimi
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Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
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21 März 2013 10:15 #80465 von Irimi
Hallo,
Alleinerziehende können leider nur den halben Behindertenpauschbetrag angeben, wenn der andere Elternteil einen relevanten Teil seines Kindesunterhaltes zahlt, auch wenn dieser keinerlei Kontakt mit dem Kind hat und somit keine Diabetes-Verantwortung. Dieser Elternteil kann die andere Pauschbetrags-Hälfte angeben, was sich richtig lohnt, wenn er, da er kein Diabeteskind betreut, in Vollzeit arbeiten kann. Er kann alternativ seine Absetzungshälfte an den betreuende Elternteil abgeben, wäre natürlich nachteilig für ihn, ist also wohl rein theoretisch. Der Gesetzgeber geht somit davon aus, dass ein Alleinerziehender ohne irgendwelche Unterstützung auch nur die halbe Belastung trägt. Logisch?

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Edmund
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Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
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07 Feb. 2016 11:25 #99242 von Edmund
Lieber Moderator,
immer wenn ich auf den Link zur EStE 2015 klicke lande ich bei 2012 :) . Bitte in den Beitrag 2015 verschieben :-))

Zu Frage 2: Die 3.000 km bekommt man immer, deshalb die 15.000 km ansetzen. Viele Sachbearbeiter sind noch Menschen und in vielen Fällen gehen die 15.000 km auch durch.
Zu Frage 6: Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (Mantelbogen der EStE) prüfen. U.U. besteht die Möglichkeit, die Kosten als Kinderbetreuungskosten (Anlage Kind) anzusetzen. Der Ansatz als Betreuungskosten ist steuerlich günstiger.

Liebe Grüße & allzeit gute Werte

Edmund

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WebAdmin
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07 Feb. 2016 11:38 #99243 von WebAdmin
Hallo Edmund,

an den steuerlichen Regelung für Kinder mit einer Behinderung hat sich seit 2012 nichts wesentliches geändert. Von daher ist der Artikel seit 2012 unverändert.

Viele Grüße

Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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Sheila
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08 Feb. 2016 11:10 #99246 von Sheila

Edmund schrieb: Zu Frage 2: Die 3.000 km bekommt man immer, deshalb die 15.000 km ansetzen. Viele Sachbearbeiter sind noch Menschen und in vielen Fällen gehen die 15.000 km auch durch.


Hallo,
bedeutet das, dass man in der Steuererklärung nur wegen des Diabetes mind. 3000 km für Fahrten ansetzen kann, auch wenn man z.B. das Auto auf das Kind mit Diabetes umgemeldet hat?
Danke.
Gruß.
Kirsten

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AlexMo
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08 Feb. 2016 19:35 #99249 von AlexMo
Hallo Kirsten,

ich denke, es ist unabhängig davon, auf wen das Auto zugelassen ist.
Wir haben im vergangenen Jahr auch die 3000 km angesetzt (Auto ist nicht auf Moritz zugelassen), die auch angerechnet wurden. Für eine Anerkennung von mehr Kilometern hätten wir bei unserem Finanzamt Nachweise führen müssen (haben wir nicht).

Genutzt hat es uns leider nichts, da wir mit den außergewöhnlichen Belastungen unter der zumutbaren Grenze von 4% des zu versteuernden Einkommens lagen...

Dieses Jahr hoffe ich, darüber zu liegen, da wir allein für den Freestyle libre 1700,00 EUR ausgegeben haben.

LG Alex

Alexandra mit Moritz *04/2005, Diabetes Typ 1 seit 04/2012,
Insulin Novorapid, Medtronic G780 (seit 05/2022); CGM (seit Nov 2017)
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emmama
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08 Feb. 2016 21:38 #99253 von emmama
Hallo Alex!
Habt ihr den Behindertenstatus beantragt?
Oder gebt ihr das Libre so an?
Gruß
Babs

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AlexMo
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09 Feb. 2016 15:08 - 09 Feb. 2016 15:12 #99254 von AlexMo
Hallo Babs,

ja, wir haben dem Finanzamt die Bescheinigung/Bewilligung über 50% Behindertenstatus mit Merkzeichen H vorgelegt; daher können wir ja zum einen den Behindertenpauschbetrag von 3.700,00 EUR sowie die Pflegepauschale in Höhe von ca 975,- EUR geltend machen.

Unabhängig davon kann ja jeder "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen; hier habe ich zum Einen diese 3000km-Pauschale angegeben, aber eben auch die Kosten für den Libre. Ich denke, man könnte hier z.B. auch Fahrtkosten z.B. für Schulbus oder vielleicht auch Kosten für eine Zahnspange angeben. Fahrtkosten für den Bus fallen bei uns nicht an, da Moritz seit diesem Jahr den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte nutzt (wir haben vor dem Schulwechsel einen "neuen" Ausweis, also den in Kreditkartengröße beantragt und erhalten; der ist nicht mehr so groß und auffällig, wie der alte Ausweis.)

LG Alex

Alexandra mit Moritz *04/2005, Diabetes Typ 1 seit 04/2012,
Insulin Novorapid, Medtronic G780 (seit 05/2022); CGM (seit Nov 2017)
Letzte Änderung: 09 Feb. 2016 15:12 von AlexMo.

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