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Ich bin verunsichert

Susann65
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Gold Schreiber
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Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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22 Sep. 2012 17:17 #73463 von Susann65
Ich bin verunsichert wurde erstellt von Susann65
Nachdem ich heute auf einer Veranstaltung in Frankfurt war, habe ich nun viele Fragezeichen im KOpf und hoffe auf Antworten hier im Forum. Fakt ist, der Dozent(Arzt) hat uns daraufhin hingewiesen, dass wir uns alle strafbar machen "könnten", da alles eine juristische Grauzone ist, wenn wir die KInder im Kindergarten/Krippe ect. messen, Pumpe einstellen ect. Soll heißen, wir als Pädagogen dürfen das alles nicht und wenn nichts passiert gut, wenn aber was passiert gibt es für den betreffenden Pädagogen ein Riesenproblem. Was nun? Kind rauswerfen, Kinder auf die Behindertenschule???????
Hoffe, dass Ihr für mich Gesetzestexte anzubieten habt, damit wir als Schule weiterhin Diabetiker versorgen dürfen, auch wenn wir keine Krankenpfleger sind.....Irgendeine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch oder ähnliches, die betreffende Dozentin/der Dozent konnte darüber keinerlei Angaben machen, was mir natürlich die Fragezeichen im Kopf nicht kleiner macht. Bitte helft uns als Einrichtung, damit wir auch weiterhin der juristischen Grauzone entkommen können und den betreffenden Kindern helfen können.

susann

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Joa
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Diamant Schreiber
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Private Nachricht
22 Sep. 2012 20:09 - 22 Sep. 2012 20:16 #73472 von Joa
Joa antwortete auf Ich bin verunsichert
Ich glaube, der Dozent hat ziemlich übertrieben.;)

Strafbarkeit, selbst bei Behandlungsfehlern (die sich halt nie völlig ausschließen lassen), ist wohl ziemlich abwegig, wenn das Vorgehen mit den Sorgeberechtigten abgestimmt ist und sorgfältig erfolgt. Auch die versicherungsrechtliche Seite dürfte grundsätzlich geregelt sein.

Hinweise finden sich z.B. auf der Internetseite der AGPD (Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie)unter dem Menüpunkt Materialien.

Z.B. eine rechtliche Einschätzung aus dem niedersächsischen Kultusminsterium (Kopie eines Artikels).

Ich denke man kann zusammenfassen, dass erforderliche Behandlungsmaßnahmen im alltäglichen Betreuungsrahmen auch durch Lehrkräfte und päd. Personal grundsätzlich kein Problem ergeben, wenn sie sorgfältig und in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten erfolgen.

Allerdings muss seitens des Personals der Einrichtung (Schule/KiGa) die Bereitschaft dazu bestehen. Zwingen dazu kann man niemanden.

Hier auch noch eine weitere Einschätzung, die etwas kritischer ist, aber detailliertere Vorschläge zur Absicherung enthält:
www.betanet.de/download/diabetes-insulingabe-kitas.pdf

Gruß
Joa
Letzte Änderung: 22 Sep. 2012 20:16 von Joa.
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