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Schriftl. Vereinbarung mit Lehrerin BZ-Messen

Souri
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21 Feb. 2012 07:52 #65651 von Souri
Hallo!

Meine Tochter hat sein Anfang Januar DM und geht in die erste Klasse.
Sie kann noch nicht selbständig BZ messen. Leider liegt ihre Schwierigkeit nicht allein darin, das Gerät richtig zu bedienen (das kann sie super) oder die Werte zu interpretieren. Sondern sie kann sich nicht selbst stechen, weil sie immer noch Angst vor dem Schmerz hat. Ich denke, das wird noch eine ganze Weile so bleiben.

Gott sei Dank haben wir eine tolle Klassenlehrerin, die von sich aus gleich bereit war, meine Tochter zu messen. Ich hab mich riesig gefreut.

Nun hat sich aber die Direktotin zu Wort gemeldet. Erst hieß es, sie dürfe das nicht. Nun sind wir so weit, dass sie darf, wenn wir eine schriftliche Vereinbarung machen. Mir würde das enorm helfen, wenn ich nicht 2-3mal am Vormittag in die Schule fahren müsste (habe noch eine einjährige Tochter), sondern nur noch bei Fachlehrerunterricht und im Vertretungsfall.

Deshalb nun meine Frage:
Hat jemand von Euch schon so ein Schriftstück und würde uns das als Vorlage zur Verfügung stellen? Wir wollen jetzt ja auch bei der Formulierung nichts falsch machen, vor allem der Lehrerin nicht für ihre Hilfe schaden.

Laut Direktorin muss folgendes enthalten sein:
"es soll ein Schriftstück in Form einer gegenseitigen Abmachung verfasst werden, in dem der Lehrerin die "Behandlung" des Kindes ausdrücklich erlaubt wird bzw. eine Einverständniserklärung erfolgt. Was genau getan werden soll, muss beschrieben werden, und dass dieses freiwillig und unter Freistellung jeglicher Haftungsansprüche geschieht.

Eine genaue Vorgehensweise der Lehrerin im Krankheits- oder Notfall sollte schriftlich festgehalten werden."

Viele Grüße!
Moni

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Wenke
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21 Feb. 2012 08:14 #65652 von Wenke
Hallo Moni,

ein guter Wortlaut ist mir bei einem kurzen Brainstorm noch nicht so wirklich eingefallen.


Aber ich wollte mal kurz sagen, dass ich das megamäßig toll von der Lehrerin finde!

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass unsere Kids versorgt werden, solange sie es noch nicht selbst können (wenn die Klassengröße es zuließe und noch einiges andere anders wäre...), aber weil gerade das nicht der Fall ist, muss man der Frau ein großes Lob aussprechen!!!

LG Heike

P.S.: Falls mir noch eine Formulierung einfällt, sage ich bescheid.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Souri
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21 Feb. 2012 08:46 #65654 von Souri
Genau das denke ich auch. Ich hab ihr das auch schon mehrfach gesagt!
Deshalb hab ich ja auch so :ohmy: geschaut, als sie erzählt hat, wie sie auf der Lehrerkonferenz angegangen worden ist...

Falls wir nichts in Erfahrung bringen, formulieren wir auch selber was. Aber unsere Zeit ist grad eh so eng und ich denke, wenn es das schon gibt, warum soll man immer alles doppelt machen.

Viele Grüße!
Moni

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TinaSchnecke
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21 Feb. 2012 12:38 #65664 von TinaSchnecke
Hallo Moni,
zum Glück gibt es sie noch die Lehrer und Erzieher, die ihren Beruf so verstehen, wie es sein sollte und jedes Kind dabei unterstützen wollen seinen Alltag zu meistern.
Lasst euch nicht durch Leute wie die Schulleiterin davon abbringen!

Ich habe vor einiger Zeit auch mal nach so einer Vorlage gesucht.
Ich habe folgendes gefunden:
www.lja.brandenburg.de/sixcms/media.php/...amentengabe_Kita.pdf
Wir wohnen in Brandenburg und unser Sohn geht noch in die Kita...
Vielleicht hilft es dir trotzdem weiter. Am Ende sind auch Vorlagen.

Ich fand folgende Sätze besonders wichtig:
Bei der Medikamentengabe handelt die Erzieherin in guter Absicht und im Interesse des Kindes. Wenn
eine Erzieherin während der Arbeit ein Kind oder eine Kollegin verletzt, muss sie für den Schaden
i.d.R. nicht aufkommen, es sei denn, dass sie diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat (§ 105 SGB
VII).
Etwaige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt (s. 3.A)).
Der Unfallversicherungsträger kann bei einer Erzieherin nur dann Regress nehmen, wenn sie
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§ 110 SGB VII).

Wir würden niemals eine unserer Erzieherinnen zivilrechtlich belangen. Wir haben letztendlich keine Freistellung unterschrieben, aber wenn die Kita drauf bestanden hätte, hätten wir es getan. Bei uns läuft zum Glück alles auf einer menschlichen Ebene mit gegenseitigem Vertrauen.

Ich wünsche euch alles Gute

Tina

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delphyine
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21 Feb. 2012 12:38 #65665 von delphyine
Wir haben sowas schon verfasst, es liegt aber im KiGa. Müsste ich schauen, ob ich da dran komme. Besonders professionell habe ich es nicht geschrieben. Da es bei uns aber auch um Insulingabe, Aufsicht, Essen abwiegen etc. ging, ist es bei uns ein zweiseitiger schrieb mit Telefonnummern für den Notfall und Behandlungsplan des Arztes.

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Souri
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21 Feb. 2012 20:38 #65688 von Souri
@ delphyine: Wenn Du an Dein Schreiben drankommen könntest, hätte ich großes Interesse.

Ansonsten hab ich immer wieder was gelesen zum Thema "Medikamentengabe". Aber eine Medikamentengabe ist es doch gar nicht, oder sehe ich das zu eng / wörtlich? Es geht uns nicht ums Spritzen, auch nicht ums Berechnen von BE oder IE, sondern ums BZ messen. Insofern natürlich ums Pieksen, aber es wird ja kein Medikament gegeben.
Deshalb fang ich mit Deinem link @Tinaschnecke auch nicht so viel an, v.a. mit den Vorlagen. Aber danke. Vielleicht steh ich auch nur einfach auf dem Schlauch.

Ist BZ messen das gleiche bzw. wird gleich eingestuft wie Medikamentengabe?

Viele Grüße!
Moni

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Wenke
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22 Feb. 2012 06:20 #65693 von Wenke

Souri schrieb: @ delphyine: Wenn Du an Dein Schreiben drankommen könntest, hätte ich großes Interesse.

Ansonsten hab ich immer wieder was gelesen zum Thema "Medikamentengabe". Aber eine Medikamentengabe ist es doch gar nicht, oder sehe ich das zu eng / wörtlich? Es geht uns nicht ums Spritzen, auch nicht ums Berechnen von BE oder IE, sondern ums BZ messen. Insofern natürlich ums Pieksen, aber es wird ja kein Medikament gegeben.
Deshalb fang ich mit Deinem link @Tinaschnecke auch nicht so viel an, v.a. mit den Vorlagen. Aber danke. Vielleicht steh ich auch nur einfach auf dem Schlauch.

Ist BZ messen das gleiche bzw. wird gleich eingestuft wie Medikamentengabe?

Viele Grüße!
Moni


Nö, BZ messen ist keine Medikamentengabe, aber wenn man es genau betrachtet Körperverletzung (die man erlauben muss). Und wenn die Lehrerin dabei etwas falsch macht (was man halt so falsch machen kann: ungewaschene Hände, nasse Hände, Finger zu stark gequetscht etc.), könnte das zu falschen Ergebnissen und damit dann auch zu einer flaschen Anpassung der Medikamentendosierung durch dich oder durch den Arzt kommen.
So gesehen hat es dann im allerweitesten Sinne doch irgendwas mit der Medikamentengabe zu tun... auf jeden Fall muss man unterschreiben, dass die Lehrerin im Falle eines Fehlers nicht zur Verantwortung gezogen wird.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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delphyine
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22 Feb. 2012 07:23 #65698 von delphyine
Ich schaffe es heute wieder nicht, aber wir hatten es genau erklärt, so sinngemäß:

Wir erlauben/sind damit einverstanden/...., dass die Erzieher des Kindergartens xy bei unserer Tochter z Blutzucker messen dürfen. Im Einzelnen erlauben wir, dass die Erzieher den Finger unserer Tochter desinfizieren dürfen und anschließend mit Setzhilfe und Lanzette in den Finger stechen dürfen, um einen Blutstropfen zu gewinnen. Sie dürfen diesen Blutstropfen dann auf den Teststreifen des MEssgeräts aufbringen, um einen Blutzuckerwert zu bestimmen. Weiterhin dürfen sie im Falle dessen, dass der Finger nachblutet entscheiden, ob ein Pflaster notwendig ist und dieses dann kleben.

so in der Art, genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, aber vielleicht hilft dir das ja schon? Bin leider heute auch krank und versuche dem KiGa fern zu bleiben.

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Souri
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22 Feb. 2012 07:36 #65699 von Souri
Ja, danke, das hilft mir schonmal weiter.
Ich merke, dass ich einfach unsicher werde, wenn ich nicht weiß, wie ich etwas formulieren muss, damit die Lehrerin nicht für ihre tolle Hilfsbereitschaft irgendwie Schwierigkeiten kriegen kann.

Und @Wenke:
Körperverletzung ist klar. Aber wegen eines falschen Wertes:
Insulin hat meine Tochter ja gar nicht dabei. D.h., wenn der Wert zu hoch wäre, müssten sie mich anrufen und ich muss hinfahren. Dann kann ich auch nochmal nachmessen, bevor ich spritze (bisher haben wir hohe Werte immer bis zum Mittagessen toleriert).
Bei einem falsch zu niedirgen Wert würde sie halt eine BE essen und den BZ noch weiter erhöhen. Von daher sehe ich da jetzt keine so großen Gefahren. Ich denke, das ist anders, wenn ein hoher Wert gleich über eine Pumpe korrigiert wird, oder sehe ich das zu locker?

Viele Grüße!
Moni

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Wenke
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22 Feb. 2012 08:49 #65701 von Wenke

Souri schrieb: Und @Wenke:
Körperverletzung ist klar. Aber wegen eines falschen Wertes:
Insulin hat meine Tochter ja gar nicht dabei. D.h., wenn der Wert zu hoch wäre, müssten sie mich anrufen und ich muss hinfahren. Dann kann ich auch nochmal nachmessen, bevor ich spritze (bisher haben wir hohe Werte immer bis zum Mittagessen toleriert).
Bei einem falsch zu niedirgen Wert würde sie halt eine BE essen und den BZ noch weiter erhöhen. Von daher sehe ich da jetzt keine so großen Gefahren. Ich denke, das ist anders, wenn ein hoher Wert gleich über eine Pumpe korrigiert wird, oder sehe ich das zu locker?

Viele Grüße!
Moni


Hallo Moni,

ich würde da jetzt auch keine so große Gefahr in einem falsch niedrig gemessenen Wert sehen. Aber nach allem, was ich bei uns an der Schule erlebt habe...

Ich kann denen z.B. nicht begreiflich machen, dass Lars nicht umkippt, wenn er doch mal zwischendurch etwas nascht, was ihm z.B. ein Freund zugesteckt hat. Versuche ich das zu erklären, hört mir entweder keiner zu oder ich bin mal wieder die Rabenmutter.

Nein, ich denke, du siehst das nicht zu locker. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass andere Leute es zum Teil extrem unlocker sehen. Und es schadet ja auch nichts, wenn man reinschreibt, dass die Lehrerin keine Konsequenzen fürchten muss. Sie fühlt sich dann bestimmt noch sicherer.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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