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Typ1 - Steuervorteil wg Schwerbehinderung

Nordwvol
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31 März 2011 11:52 #54485 von Nordwvol
Typ1 - Steuervorteil wg Schwerbehinderung wurde erstellt von Nordwvol
Wer kann uns in Bezug auf Steuererleichterung weiterhelfen ?

Seit 6 Jahren hat unsere heute 17jährige Tochter Jana Diabetes Typ1. Wir haben schon nach einem Jahr von einer möglichern Steuererleichterung erfahren, wenn man einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis beantragt. Dies haben wir getan und das Finanzamt hat aufgrund des Eintrages "H" im Ausweis, einen Pauschbetrag von € 3.700 auf der Steuerkarte zu unserem Vorteil eingetragen.

Nachdem wir nun 5 Jahre den steuerlichen Vorteil für die Pauschale von € 3.700 erhalten haben, meint ein neuer Sachabearbeiter in einem niedersächsischem Finanzamt nun, dass diese Pauschale von € 3.700 nicht gerechtfertigt sei !

Er machte uns auch darauf aufmerksam, dass wir die zuviel erhaltenen Steuerentlastungen möglicherweise zurückzahlen müssten, er würde das nun aber genau überprüfen und wir würden einen Bescheid erhalten.

Wow, nun sind wir platt... scheint es doch, wir hätten uns 5 Jahre lang ungerechtfertigt bereichert !?!? - Aber was ist richtig und was nicht ? - Irrten sich die unterschiedlichen Mitarbeiter eines Finanzametes in den letzten Jahren, oder handelt es sich heute um einen übermotivierten Mitarbeiter ?

Wer kennt die Wahrheit ?

Liebe Grüße
Volker N.

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winampdevil
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31 März 2011 13:59 #54487 von winampdevil
Merkzeichen H

§33b EStG Abs.3 Satz 3

"Für behinderte Menschen, die hilflos im Sinne des Absatzes 6 sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3 700 Euro."

www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b

CSII / Omnipod / HbA1c: 6,8 (18.06.2013)

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Juli
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31 März 2011 15:03 #54488 von Juli
Hallo Volker,
ich vermute da was anderes dahinter. Ich denke nicht, dass ihr für 5 Jahre ungerechtfertigt den Steuervorteil hattet, sondern nur für das 17. LJ. Grundsätzlich scheint es zur Zeit so zu sein, dass dieses "H", also die Hilflosigkeit, bis 16 Jahre begrenzt ist. Danach unterstellt man, dass ein Teenie in dem Alter eben nicht mehr hilflos und auf die Hilfe der Eltern angewiesen ist. Aber die Begrenzung müsste doch in euerem Schwerbehindertenbescheid stehen, wenn es sie denn gibt. Wenn dieser Bescheid nicht zeitlich begrenzt ist - was ich mir allerdings nicht vorstellen kann - dann würde ich das auch anfechten. Nur weil der Finanzbeamte mein ... das ist kein Grund!

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monday
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31 März 2011 15:25 #54489 von monday
Der Steuervorteil von 3700 € gilt für das Merkzeichen H und 50 %, das ist richtig, ohne das "H" hat man auch einen Steuervorteil, aber nur von 430 bei 40 % und 570,-€ bei 50 %, außerdem kann noch ein Pflegepauschbetrag von 924€ geltend gemacht werden.
Desweiteren hat man für das Merkzeichen "H/G" unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Befreiung(bei mehrerren Behinderungen) von der KFZ Steuer bzw. Ermäßigung um 50% mit Merkzeichen "H", wenn der Behinderte der Halter des Fahrzeugs ist. Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe können bis zu 624,-€ beantragt werden.
Gruß vera

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Nordwvol
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31 März 2011 17:00 - 31 März 2011 17:09 #54492 von Nordwvol
Hallo Juli,
Hallo Vera,
Hallo Winampdevel,

vielen dank erst einmal für Eure schnelle Reaktion zu diesem Thema.

Gem. den §33b EStG Abs.3 sollten wir im Recht sein, denn das Kennzeichen H und eine 40%ige Schwerbehinderung sind in der Bescheinigung (ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab 50% ausgestellt) vermerkt, dieser wurde dem Mitarbeiter des Finanazamtes persönlich vorgelegt.

Juli, Die Bescheinigung beinhaltet sogar eine Passage, dass eine Nachprüfung im Juli 2011 vorgesehen ist, in diesem Monat wird Jana dann 18 Jahre alt.

Vera, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat in unserem Fall nur eine 40% Behinderung festgestellt, das hatte keine Einfluss auf das zwingend notwendige Kennzeichen "H", um hier die € 3.700 Freibetrag beantragen zu können, was nun gerade in Frage gestellt wird, ob dieses Kz. allein das zulässt.

Passt eigentlich alles zusammen und ich habe mich auch schon ein wenig beruhigt. Wie es weitergeht könnt Ihr hier gerne verfolgen, ich halte die Community gerne informiert. Freue mich aber natürlich auch über weitere Erfahrungen zu hören ...

Liebe Grüße
Volker N.
Letzte Änderung: 31 März 2011 17:09 von Nordwvol.

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Nordwvol
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Neuling
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12 Apr. 2011 18:03 - 12 Apr. 2011 18:07 #54825 von Nordwvol
An die Community !

Der Finanzbeamte hat sich mittlerweile telefonisch bei uns gemeldet und bestätigt, dass der Freibetrag in Höhe von € 3.700 aufgrund der oben beschriebenen Fakten durchaus seine Berechtigung hat !

Gute Nachrichten und eine wichtige Information für alle Betroffenen !!!

Gruß
Volker N.
Letzte Änderung: 12 Apr. 2011 18:07 von Nordwvol.

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