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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

mibi74
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09 Nov. 2016 21:33 - 09 Nov. 2016 21:37 #103048 von mibi74
Hallo.

zu dem Thema I-Kraft Auswahl. Als Träger, habe ich das Rote Kreuz beauftragt. Und die Dame, die sich darum gekümmert hat, hat ihren Auftrag sehr ernst genommen. Sie hat bei mir mehrmals angerufen und mich nach meinen Wünschen und nach dem, was getan werden muss (aus)gefragt.
Dann hatten wir uns in den Sommerferien getroffen, damit mein Sohn und sie sich mal beschnuppern können.
Natürlich muss man Glück haben. Für so wenig Geld stehen die Leute nicht gerade Schlange. Das ist ein Job, den man als Überzeugung tut. Nicht, um Geld zu verdienen. Wir haben eine nette ehemalige Arzthelferin bekommen. Ganz taff. Berlinerin.

Mein Sohn hat inzwischen die 3. I-Kraft und ich bin bei keiner auf die Idee gekommen, dass ich ihr nicht vertrauen könnte. Als Mutter sollte man sich nicht so wichtig nehmen und Fehler zugestehen. Fehler passieren. Ja, ich habe auch schon einen Bolus doppelt abgegeben oder ihn vergessen einzugeben. Habe die Batterie nicht ausgewechselt oder vergessen das Insulin nachzufüllen.
Der größte Fehler, den man machen kann, ist Mister oder Miss Perfekt zu erwarten.

Unsere erste I-Kraft ist mit dem Kindergarten zur Schule umgesiedelt Eine sehr nette Person. Ab der zweiten Klasse hat es dann eine Lehrerin aus der Schule übernommen, bis zur 4. Klasse.
Jetzt in der 5. brauchen wir sie nur noch für den Sportunterricht und für Ausflüge.
Nächste Woche ist z.B. Projektwoche. Der normale Sportunterricht wird durch Taekwondo ersetzt und der Rest besteht aus dem Kartoffelprojekt. Da kochen sie den ganzen Tag in der Küche und essen danach.

Jede von ihnen war mit Herzblut dabei. Hat ihre Freizeit geopfert und auch mal was unentgeltlich gemacht, wie das Schullandheim komplett gewuppt. Sogar in der Nacht. Sie haben Dinge gemacht, die nicht ihren Aufgabenbereich fielen, wie morgens mal mit ihm von sich zuhause zur Schule laufen, weil Unterricht ausgefallen ist und ich arbeiten musste.
Oder zum Bus begleitet, damit er in den Richtigen einsteigt. Ihn zum Mittagessen mit heimgekommen, weil plötzlich doch nachmittags Schule war und er nichts zum Essen dabei hatte.

Das ist mir einiges Wert und ich wertschätze es auch und nicht nur durch Danke sagen. Vor den Ferien gibt es von mir immer etwas. Freikarten fürs Schwimmbad oder Kino oder einen Gutschein zum Essen gehen. Gute Arbeit muss man belohnen.
Letzte Änderung: 09 Nov. 2016 21:37 von mibi74.

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Susann65
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09 Nov. 2016 22:00 #103049 von Susann65
Zum Thema Integrationskraft kann ich auch nur sagen das man Glück oder Pech haben kann
Ich bediene in unserer Kita mittlerweile das dritte Pumpen Kind ohne BerührungsÄngste und schule unsere Mitarbeiter
selbst, wenn gewünscht
Innerhalb unserer Kita ist ein Kind in einer anderen Gruppe da ist es so das für das Kind oft die Mutter da sein muss.
Es gibt viele Ängste sowohl bei den Pädagogen wie auch bei den Eltern ......

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August26
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11 Nov. 2016 21:01 #103079 von August26
Hallo,
ich habe selber als Integrationskraft gearbeitet, allerdings nur pädagogische Hilfen.
Da muss man sich ja auch bewerben und alles.
Dann arbeitet man sehr eng zusammen mit den Eltern, Kigaleitung (etc) und Jugenamt.Aber es gibt wie überall auch schwarze Schafe.
LG

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Juli
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12 Nov. 2016 15:21 #103091 von Juli
Ja, auch ich kenne das so, dass eine Integrationskraft am besten eine medizinische Ausbildung haben sollte. Aber kennt sich eine Krankenschwester deshalb unbedingt mit Diabetes Typ 1 aus? Sogar die meisten Pflegedienste kennen sich nur mit Typ 2 aus!
Ich sage nicht, dass alle Integrationskräfte schwarze Schafe sind! Und natürlich kann erst mal jeder den Umgang mit Typ 1 lernen - mussten wir ja auch, alles kein Hexenwerk. Aber muss ich so jemand zwischen schalten, wenn ich eigentlich das Kind fit machen möchte? Das waren meine Gedanken ... :)

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Sheila
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12 Nov. 2016 21:21 #103101 von Sheila
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass eine Integrationskraft, die eine wie auch immer geartete medizinische Ausbildung hat bzw. mal hatte, nicht unbedingt besser ist als jemand der keine medizinische Ausbildung hat, aber dafür engagiert und interessiert ist.
Manchmal ist es vielleicht auch besser jemanden zu haben, der unvoreingenommen an das Thema gehen kann und interessiert ist als wenn möglicherweise wenig verbliebenes und veraltetes Typ 2- Wissen vorhanden ist.
Es hängt wohl - wie immer - von der Person an sich ab.

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Miri
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01 Dez. 2016 22:57 #103344 von Miri
Hallo , habe Frage zu Schulbegleiter. Wir haben den Antrag beim Bezirk gestellt .dieser wurde zu Krankenkasse weitergeleitet und zu wirtschaftlicher Jugendhilfe mir der Begründung, das Bezirk nur für körperliche und geistige Behinderung zuständig ist und nicht für das seelische Wohlbefinden. Damit ist gemeint, dass er sich bei höheren und niedrigen Werten auffällig verhält. Unser Sohn kam dieses Jahr in die Schule und braucht Unterstützung bei ke berechnen und beim BZ messen. Die Schule möchte Schulbegleiter haben, da er sehr besorgt um seine Werte ist und braucht mehr Aufmerksamkeit als die Lehrerin leisten kann. Wirschaftliche Jugendhilfe fühlt sich auch nicht zuständig , weil alles mit Diabetes zusammen hängt und dass ist Bereich von der Krankenkasse . Wir wollen jetzt Widerspruch bei m Bezirk einlegen, weiß nur nicht genau wie ich begründen kann das es sich um eine körperliche Behinderung handelt und das er zu Personenkreis nach Paragraf 53 SGB XII gehört uns das es ihn nach der Eingliederung Verordnung zusteht. . Ärtzlichen Attest von unserer Diabetologin haben wir schon vorgelegt.

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Cheffchen
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01 Dez. 2016 23:58 - 02 Dez. 2016 00:00 #103346 von Cheffchen
Hallo @Miri,

ich habe beim lesen echt bauschmerzen bekommen, das wurde auch mit jeder Zeile schlimmer.
Ich habe die befürchtung das ein Widerspruch nicht viel bringt, da einfach das richtige an der richtige stelle beantragt aber total falsch begründet, so mussten die das ablehnen.
Diabetes ist was Körperliches, punkt, deswegen hast auch den 53/54 bekommen punkt.
Die haben ja genau damit recht das "nur für körperliche und geistige Behinderung zuständig", denn wenn das nicht passt, er sich auffällig verhält, ist ja wenn dann dann... . Das wird ja mit dem Schulbegleiter nebenbei behoben weil der für vernünftiegen BZ zuständig ist.
Habt ihr das allein Beantragt?

Das Zauberwort ist "Integration", es muss sich alles darum drehen und auf kein fall zu sehr Medizinische behandlung. Wenn Doc kein Sozialarbeiter hat, kann vielleicht eine Verein Helfen wo die Integrationshelfer ja in der Regel angestellt sind, die wollen ja ihr leute los werden und werden bestimmt auch wissen wie man das beantragt.

Ich könnte jetzt weiter schreiben aber schau dir mal einfach das hier an, da steht alles drin
SH Schulbegleitung

Cheffchen

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Letzte Änderung: 02 Dez. 2016 00:00 von Cheffchen.

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Miri
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02 Dez. 2016 11:26 #103349 von Miri
Hallo Cheffchen,

Danke für die schnelle Antwort. Wir haben es gemeinsam mit der Schule beim Bezirk beantragt. Der hat es weiter an die Kasse geleitet, mit der Begründung dass das die BZ Überwachung etc. zu Behandlungspflege gehört. Die Kasse würde ja auch die Behandlungspflege zahlen , das ist aber nur halbe bis eine Stunde am Tag . Wir wollen jetzt widerspruch beim Bezirk einlegen , wissen nur nicht die genaue Formulierung , damit klar wird das es sich um körperliche Behinderung handelt, bin auch schon im Kontakt mit seiner diabetologin und hoffe dass sie einen Attest ausstellen kann , wo es steht, im alten Attest stand schon das er zum Personenkreis nach Paragraf 53 SGB XII gehört, der Sacharbeiter beim Bezirk meinte dass das er entscheidet ob ja oder nein . Der Hilfsverein der die Begleiter beschäftigt , weißt leider auch nicht weiter.

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Cheffchen
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02 Dez. 2016 13:07 #103350 von Cheffchen
Hallo,

genau das ist der fehler, es geht nicht um BZ Überwachung, das ist 1min wie selber schon schreibst, wichtig ist Integration, Essen abwiegen, Körperüberwachung (bei Sport einfach blick aufs kind) usw.
Atest von Doc brauchst wohl nicht, da ja §53/54 schreiben hast, das würde eh nur in richtung Behandlungspflege gehen.

Schau die mal am Besten das Urteil hier an, auch wenn nicht aus Bayern aber gesetzgebung ist ja gleich, vor allen die ersten Absätze die kannst ja fast 1 zu 1 übernehmen. Urteil LSG Berlin-Brandenburg Schulhelfer

Ansonsten kann ich natürlich nur Herr RA Oliver Ebert empfehlen, er ist auch Moderator im expertenforum-diabetes-recht Forum und kennst sich im Thema Diabetes sehr gut aus, hier

Cheffchen

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SuSanne36
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02 Dez. 2016 13:32 - 02 Dez. 2016 13:37 #103351 von SuSanne36
Vielleicht kann ich hier juristisch noch mal Licht ins Dunkel bringen. Erstens hast du geschrieben dass dein Antrag vom Bezirks an die Krankenkasse weitergeleitet worden ist. Richtig? Dann sei mal bitte so gut und lies die Mitteilung vom Bezirk über die Weiterleitung, hier müsste von der Paragraph angesprochen worden sein:

§ 14
Zuständigkeitsklärung
beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Abs. 4 des Fünften Buches. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen ..........
Fazit und Rechtlicher Hintergrund: mit der Weiterleitung deines Antrags an die Krankenkasse ist der Bezirk raus aus dieser Nummer, die Krankenkasse muss nun den Antrag prüfen und gegebenenfalls leisten (voll umfänglich, also auch den Anteil des jeweils anderen)
Die Leistung die nicht im Bereich der Krankenkasse fallen (finanzieller Art) müsste sich die Krankenkasse selber beim Bezirk er klagen. Betreffen aber NIE die Leistung für dein Kind.

Für dich heißt das nun genauen alles was du klären, erstreiten er klagen musst über die Krankenkasse. Ein Widerspruch beim Bezirk ist hiermit nicht zulässig und hat keine rechtliche Relevanz hat.
Letzte Änderung: 02 Dez. 2016 13:37 von SuSanne36.

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