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Rheinland-Pfalz bietet als erstes Bundesland Regelfortbildungen für den Umgang mit diabetischen Kindern und Jugendlichen an

leseHexe
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09 Mai 2017 22:25 #105200 von leseHexe
Hallo!
Ich war selbst im April 2016 bei einer der Schulungen in Eisenberg - damals war es noch das Pilotprojekt - und Frau Neeser war auch persönlich anwesend.
Sie hat gegen Ende der Schulung darauf hingewiesen, dass es auf Antrag für die Schulen pädagogische Zusatzkräfte gibt, wenn Kinder mit GdB 50 und höher die Schule besuchen. Leider habe ich mir nicht aufgeschrieben, auf welchen Paragraphen das beruht.
Ja, und die Handlungsempfehlungen sind nur Empfehlungen - und auch darin steht explizit, dass die Vereinbarungen auf freiwilliger Basis erfolgen - und es auf keiner Seite eine Verpflichtung dazu gibt. Ebenso steht da, dass die LehrerInnen entscheiden, ob sie zur Übernahme der medizinischen Hilfsmaßnahme bereit sind.
Als Grundsatz zur Unterstützung im Alltag in Schule/Kita wurde formuliert: "So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich!" - aber es muss eben auf das einzelne Kind passen - und wenn es nötig ist, auch etwas mehr sein.
Es steht nirgends, was passiert, wenn ein Lehrer nicht dazu bereit ist.
Und ich finde es durchaus berechtigt, wenn Lehrer diese Zusatzaufgabe nicht auch noch in vollem Umfang übernehmen - isb. bei Kindern, wo eben mehr als ein kurzer Blick auf die Geräte und Zahlen nötig ist.
@Mainzel72: Auf welcher Grundlage wurde denn bisher die Integrationskraft genehmigt?
Das mit der Krankheit oder sonstigem Ausfall der betreuenden Lehrkraft ist in den Empfehlungen auch so geregelt, dass im Voraus schon Vertreter zu benennen sind, mit denen quasi die gleichen Vereinbarungen zu treffen sind - das ist in meinen Augen gar nicht realisierbar - da könnte man ja je nach Schulgröße gleich das ganze Kollegium verpflichten.

Es ist sicher toll, dass es diese Schulungen für die Lehrkräfte gibt - aber sie dienen in meinen Augen hauptsächlich dazu, den Teilnehmenden Ängste zu nehmen - und nicht dazu, Aufgaben im vollen Umfang zu übernehmen, für die diese paar Stunden Schulung gar nicht ausreichen.
Ich habe eine polnische Freundin, die inzwischen in den USA lebt - diese hat mir in einem Gespräch über eben dieses Thema gesagt, dass in diesen beiden Ländern, die sie kennt, keine Schule ohne Krankenschwester existiert.
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Mainzel72
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10 Mai 2017 19:14 #105205 von Mainzel72
Mainzel72 antwortete auf Rheinland- Pfalz Regelfortbildungen
Wir haben bisher den Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff des Zwölften Sozialgesetzbuches ( SGB XII ) genehmigt bekommen. Das wurde durch das Gesundheitsamt geprüft. Dieses mal gab es keine Überprüfung und gleich eine Ablehnung.
In Schweden gibt es auch Schulkrankenschwestern. Was ich bei 3 Diabeteskindern auf 2 Gebäude verteilt auch schwierig finde mit unterschiedlichen Sportstunden, Ausflügen, Klassenfahrten...

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Juli
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11 Mai 2017 14:45 #105214 von Juli

leseHexe schrieb: Hallo!
Ja, und die Handlungsempfehlungen sind nur Empfehlungen - und auch darin steht explizit, dass die Vereinbarungen auf freiwilliger Basis erfolgen - und es auf keiner Seite eine Verpflichtung dazu gibt. Ebenso steht da, dass die LehrerInnen entscheiden, ob sie zur Übernahme der medizinischen Hilfsmaßnahme bereit sind.


Nein, für RLP gibt es eine HandlungsANWEISUNG. Da steht explizit drin, "... Wenn Schülerinnen und Schüler Unterstützung benötigen z.B. bei der Einhaltung der Einnahmezeiten und der richtigen Dosisfindung von Medikamenten, gehört es zu den Aufgaben von Lehrkräften, die dazu erforderliche Unterstützung zu leisten."

Da steht nicht, die können, wenn sie wollen! Das ist nur das, was Lehrer daraus machen und was sich auch hartnäckig als Wahrheit hält.
Natürlich steht da auch drinnen, dass Schulkinder in der Regel gelernt haben alleine zu messen und zu spritzen. Wie gesagt: In der Regel ... Wenn Gründe dazu kommen, bei der diese Regel eben nicht gegeben ist, dann muss das natürlich im Einzelfall geprüft werden und nicht pauschal - so wie in Mainz - einfach abgelehnt werden.

Es ist sicher toll, dass es diese Schulungen für die Lehrkräfte gibt - aber sie dienen in meinen Augen hauptsächlich dazu, den Teilnehmenden Ängste zu nehmen - und nicht dazu, Aufgaben im vollen Umfang zu übernehmen, für die diese paar Stunden Schulung gar nicht ausreichen.


Es war und ist auch gar nicht angedacht, dass Lehrer vollumfänglich das Diabetesmanagement übernehmen. Die Verantwortung verbleibt immer und zu jedem Zeitpunkt bei den Eltern (.... ich wollte auch nicht wirklich Lehrer, die jetzt meinen den Diabetes meines Kindes managen zu können ...).

Es geht doch vielmehr um ein vernünftiges Miteinander, so dass unsere Kids ganz regulär die Schule besuchen können. Mit den Schulungen eine gute Sache ... aber für Schulkinder, wenn alles regelrecht läuft und wenn die Lehrer ihren Auftrag wahrnehmen und unterstützen.
Schwierig wird´s dann, wenn das Diabetes-Management den ganzen Tag außerhalb stattfinden muss (Ganztagsschule) - das kann auch ein Grundschulkind mit Unterstützung noch nicht leisten. Oder eben in der KiTa - da gilt die Handlungsanweisung des Bildungsministeriums leider nicht. Immer vorausgeschickt, dass es sich NUR um Diabetes handelt ... :)
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Mainzel72
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11 Mai 2017 21:18 #105219 von Mainzel72
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Kann man diese Handlungsanweisungen irgendwo nachlesen ?

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leseHexe
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13 Mai 2017 01:08 #105220 von leseHexe
Das, was bei der Schulung 2016 an die Lehrer ausgegeben wurde, ist die hier beigefügte Datei in Papierform.

Dieser Beitrag enthält einen Anhang.
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13 Mai 2017 03:02 #105221 von Mainzel72

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13 Mai 2017 09:44 - 13 Mai 2017 09:49 #105222 von Juli
Ich habe etwas anderes - DAS wäre ja in der Tat ein RÜCKSCHRITT!!!
Schau mal hier: www.diakids4family.de/owncontent/Info-Epos.pdf ... da steht ganz klar "MÜSSEN".

Das Pochen auf diese schriftliche Vereinbarung ist rein rechtlich absoluter Quatsch! Sämtliche Handlungen von Lehrern sind über die Unfallkasse abgedeckt. Nur im Falle von grober Fahrlässigkeit wären Lehrer nicht versichert - denn grobe Fahrlässigkeit kann man nie versichern. Mit und ohne Vereinbarung ... deshalb würde ich das natürlich unterschreiben, wenn´s die Lehrer glücklich macht.
Und wir wissen ja alle, dass der Behandlungsplan, den wir heute mit dem Arzt vereinbaren, nächste Woche unter Umständen schon nicht mehr stimmt. Wir bekommen beigebracht, dass und wie wir die Therapie anpassen müssen ... und dann muss ich einen Behandlungsplan des Arztes in der Schule vorlegen?!
Letzte Änderung: 13 Mai 2017 09:49 von Juli.

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13 Mai 2017 13:50 #105224 von leseHexe
Ich habe auch die Internetseite wiedergefunden zu Schule in Rheinland-Pfalz und chronischen Erkrankungen

gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/chro...he-erkrankungen.html

Für mich ist das alles weder als betroffene Mama noch als Lehrerin überzeugend. Wer verfasst solche Schreiben? Ich finde viele gute Ansätze - aber insgesamt finde ich es zweifelhaft.
Jedes Kind ist anders - und auch in jeder Klasse sind die Bedingungen verschieden.

Wenn ein Kind nun mal intensivere Unterstützung benötigt, dann muss es doch auch einen Weg geben - auch in der Schule oder Kita - zumindest für die Schule besteht ja auch Schulpflicht. Wobei wir "am eigenen Leib" erfahren haben, dass das auch mal von niemand eingefordert wird - weder Jugendamt noch Schule hatte ein Problem damit, dass unsere Tochter die 2. Klasse erst seit Januar besucht. Wobei es bei uns auch neben dem Diabetes noch weitere Diagnosen gibt.

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Mainzel72
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13 Mai 2017 20:54 #105229 von Mainzel72
Ich finde es gut und wichtig , das es Schulungen für Lehrer gibt , um Ihnen die Ängste im Umgang mit diesen Kindern zu nehmen , ihnen Hintergrundwissen zu vermitteln und im Notfall handeln zu können.
Jedes Kind ist anders , jeder Diabetes ist anders.
So individuell , wie Kinder und Erwachsene sind, so individuell sollte auch die Hilfe für die betroffenen Familien aussehen.
Es gibt die Möglichkeit um Hilfe und Unterstützung zu Bitten . Umso unverständlicher ist es für mich wenn diese Hilfe verwehrt wird .
Auf Familien mit chronisch kranken Kindern lastet genug.
In meinen Augen ist die Politik gefragt. Es kann doch nicht sein, das es keine gesetzliche Regelung gibt.
In jedem Bundesland, in jeder Kommune ,in jedem Landkreis wird es anders gehandhabt.
Mainz war bisher Vorreiter in der Versorgung dieser Kinder , warum kann dies nicht als Vorbild gesehen werden
Warum schafft man so etwas ab ?

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