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Rheinland-Pfalz bietet als erstes Bundesland Regelfortbildungen für den Umgang mit diabetischen Kindern und Jugendlichen an

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13 Apr. 2017 18:07 #104820 von WebAdmin

„Chronisch kranke Kinder sollen genauso am Kita- oder Schulleben teilhaben wie gesunde Kinder.“ Deshalb fördert das Bildungsministerium die Fortbildungen für Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte, in denen diese im Umgang mit Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 geschult werden. Rheinland-Pfalz ist bundesweit das erste Land, das solche Seminare in die regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen für pädagogische Fach- und Lehrkräfte übernommen hat“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

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Michael Bertsch
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Juli
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21 Apr. 2017 14:20 #104935 von Juli
Das Projekt, das Engagement von Frau Neese und dem Hilfeverein ist toll. Die Schulungen sind sehr gut strukturiert und werden auch gut angenommen ... und jetzt kommt das ABER: Ausgelegt ist das Ganze auf einen Regelschulbesuch, also vormittags von 8.00 - 12.00/13.00 Uhr. Unberücksichtigt bleibt dabei die Ganztagsbetreuung und evtl. Mittagessen in der Schule. Denn DANN kommt es oft zu Problemen. Und leider hat das Projekt erstmals in Mainz zur Folge, dass finanzielle Mittel, die bisher für Schulbegleiter bewilligt wurden, nun nicht mehr bewilligt werden. Das Projekt wirkt jetzt quasi Betreuungs-/Integrationskräften, die ja deutschlandweit über das SGB geregelt sind, entgegen?! Das war so sicher nicht beabsichtigt, sollte aber künftig unbedingt bedacht werden!

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Mainzel72
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08 Mai 2017 23:10 #105189 von Mainzel72
Wir sind eine von mindestens 10 betroffenen Familien in Mainz. 3 Jahre hatten wir einen Integrationshelfer. Der Antrag für das kommende Schuljahr wurde abgelehnt. Begründung ist ,das es die Schulungen für die Lehrer gibt. Unser Antrag wurde abgelehnt ohne auf das ärztliche Attest und die Stellungnahme der Schule zu warten. Alle Eltern haben den gleichen Ablehnungsbescheid bekommen. In unserem Fall wurde noch nicht einmal das Wort Tochter durch Sohn ersetzt. Bei uns ist es ein riesiger Schritt nach hinten. Wir haben Widerspruch eingelegt.

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08 Mai 2017 23:12 #105190 von Mainzel72
Soweit mir bekannt ist ,ist nicht eine Mainzer Schule geschult

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09 Mai 2017 09:43 #105191 von Mainzel72
Das gleiche gilt für die Kinder ,die im Kindergarten sind ,auch sie bekommen die Massnahme nicht mehr bezahlt.
Kenne auch 2 Eltern im Land ,wo die Lehrerin geschult ist und es nicht übernehmen möchte.Eine davon möchte jetzt vor dem Sozialgericht klagen.

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09 Mai 2017 09:54 #105192 von Mainzel72

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09 Mai 2017 09:58 #105193 von Mainzel72
Übrigens steht in dem Ablehnungsbescheid auch,das das Ministerium und die ADD das unterstützen. ADD ,so Zitat bei einem normalen Diabetes. Mein Sohn hat keinen normalen und Zoliakie und Fruktoseintoleranz.

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Juli
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09 Mai 2017 14:45 - 09 Mai 2017 14:51 #105194 von Juli
Man muss hier zwischen Kindergarten und Schule unterscheiden. Für Schulen gibt es ganz klare Handlungsanweisungen, die gerade am Beispiel von Diabetes festgeschrieben sind. Lehrer können sich da nicht ganz aus der Verantwortung ziehen. Es kommt aber natürlich auch immer darauf an, was Eltern von ihnen erwarten. ;) Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Anruf der ADD da recht schnell zum Einlenken der Schule führte. Mit ein bisschen Unterstützung und im Zeitalter von whatsapp ist das ja auch gut zu händeln.

Anders sieht es bei Kindergärten oder Ganztagsbetreuung mit Mittagessen aus. Wie das genau gehandhabt werden soll, ist mir jetzt auch nicht schlüssig, zumal ja gerade jetzt überall sonst diese Gerichtsurteile publik werden, dass Unterstüztungsleistung zusteht. Ich habe mit Frau Neese deshalb Kontakt aufgenommen und nachgefragt, wie es denn eben in diesen Fällen laufen sollte. Ich melde mich gern zurück, sobal ich eine Antwort habe.
Letzte Änderung: 09 Mai 2017 14:51 von Juli.
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09 Mai 2017 16:55 #105196 von Mainzel72
Es wurden Handlungsempfehlungen keine Anweisungen herausgegeben.
Selbst ein Anruf beim Bildungsministerium hat signalisiert, dass jeder einzelne Fall geprüft werden muß. Ich habe auch meinen ganz persönlichen Fall geschildert und zur Antwort bekommen , dass dann das Sozialamt prüfen muß unter welchen Paragraphen es fällt.

Wie sieht es aus , wenn die Lehrer'in krank ist und verschiedene Lehrer verteten ?
Was ist mit den Pausen ?
Was ist mit einem Kind , das auch noch andere Unterstützung braucht , die in die Behandlungspflege fallen?
Vielen Dank für die Rückmeldung und ich bin sehr auf Frau Neeses Antwort gespannt.
Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet von der Uni Landau, leider stehen die Ergebnisse erst Ende August fest

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09 Mai 2017 17:16 #105197 von Mainzel72
Noch ein kleiner Nachtrag .Ich wäre froh , wenn mein Sohn und die Lehrerin es alleine machen könnten. Aber es gibt von beiden Seiten Gründe , warum die Integrationskraft in unserem Fall eine große Bedeutung hat.
In der Vergangenheit wurde es ja auch genehmigt .

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