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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

Cheffchen
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12 Apr. 2017 13:57 #104794 von Cheffchen
Hallo,

§53/54 is ja klar, und mal so ein Idee, wenn Amt das immer zur KK schickt, wie so stellt ihr dann nicht den Antrag bei KK mit ein Anschreiben das ihr euch unsicher seit ob KK oder Amt (gleich mit Adresse ;) ) zu ständig ist, vielleicht noch vor her mal Anrufen. Dann leitet die KK das zum Amt weit und dann müssen sie entscheiden B) und kann man auch vernünftig zum Sozialgericht gehen, denn alle Urteil beziehen sich auf Amt da KK damit ja echt nichts zu tun hat.
(natürlich darf kein wort von von BZ messen drin stehen, nur unterstützung und bla bla kennst ja)

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Cheffchen
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12 Apr. 2017 14:00 #104795 von Cheffchen
zu den Bundesländer aber natürlich nicht vollständig und nur von mir

Schulhelfer & co je Bundesland
+ Berlin, Schulhelfer, kein großes ding.
+ Bremen, Schulhelfer, kein großes ding für 1 und 2 kl.
+ Hamburger sind Lehrer Hilfsleistungen verpflichtet
+ Rheinland-Pfalz sind Lehrer Hilfsleistungen verpflichtet,entsprechendes Rundschreiben an die Lehrer
+ BaWü sind Lehrer Hilfsleistungen verpflichtet, gibt´s eine entsprechende Verwaltungsvorschrift

+/- Brandenburg war gut, dann schlecht und jetzt dank Gerichtsurteile wird’s wieder besser
- Bayern, wohl die Katastrophe
- Sachsen, eher selten
- Hessen

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Sheila
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12 Apr. 2017 16:22 - 12 Apr. 2017 16:32 #104799 von Sheila
Hallo,

meiner Meinung nach kann das sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein, im schlimmsten Fall wohl auch von Beamten zu Beamten.
Mein Kind hatte eine Schulbegleitung, die vom Landkreis übernommen wurde, das war aber wohl ein Präzedenzfall und eine (Ausnahme-) Zusage, die sie mir gemacht haben, jemand, kurz bevor er in Rente ging.
Ging etwas hin und her, mit Schulärztin bzw. deren Chef vom Gesundheitsamt Druck aufgebaut, dann erst schriftliche Zusage vom Amt, dann wieder Absage, dann telefonisch gemeint, dass sie sich das über Nacht noch mal überlegen (hä?). Ok, den nächsten Tag war es dann positiv entschieden. Wurde erst nur für ein halbes Schuljahr genehmigt und dann vom Sozialmedizinischen Dienst? vom Sozialamt (ohne den Beamten) für ein weiteres Jahr genehmigt.
Danach hat sich der Nachfolge-Beamte gesträubt und wollte das auch an die Krankenkasse abtreten und damit hätte definitiv der Landkreis nicht mehr bezahlt. Sie haben auch gemeint, dass es von Anfang an ein Fehler war, dass der Landkreis hier in Vorleistung gegangen ist.
Denn obwohl die Kasse den MDK befragt hat und der die Schulbegleitung für erforderlich hielt, hat die Kasse nur den Anteil für Spritzen und Messen übernommen (also nur ein paar Euro). Der Landkreis streitet jetzt mit der Kasse über die Kosten, die darüber hinausgehen.

Mein Kind macht jetzt seit dem 2. Halbjahr in der 2. Klasse alles alleine, die Lehrer unterstützen so gut wie gar nicht, weil es zum Glück nicht nötig ist. Er kann das alles alleine - zum Glück, sogar besser als mit Schulbegleitung. Tatsächlich hat die Schulbegleitung auch vorher schon gar nichts gemacht, außer dass sie Ängste bei dem Betreuungspersonal und Lehrern aufgebaut hat, um ihren Job zu sichern. Die Schulbegleitung war eine komplette Niete und ich ärgere mich, diese nicht schon eher gewechselt zu haben, aber das ist ein anderes Thema.

Die Lehrer haben anfangs Stress gemacht, als es darum ging, dass die Schulbegleitung wegfällt, denn sie wußten ja nicht, dass die Schulbegleitung vorher auch nichts gemacht hat. Aber als sie gesehen haben, dass mein Kind das wirklich alleine managt und bisher zum Glück noch nichts schlimmeres passiert ist, hat es sich etwas beruhigt.
Zweimal die Woche bleibt er bis 16 Uhr in der Schule, mittags wiegt er selbst auf unserer Waage das Essen nach unseren Vorgaben ab (dabei hilft aber auch eine Küchenhilfe, wenn nötig).

Wenn möglich, würde ich es immer ohne Schulbegleitung etc. versuchen, sondern eher die notwendige Unterstützung von den Lehrer "erbitten" bzw. "erhoffen". Da kann man immer nur wieder Ängste abbauen, lieber etwas weniger erzählen, als zuviel.
Und meines Erachtens ist es ganz wichtig, das Kind zu trainieren, um es eben fit und selbständig zu machen. Das kann man aber nicht von jedem Kind in diesem Alter erwarten, das ist mir auch bewußt. Jedes Kind ist individuell und muss dementsprechend auch gefördert werden bzw. braucht entsprechende Unterstützung von wem auch immer.
Insgesamt eine schwierige Situation, ich bin froh, dass wir da erstmal so weit durch sind.

In unserer Ambulanz habe ich von jemandem im Nachbarlandkreis gehört, dessen Kind sofort und ohne Probleme mit Verweis auf den § 53/54 zwei Jahre eine Schulbegleitung vom Landkreis übernommen bekommen hat.
Ist übrigens Niedersachsen.

Alles Gute.

Nachtrag: Da es überall anders geregelt wird und es keine verbindliche Regelung deutschlandweit gibt, bringen diese Erfahrungen wohl auch nichts, denn man kann sich ja leider nicht darauf berufen, dass es bei dem oder jenen mal so gehandhabt wurde. Es muss eine deutschlandweite Vereinbarung geben, wie Typ1-Kinder in Schulen betreut werden.
Auch die Erfahrung, dass an manchen Schulen hilfsbereite Lehrer sind, bringt nichts, wenn man selbst beim Lehrer des eigenen Kindes auf Granit beißt.
Letzte Änderung: 12 Apr. 2017 16:32 von Sheila.
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Moni



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12 Apr. 2017 18:15 #104800 von Moni
@Sheila - Danke für diese ausführliche Antwort. "Es muss eine deutschlandweite Vereinbarung geben, wie Typ1-Kinder in Schulen betreut werden." - da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Das ist der Weg, den wir beschreiten möchten. Es kann nicht sein, dass Bundesländer, Stadtgebiete und sogar tatsächlich einzelne Personen ihre eigenen Ansichten darüber durchsetzen, ob Kinder mit Diabetes unter SGB XII fallen oder nicht.
Dass wir bisher auch immer die Messungen und Insulingaben mit in den Antrag geschrieben haben, werde ich nun überdenken. Das war allerdings der Tatsache geschuldet, dass die Stadt Mainz sich bis vor Kurzem die Kosten mit den Krankenkassen geteilt hat - meine Meinung nach die adäquate Lösung. Persönliches Budget wird auch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Auch hier gibt ja die erste Anlaufstelle den Antrag weiter und weiter und weiter...
Sie hatten Glück, dass Ihr Sohn diese schwierige Anfangszeit mit Schulbegleitung hinter sich bringen konnte, und ja, Sie haben auch Glück, dass er in diesem jungen Alter bereits die Zusammenhänge versteht und eigenständig handhabt.
Vielen Dank, Moni

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mibi74
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12 Apr. 2017 19:05 - 12 Apr. 2017 19:06 #104801 von mibi74
Das wird noch ein weiter Weg, aber es scheint sich da etwas zu tun. So wie es gerade aussieht, werden dafür die ersten Grundsteine gelegt. Lest mal in der Blood Suger Lounge DIABETES-SELBSTHILFE MIT EINER STIMME. Ob die auch uns, also die Rechte unserer Kinder in der Schule vertreten, bleibt abzuwarten. Es geht erst einmal darum, wenn ich das richtig verstanden haben, sich zusammenzuschließen, um mehr Mitspracherecht und Entscheidungsgewalt zu bekommen, was momentan noch nicht der Fall ist. In wie weit wir, wir sind immer noch eine Minderheit, dann davon profitieren, bleibt abzuwarten.
Letzte Änderung: 12 Apr. 2017 19:06 von mibi74.

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SuSanne36
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12 Apr. 2017 19:13 - 12 Apr. 2017 19:16 #104802 von SuSanne36
Hallo Moni, das Thema ist für mich persönlich ein richtiges Reizthema. 2015 habe ich mir persönlich den A.... Aufgerissen, um bei der Bundesregierung in Berlin etwas entsprechendes zu erreichen. Das Thema ist dort mehr als bekannt, es gibt dazu eine Arbeitsgruppe, ein Gesetz Entwurf, aber es gibt immer wichtigere Dinge die dazwischen kommen.

Jetzt muss ich ganz persönlich sagen, habe ich Abstand davon genommen. Bei uns läuft alles.

Was ich zu demThema noch beitragen kann ist folgendes: aus rechtlichen Gründen. hören sagen.
Das was ich gehört habe, dass es in der Landeshauptstadt Hannover diese Problematik nicht gibt, da die Diabetes Klinik auf der Bult eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Hannover hat.


Was aber grundsätzlich außer frage steht, ist: dass es für diese Leistung einen Rechtsanspruch gibt, der ist auch entsprechend begründet und schriftlich hinterlegt bei den Sozialämtern, man muss diese nur finden und daran festhalten .
Diabetes Typ eins wird dort ausdrücklich erwähnt. !!
Leistung Integration.

Aber in der jetzigen Zeit, und auch in Zukunft bei steigender Erkrankungszahl stelle dies immer mehr ein Problem dar (finanzieller Art). Aus diesem Grund ziehen sich die Sozialämter, Landkreise etc. stark zurück.
Ich kenne dazu auch die Meinung der Krankenkasse, und aufgrund des einen oder anderen Gespräches bin ich mir sicher, dass es in den nächsten ein bis zwei Jahren von dieser Seiten richtig Gegenwind geben wird. Und so wird dann höchstwahrscheinlich vor Gericht, und auch seitens der Regierung eine Entscheidung erzwungen.

Grüße Susanne
Letzte Änderung: 12 Apr. 2017 19:16 von SuSanne36.

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13 Apr. 2017 12:00 #104814 von Moni
Guten Morgen Susanne,
lieben Dank für Deine Infos. Besonders hat mich die Vereinbarung des Klinikums Auf der Bult mit der Stadt Hannover interessiert. Darum habe ich sofort eine Mail-Anfrage an Dr. von Schütz gestellt, wie sie das gemacht haben, und was diese Vereinbarung beinhaltet. Ich werde Ihnen berichten!
Liebe Grüße, Moni
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Sheila
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14 Apr. 2017 20:32 #104830 von Sheila

Moni schrieb: Guten Morgen Susanne,
lieben Dank für Deine Infos. Besonders hat mich die Vereinbarung des Klinikums Auf der Bult mit der Stadt Hannover interessiert. Darum habe ich sofort eine Mail-Anfrage an Dr. von Schütz gestellt, wie sie das gemacht haben, und was diese Vereinbarung beinhaltet. Ich werde Ihnen berichten!
Liebe Grüße, Moni


Das würde mich auch sehr interessieren. Schreibst du es hier?
Ich habe davon noch nicht gehört, sind aber auch nicht in der Stadt Hannover beheimatet, allerdings bei der Bult.
Uns wurde immer gesagt, dass eine ständige Schulbegleitung nicht empfehlenswert ist, sondern ein ambulanter Pflegedienst.
Aber da hat sicher auch jeder eine andere Meinung.

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14 Apr. 2017 21:29 #104831 von Moni
@Sheila - klar schreibe ich das hier. Bisher hat sich aber noch niemand gemeldet.
Das mit der dauerhaften Schulbegleitung kommt sehr darauf an, wie es abläuft. Natürlich sollte die Person nicht ständig auf dem Kind sitzen, sondern nur in der Klasse und auf dem Schulhof anwesend sein. Ich finde das vor allem wichtig bei Kindern, die eine Hypo-Wahrnehmungsstörung haben, und Anzeichen nicht selbst erkennen. Da würde eben die Krankenschwester, die nur zu den Messungen kommt auch nichts helfen, wenn sie in dem Moment wieder weg ist. Die Lehrer lehnen diese Verantwortung leider oft ab - sogar wenn sie geschult wurden.
Grüßle und schöne Ostern, Moni

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SuSanne36
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15 Apr. 2017 16:53 #104833 von SuSanne36
Hallo,
ich würde meine Anfrage an den sozialendienst für Diabetes ;)
wenden auf der Bult.
Ich habe das von dort so """""gehört"""" und empfand es als sehr große Ungerechtigkeit . In Hannover so und der Rest von Niedersachsen so.
Das kann ich noch bei tragen ;) ;) ;)
Grüße Susanne

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