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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

Sheila
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02 Dez. 2016 14:50 #103352 von Sheila

SuSanne36 schrieb: Fazit und Rechtlicher Hintergrund: mit der Weiterleitung deines Antrags an die Krankenkasse ist der Bezirk raus aus dieser Nummer, die Krankenkasse muss nun den Antrag prüfen und gegebenenfalls leisten (voll umfänglich, also auch den Anteil des jeweils anderen)
Die Leistung die nicht im Bereich der Krankenkasse fallen (finanzieller Art) müsste sich die Krankenkasse selber beim Bezirk er klagen. Betreffen aber NIE die Leistung für dein Kind.


Interessant ist, dass es scheinbar in jedem Bundesland anders gehandhabt wird.
Wir sind in Niedersachsen und bei uns zahlt der Landkreis.
Aber vielleicht haben wir da einfach "Glück" gehabt. Der Landkreis ist in Vorleistung gegangen und streitet jetzt mit der Krankenkasse und will sich das Geld voll umfänglich zurückholen.
Obwohl anfangs sogar der MDK dazu befragt wurde und der sogar ein positives Gutachten geschrieben hat, hat die Kasse nicht gezahlt (bis auf die ca. 2,35 Euro für Blutzuckermessungen und Insulingaben), ich denke, sie wird auch weiter nicht bezahlen. Allerdings haben wir zwischendrin die Kasse gewechselt.
Jetzt geht es um eine Verlängerung und unser Landkreis hat den Antrag auf Verlängerung ebenfalls wieder an die Kasse geleitet.
Laut Aussage unser Schulbegleitungsvermitttlungsstelle wird es aber wohl weitergehen, und sofern von dem Sozialpädagogischen Dienst ein Bedarf im Hilfeplangespräch festgestellt wird, kann sich der Landkreis dieser Empfehlung (angeblich) nicht entziehen (und wird wohl weiter in Vorleistung gehen und sich mit der Kasse streiten müssen).
Gruß

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Miri
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02 Dez. 2016 23:19 #103355 von Miri
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Komentare! Das ist ja ganz schön kompliziert. Bei der Weiterleitung an die Krankenkasse steht der Paragraf 14sgb IX . Ich würde heute von unsere Krankenkassee angerufen um die Situation genau zu schildern. Sie wollen die Behandlungspflege übernehmen. Die Kasse setzt sich jetzt mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe in Verbindung . Ich hoffe dann auch mit Bezirk. Heißt das jetzt für mich abwarten? Uns kein Widerspruch beim Bezirk und auch nicht bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe? Warum ist der Landkreis in Vorleistung gegangen? Was heißt genau ,, betreffen aber NIE die Leistungen für dein Kind? ,, Gruß

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niki2010
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03 Dez. 2016 20:30 #103363 von niki2010
Habt ihr einen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung bekommen, dann würde ich an eurer Stelle zumindest fristwahrend Rechtsmittel einlegen.

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Miri
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03 Dez. 2016 22:17 #103364 von Miri
Nein , das schreiben vom Bezirk war nur zur Kenntnisnahme. Keine rechtliche Belehrung dabei. Der Bezirk ist der Meinung das er nicht zuständig ist. Habe schon eigenen Widerspruch vorbereitet , muss aber noch mit Kasse klären was sie unternimmt. Die Susanne 36 hat mir geschrieben, dass es jetzt der Bezirk , die Krankenkasse und die wirtschaftliche Jugendhilfe unter sich klären müssen.

Gruß

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Cheffchen
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03 Dez. 2016 22:22 #103365 von Cheffchen
Hallo @Miri,

du hast ja nur die Information bekommen das Amt nicht zuständig sondern KK und die KK muss das jetzt Bearbeiten und entscheiden, da gibts ja nichts wo gegen einspruch einlegen könntest.
Jetzt kommt aber eine besonderheit, die KK könnte ganz dümlich nämlich auch so entscheiden, wenn sie das begründen können, das Amt verdonnert wird alles zu bezahlen und Amt kann nichts da gegen machen.
Deswegen Stimmt sich KK mit Amt ab und da schadet es auch nicht wenn KK das Verlinkte Urteil mal vor die Nase hälst, die brauchen ja auch futter um mit Amt zu verhandeln und die müssen ja jetzt in deinen Namen mit Amt reden.

Also nicht, nichts tun :O).
KK Das Urteil zukommen lassen und die Argumente daraus musst natürlich kennen und KK ruhig noch mal sagen.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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SuSanne36
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03 Dez. 2016 23:33 - 03 Dez. 2016 23:35 #103366 von SuSanne36
Hallo, juristisch ist der Sachverhalt so wie ich ihn dir geschrieben habe. Mit der Weiterleitung gemäß Paragraph 14 (dieses ist innerhalb von 14 Tagen passiert) wechselt die abschließende Bearbeitung und die Zuständigkeit an den zweit an gegangenden Träger. In eurem Fall ist das die Krankenkasse. Wie schon erwähnt ist die Krankenkasse nun voll umfänglich zuständig (sowohl für Leistung, Entscheidung, gegebenenfalls such Ablehnung) ein Widerspruch beim Bezirk hat keinen Sinn und ist juristisch auch nicht zulässig. Einen Bescheid vom Bezirk kann es und wird es nicht geben.

Auch musst du jetzt nicht die Krankenkasse unterstützen gegen den Bezirk, das ist nicht deine Aufgabe.
Vollumfänglich leisten, betreffen aber nie die Leistung für dein Kind. Meint folgendes:

Die Krankenkasse muss die komplette Leistung (die Begleitung, Überwachung und die medizinische Versorgung) übernehmen. Der Teil, der rechtlich und inhaltlich nicht in den Bereich der Krankenkasse fällt muss sich die Krankenkasse gegebenenfalls von dem anderen Träger selber besorgen, notfalls erklagen.
Diese Vorgänge laufen aber im Hintergrund und haben nichts mehr mit deinem Fall zu tun. Denn für dich ist der einzige Ansprechpartner jetzt die Krankenkasse.
Zum juristischen Hintergrund: grundsätzlich haben unsere Kinder ein Rechtsanspruch auf die Leistung der Integration, diese beinhaltet auch die medizinische Versorgung (Blutzucker messen und das Insulin zu führen)
Da es sich hierbei weder um eine generelle Leistung der Krankenkasse noch um eine generelle Leistung gemäß Paragraph 53 und 54 handelt macht es die ganze Sache so schwierig und oft und grundsätzlich zum Streitfall, da sich keiner wirklich zuständig fühlen möchte und die finanzielle Verantwortung übernehmen möchte.
Einmal zur Verdeutlichung:
Krankenkassen Leistung (Insulin zu führen) abgerechnet anhand eines Stundensatzes durch einen Pflegedienst kommen wir in der Woche auf circa 234,70 €.
Die Integrationsleistung Inklusiv der oben genannten Tätigkeiten liegen im Schnitt pro Woche bei 1057,20 €. Ziehen wir nun den Teil der Krankenkasse ab, bleibt der Rest der Kosten für die Begleitung, Beaufsichtigung in Bezug auf Intervention,die sich auf die Begleitung und vorbeugen von unter- und Überzucker beziehen.
Diesen finanziellen Anteil wird die Krankenkasse versuchen vom Bezirk, Sozialamt, Jugendamt oder wie auch immer das Amt in der jeweiligen Gemeinde heißt zurückzuholen.
Die Kosten für eine Integrationsbegleitung bei Diabetes Typ eins liegen im Schnitt je nach Stunden Umfang zwischen 3000€-5000 €. Das mit dieser Leistung natürlich grundsätzlich nicht um sich geschmissen wird versteht sich von selbst.
Die Fälle und die Kommentare die im Vorfeld beschrieben worden sind treffen selbstverständlich auch zu, haben aber einen sachlich und juristischen anderen Hintergrund, als es in deinem Fall der Fall ist.

Dein Fall wird jetzt von der Krankenkasse bearbeitet, somit kommt für euch jetzt das Krankenkassenrecht zur Anwendung.

Die Krankenkasse wird dich auffordern eine gültige Muster zwölf Verordnung ( häusliche Krankenpflege) einzureichen, da sie ohne diese nicht tätig werden kann. Weiter wird sie dich auf fordern den Sachverhalt kurz zu schildern.
Die Krankenkasse wird dich ebenfalls auf fordern (würde ich sowieso von mir aus machen mit einem mehrseitigen Anschreiben die Blutzuckertagebücher der letzten drei Monate einzureichen) diese Unterlagen werden dem MDK übergeben. Die Krankenkasse wird euch sehr schnell und wahrscheinlich auch versuchen, das ganze über einen Pflegedienst abzudecken, d.h. nicht Integrationsleistung. Diese Leistung muss sie aber auch übernehmen und finanzieren(Den Teil vom Bezirk)
MUSS ist auch nicht das richtige Wort, denn auch die Krankenkasse kann die Leistung ab lehnen. Tut sie dieses musst du bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen, gegebenenfalls für diese Leistung, (die ja nun bekanntermaßen nicht Krankenkassen Leistung ist) gegen die Krankenkasse klagen.

Das ist deutsches Recht.
UND DAS TRIFFT HIER AUF DEINEN FALL ZU!!!!!!

Was sheila vorher geschrieben hat , ist das ganze nur anderes rum .
Vereinfacht gesprochen, denn auch hier liegt ein anderer Sachverhalt vor. So wie ich das verstanden habe, hat es hier den juristischen Hintergrund, das der Landkreis die Leistung bereits erbracht hat und während der Leistungserbringung sheila bestimmt dazu aufgefordert hat eine Muster zwölf Verordnung vor zu legen, damit der Landkreis einen Teil bei der Krankenkasse zurück fordern kann, diese weigert sich.

Das von meiner Stelle zum juristischen Hintergrund aus dem Bereich Sozialrecht.
Letzte Änderung: 03 Dez. 2016 23:35 von SuSanne36.

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rosa14
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03 Dez. 2016 23:55 #103367 von rosa14
Die frage ist doch aber auch, braucht ein normles Schulkind mit diabetes wirklich einen integrationshelfer?
Oder geht es auch anders. Maximilian hatte im ersten schulmonat eine Kinder Krankenschwester neben sich sich sitzen und fand das ganz furchtb. Dann ist den Rest des ersten Schuljahres eine zum Insulin abgeben in der Pause gekommen. In der zweiten Klasse um schwimmen und jetzt in der dritten Klasse isst er einmal in der Woche mittags in der Schule und da kommt auch eine kinderkrankenschwester. Das findet er schon bevormundet genug und ich überlege Sie im nächsten Halbjahr wegzulassen. Kosten übernimmt die Krankenkasse, keinesfalls problemlos sondern nur nach einschalten unseres Anwaltes.es ist auch so das die Verordnung monatlich neu geprüft wird da seine bz werte gut sind . Also viel Rennerei für uns.
Ich denke für uns reicht da so, ich möchte das er selbstständigund uneingeschränkt zur Schule geht. Da wäre ein integrationshelfer für ihn persönlich eher hinderlich.... und einengend
In meinen Träumen gibt es sowas eh nicht, da gibt es eine schulkranenschwester die sich um diese und andere Kinder kümmert. Malsehen, vielleicht kommt das ja noch
Wäre auch eine berufliche Perspektive für mich...

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Miri
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03 Dez. 2016 23:59 #103368 von Miri
Die Kasse hat mit mir schon gesprochen , wollte die Verordnung und BZ von 2 Wochen . Wenn sie die Begleitung ablehnt muss ich wiederspruch einlegen und dann klagen? Wird die Kasse erst dann tätig , meine mit Bezirk zu verhandeln um die Begleiter kosten wieder zurück zu bekommen? Wer träg die Kosten für den Anwalt? Die Kasse wird aber nicht in Vorleistung gehen müssen? Heißt das für uns weiter warten , bis sich alles geklärt hat?

Danke !!! Alles sehr hilfreiche Informationen!

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Miri
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04 Dez. 2016 00:04 #103369 von Miri
Hallo , ich wollten für unseren Sohn erst auch keine Begleitung . Leider kann das die Klassenlehrerin nicht leisten und braucht Unterstützung. Unserer Sohn ist noch nicht genug selbständig und braucht Hilfe .

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rosa14
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04 Dez. 2016 00:11 - 04 Dez. 2016 00:13 #103370 von rosa14
Das war Bzw. ist bei uns auch so. Die Lehrer und Betreuer sind vollkommen raus aus dem Diabetes. Maximilian macht das alleine, mit Handy für den Notfall. Das klappt gut. Das Kollegium hatte große berührungsängste, wurden alle geschult obwohl klar war das sie sich um nix kümmern müssen und sollen. Das hat schon viele Ängste abgebaut.Die Lehrer sind da auch nicht für zuständig finde ich. Ich finde aber auch nicht das die Kinder eine integrationshelfer brauchen. Oder besser mein Kind braucht keinen. Der hat schon genug sonderstatus, tut ihm gar nicht gut diese ganze Aufmerksamkeit.....

Den Anwalt bezahlen wir. Der setzt für uns alle schreiben und Anträge auf... schont meine Nerven ungemein....
Letzte Änderung: 04 Dez. 2016 00:13 von rosa14.

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