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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

Susann65
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06 Nov. 2016 16:20 #102996 von Susann65
Antrag auf Integrationshelfer in der Schule wurde erstellt von Susann65
Habt Ihr hier zufällig Vordruck für die Ämter, wie wir das am besten verfassen, damit die Beantragung Erfolg zeigt.
Hintergrund: Ganztagsschule mit mehrfacher Entgleisung. Es geht um die überschaubare Zeit eines halben Jahres damit das Kind geschult wird im Schulbereich

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Cheffchen
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08 Nov. 2016 01:21 #103029 von Cheffchen
Hallo,

Das läuft Formlos, also kein richtiger Vordruck, was aber wichtig ist, §53/54 das braucht unbedingt, denn das ist die Grundlage der ganzen Aktion.

Hier ein super Beschreibung aber frage aber zuerst die Schule ob die das nicht machen weil schon gemacht. Wenn Schule nicht Helfen kann, schau mal bei den Vereinen wo die Integrationshelfer angestellt sind, ob die nicht Helfen, die wollen ja auch ihre Leute Los werden ;o).
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Noch so als Tipp, wenn interessiert.
Verlang nicht zu viel, wie 1zu1 bedreuung, ist eher schwer zu bekommen und selten, da ja nur DM und kein Schwerst Pflegefall und bei Anträge nicht zu sehr Medizinisch werden wie Katheter wechseln und co, es geht um Integration nicht Krankenpflege sonst wird das gleich abgelehnt.

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Ummi



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08 Nov. 2016 11:02 #103030 von Ummi
Die Frage wollte ich auch stellen.
Wir waren letzte Woche bei der Anmeldung und die Rektorin war total nett, sie meinte die hatten vor Jahren mal ein Mädchen mit Diabetes und da kam jemand vom Caritas.
Sie meinte aber ich soll mich selbst um alles kümmern.

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Cheffchen
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08 Nov. 2016 11:41 #103031 von Cheffchen
Hallo @Ummi,

die Rektorin meint aber nicht Pflegedienst? das ist ja was anderes und wird in den meisten Bundesländer so wie so neben einen Schulhelfer gebraucht.

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SuSanne36
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08 Nov. 2016 16:38 #103034 von SuSanne36
Hallo ihr Lieben ,
hier noch mal meine Antwort aus einem aderen Beitrag.

.......... Per Gesetz steht euch diese Leistung zu, steht auch in der Eingliederungsverordnung , kurz EDV. Nur leider ist der entsprechende Passus sehr gut versteckt. Was ich dir sagen kann wir haben die Integrationsleistung. Bei allen Eltern die ich unterstützt habe, oder sogar die formalen Anträge, Widersprüche, letztlich die Klage vom Sozialgericht eingereicht habe haben das Verfahren gewonnen. Dazu brauchst du keinen Anwalt, und das ganze geht im Eilverfahren.
Gerade erst vor zwei Wochen hat ein achtjähriges Kind zweite Klasse vor dem Sozialgericht Recht bekommen. ( hab ich alles für die Eltern gemacht)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da natürlich der Landkreis Widerspruch eingelegt hat.

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Sheila
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08 Nov. 2016 20:38 #103036 von Sheila

SuSanne36 schrieb: Was ich dir sagen kann wir haben die Integrationsleistung.
Gerade erst vor zwei Wochen hat ein achtjähriges Kind zweite Klasse vor dem Sozialgericht Recht bekommen. ( hab ich alles für die Eltern gemacht)


Hallo,
wie lange habt ihr selbst die Integrationsleistung bewilligt bekommen? Ist diese Integrationsleistung eine Schulbegleitung, also 1:1 Betreuung?

Das achtjährige Kind, das gerade Recht bekommen hat, wird dann auch eine Schulbegleitung bekommen? Ist diese zeitlich begrenzt, also erneute Prüfung nach einer gewissen Zeit?

Danke.
Gruß, Kirsten

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SuSanne36
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09 Nov. 2016 07:05 - 09 Nov. 2016 07:07 #103042 von SuSanne36
Guten Morgen, also unsere Bewilligung und auch im Allgemeinen laufen immer für ein Jahr.
1:1 Betreuung ist es nur in Bezug auf den Diabetes. Pädagogische Arbeit und sonst dergleichen wird nicht geleistet.
Ist aber auch richtig und wäre auch von mir als Mutter nicht gewünscht.
Die Integrationskraft begleitet das Kind während der Schule und Hortalltages, hält sich aber im Hintergrund. Das Kind hat also keinen Schatten dabei. In der Klasse wird die Integrationskraft meist hinten sitzen und hat das Kind im Auge.
Unter, Überzucker werden behandelt.
Fazit und noch mal ganz deutlich: das Kind hat keinen Schatten dabei, hat aber die Möglichkeit, wie alle andern Kinder auch sich auf seine Schule zu konzentrieren. Es ist aber auch hier das erklärte Ziel, die Kinder zur Selbstständigkeit anzuleiten. Dies kann aber auch nach meiner Meinung nicht von jedem Kind im gleichen Maße erwartet und gefordert. Die Integrationsleistung ist auch für die Eltern eine individuelle Entscheidung, nicht jedes Kind braucht dieser Leistung und nicht in jeder Schule oder Kindertagesstätte ist dies nötig. Wenn man motivierte Lehrer oder Erzieher hat und man als Eltern ein gutes Gefühl hat und weiß dass das Kind gut aufgehoben ist.
Ich muss denjenigen voll und ganz vertrauen können, der die Insulinpumpe meines Kindes bedient, denn was bei einer Überdosierung passieren kann, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht zu erklären.
Gruß Susanne
Letzte Änderung: 09 Nov. 2016 07:07 von SuSanne36.

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Sheila
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09 Nov. 2016 08:26 #103043 von Sheila

SuSanne36 schrieb: Ich muss denjenigen voll und ganz vertrauen können, der die Insulinpumpe meines Kindes bedient, denn was bei einer Überdosierung passieren kann, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht zu erklären.
Gruß Susanne


Hallo SuSanne,
danke für die Antwort.
Bedient die Integrationskraft die Insulinpumpe deines Kindes?
Misst sie den Blutzucker?
Ist sie medizinisch geschult? (Ich weiß das es nicht notwendig ist, würde mich aber mal einfach interessieren).
Grüße, Kirsten

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Juli
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09 Nov. 2016 16:03 #103045 von Juli
Im Ernst jetzt? Ein Integrationshelfer ist erst mal ... ich sag´ jetzt mal so ganz platt "irgendjemand" - also zumindest jemand, der sich nicht zwingend mit Diabetes Typ 1 bei Kindern auskennt. Der Integrationshelfer muss in jedem Fall geschult werden ... und dieser erst geschulte Mensch, soll dann das Kind schulen, damit es im Schulalltag gut zurecht kommt? Das ist für mich die falsche Person für diesen Zweck.

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SuSanne36
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09 Nov. 2016 18:11 #103046 von SuSanne36
Das stimmt so nicht es ist nicht irgend jemand!!
Und es wird auch nicht irgend jemand auf die Kinder losgelassen der sich nicht mit der Materie auskennt .
Ich werde dazu später noch etwas ausführlicher, auch zur Beantragung und zur Person des Integrationshelfer zum medizinischen Hintergrund etwas schreiben .

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