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Gericht muss entscheiden ob 3-jährige an Diabetes erkrankte Jessica aus Bottendorf in die Kita darf

WebAdmin
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07 Aug. 2014 09:05 #93095 von WebAdmin

Bottendorf (Kyffhäuserkreis). In der Geschichte von Hans und Jessica aus Bottendorf im Kyffhäuserkreis, die wegen ihres Diabetes zunächst nicht in den Kindergarten gehen konnten, hat sich etwas bewegt. Zumindest für den kleinen Hans (4) gibt es jetzt die Möglichkeit, ganztags den Kindergarten "Gänseblümchen" in Roßleben zu besuchen.

Mehr Infor und Quellverweis: Thüringer Allgemeine vom 6.8.2014


Michael Bertsch
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Cheffchen
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07 Aug. 2014 11:30 - 07 Aug. 2014 11:31 #93098 von Cheffchen
Hallo,

Die Schlagzeil hätte so auch in der BILD stehen können, da die nichts mit dem fakt zu tun hat, finde ich.

So unterschietlich kann das sein.

Ich kann KK und Amt verstehen das die sich quer stellen, für 2 DM Kids 2 Erzieher (>4400€) wäre zwar schön aber vielleicht doch etwas viel des guten.

thueringer-allgemeine.de schrieb: ...Immerhin seien zunächst zwei Vollzeitstellen gefordert worden...


Nun wurden 0,5 Erzieher für beide ausgehandelt, das ist zu mindest hier in Berlin Standard und in 3 Wochen beantragt und durch ohne Runden Tisch und Anwalt, formloser Antrag Reicht.

Da ist natürlich die frage an welcher stelle das schief ging, aber wenigstens versucht Bürgermeister & Co. ein lösung zu finden.

Cheffchen

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delphyine
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08 Aug. 2014 10:00 #93103 von delphyine
Hallo Cheffchen,
Wieso ist das Standard? Jedes Kind muss einzeln für einen I-Helfer kämpfen. Das ist Standard. Und in jedem einzelnen Fall wird entschieden, dass das Sozialamt nicht zuständig ist, sondern die KK. Und in jedem einzelnen Fall wehrt sich die KK gegen diese Ansprüche und gibt den schwarzen Peter zurück ans Sozialamt (oder noch über Umwege an Jugendamt, Landschaftsverband o.ä.). Und in jedem Fall müssen die Eltern von Pontius zu Pilatus, um irgendwann einen Menschen zu finden, der bereit wäre zu helfen, es aber am Ende doch nicht kann. Dass die KK in dem einen Fall eingewilligt hat, ist gut. Ich finde es in diesem Fall auch super, dass die KK genannt wurde. Die andere KK, die es nicht genehmigt hat, ist aber rechtlich abgesichert.
Das der Bürgermeister sich einschaltet, ist nett und offenbar ist ja die Option mit dem runden Tisch eine Art, die Sache zügig zu regeln. Aber solange jedes Diaeteskind rechtlich als Einzelfall abzuwickeln ist, kommt es schlussendlich auf die Person an, die den Antrag auf den Schreibtisch bekommt. Im Fall von Jessica hängt es jetzt auch mit davon ab, wie die Gerichte im anderen Fall entscheiden. Wenn es läuft, wie bei uns, bekommt sie kurz vor der Einschulung rückwirkend die Gelder bewilligt und der Kindergarten kann dann von dem Geld eine Rutsche kaufen, weil Jessica ja inzwischen in der Schule ist. (unser KiGa hat eine I-Kraft für ein Sprachbehindertes Kind eingestellt von dem Geld, dass für uns bewilligt wurde. Wir hatten nichts davon)

Schön, dass Berlin da weiter ist und es dort bereits Regelungen gibt.
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Wenke
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08 Aug. 2014 11:19 #93104 von Wenke
Du hättest es nicht besser beschreiben können, delphyine!

Wir haben zwar durch eine vorzeitige Einschulung (kurz vor der Diagnose) das Thema "im Kindergarten mit Diabetes" zufällig umgehen können. Aber dann kam die Schule ja irgendwann auf die Idee mit dem Integrationshelfer und wir durften ein knappes Jahr lang Ämter-Karussell fahren... bis der Helfer nicht etwa genehmigt wurde, sondern sich das Sozialamt, nachdem es die Sache all die Monate verschleppt hatte, seine endgültige Ablehnung (nach Widerspruch) nunmehr darauf stützte, dass unser Sohn ja jetzt bald in die 3. Klasse käme (inzwischen kommt er in die 5.) und auch bald schon 8 Jahre alt würde und entsprechend wohl allein zurecht kommen dürfte. Klar, wenn man nur lang genug wartet, ist irgendwann jedes Kind groß!

Und den Pflegedienst, den die KK nach ebenfalls endlosem Hin-und-Her zu zahlen bereit war, haben wir leider nicht gefunden (ca. 100 angerufen, keiner wollte uns). In NRW haben die Pflegedienste nämlich Verträge mit den Kranken-/Pflegekassen, die die Behandlung eines Diabetes-Kindes in Kita/Schule extrem unlukrativ machen.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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monday
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08 Aug. 2014 20:16 #93106 von monday
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
Ein Integrationshelfer ist eine Person, die vermehrt auf das Kind achtet und sich darum kümmert, das kann auch ein Zivildiesnstleistender oder FSJ-ler sein.
Eine Integrationsfachkraft ist eine Fachkraft mit pädagofischer Grundausbildung, z.B. Erzieher und einer heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Bei einer Gruppenintegration ist diese Kraft für maximal 4 Integrationskinder bei einer Gruppenstärke von insgesamt 18 Kindern mit 2 Erziehernbzw. einer Erzieherin und einer Sozialassistentin (also insgesamt 3 Fachkräfte) zuständig.

Normalerweise wird der besondere Förderbedarf durch das Gesundheitsamt festgestellt. Für die Zahlungen ist dann das Sozialamt zuständig.
Wird ein Pflegedienst beauftragt, der nur zum Messen und Spritzen in die Einrichtung kommt, ist die KK der Kostenträger.

Gruß Vera

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Cheffchen
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08 Aug. 2014 22:02 - 08 Aug. 2014 22:43 #93108 von Cheffchen
Hallo,

genau so wie @monday das geschrieben hätte läuft das hier in Berlin und ich empfinde das als auseichende bzw. gut. Ich hätte ein Aufsatz schreiben müssen um das gleiche zu erklären :O)

Also hat da leider das Sozialamt versagt weil sie die leistungen nicht geteilt haben.

Im Kiga gibts kein I-Helfer nur die I-Fachkraft + Pflegedienst
In der Schule ist das aber genau andersrum, da gibts ein I-Helfer + Pflegedienst
(unterschied wurden ja gerade super erklärt)

Das mit Pflegedienst suchen haben wir auch durch, 2 mal aber zum glück nach je 2 Monaten jemanden gefunden inkl. aller verrückt gemacht zu haben Amt/KK/Vereine.

Cheffchen

EDIT: aber eigentlich alles wurst, hauptsache in der Zeitung um das mal nach aussen zu tragen das auch Kinder DM haben können.

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Letzte Änderung: 08 Aug. 2014 22:43 von Cheffchen.

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delphyine
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09 Aug. 2014 10:34 #93110 von delphyine

monday schrieb: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
Ein Integrationshelfer ist eine Person, die vermehrt auf das Kind achtet und sich darum kümmert, das kann auch ein Zivildiesnstleistender oder FSJ-ler sein.
Eine Integrationsfachkraft ist eine Fachkraft mit pädagofischer Grundausbildung,

Gruß Vera

Im Grunde ist das in NRW egal, weil beides nicht genehmigt wird. Wir haben beide Wege versucht. Eine Integrationsfachkraft, wie du das nennst (hier hieß das irgendwie anders. Zuständig war das LWL) wurde dann am Ende RÜCKWIRKEND! bewilligt. Ursprünglich wurde dieser Helfer aber eben aus dem Grund abgelehnt,weil mein Kind nicht in eine integrative Einrichtung ging und für Einzelfälle dieses Geld nicht bewilligt wird. Mir wurde aber auch gesagt, FALLS ich mein Kind in den I-Kindergarten in der Nachbarstadt geben würde, würde erstrecht kein Helfer bewilligt werden. (gleiche Erzieher-Kind Relation, schlechteres Konzept. Mütter der behinderten Kinder waren halt mit dabei. DAS konnte ich in unserem KiGa - ohne 30 min. Fahrtzeit - auch haben.) Ein Einzelfallhelfer wurde von vornherein kategorisch abgelehnt. (Zuständig wäre das Sozialamt) Diese werden nicht bei medizinischem Bedarf bewilligt. Man streitet sich, ob Essen abwiegen und auf UZ achten medizinischer Bedarf ist.

Bei uns hat der Pflegedienst (nach ewiger Suche, die Kosten trägt die KK, wobei dann das Essen nicht abgewogen, sondern nur geschätzt wird. Essen abwiegen müsste das Sozialamt bezahlen) dann alles gerettet. Allerdings zu einem recht hohen Preis, denn der durchschnittliche Blutzucker war in der Zeit bei 200 und an Gruppenaktivitäten durfte mein Kind nicht teilnehmen.

Übrigens ist die Gruppenrelation hier auch anders. 3 Erzieher auf 18 Kinder (davon 4 I-Kinder) gibt es hier höchstens in U3-Gruppen. Der normale Schlüssel dürfte 1:10 sein. Wobei ich gerade einen Artikel gelesen hab, wonach sich der Schlüssel in NRW verbessert haben soll. Bei uns sind 25 Kinder auf 2 Erzieher, bzw. bei meiner Jüngeren jetzt: 20 Kinder - davon zwei I-Kinder - auf anderthalb Erzieherinnen, wobei viele Kinder nur Halbtags gehen und die I-Kinder, weil sie Einzelfälle sind, nicht als solche gezählt werden. Umso wichtiger, dass da ein Umdenken stattfindet: GERADE einzelne I-Kinder sind I-Kinder. Wenn sie die Mehrheit wären oder in Scharen aufträten, wäre eine Integration ja kaum notwendig. Interessanterweise hat der KiGa aus dem Artikel ZWEI I-Kinder mit der gleichen Problematik. Die treten schon in Scharen auf udn sind trotzdem Einzelfälle. :blink:

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monday
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09 Aug. 2014 15:43 - 09 Aug. 2014 15:44 #93111 von monday
Auch in NRW ist der Betreuerschlüssel festgelegt. Bei den über dreijährigen 25 Kindern 1 Fachkraft und eine Ergänzungskraft bei einer Betreuungszeit bis 35 Stunden. Bei45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit gilt der Personalschlüssel für 20 Kinder. (das bleibt in Niedersachsen 2 für 25, egal wie lange, die Kinder da sind.)
Bei den unter dreijährigen sind 2 Fachkräfte für 10 Kinder zuständig.
In normalen Gruppen dürfen bis zu 6 unter dreijähriger aufgenommen werden, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres drei werden.
Für die Integration scheint das nicht eindeutig geregelt:
Für Kinder mit Behinderung, oder die von einer Behinderung bedroht sind, wird ein höherer Personalschlüssel gefördert.
So entstehen wahrscheinlich diese Situationen, in denen der eine versucht die Kosten auf den anderen abzuwälzen. Natürlich leider zu Lasten der Kinder.

Es wurde in einer Studie auch festgestellt, dass Kindergärten häufig nicht nach den gesetzlichen Regelungen arbeiten.
Das kenne ich in Niedersachsen so gar nicht.

Gruß Vera
Letzte Änderung: 09 Aug. 2014 15:44 von monday.

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Wenke
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09 Aug. 2014 17:43 #93112 von Wenke
Selbst bei Cheffchen scheint ja nicht alles so gelaufen zu sein, wie man es sich wünschen würde. In einer wünschenswerten Lösung kommt in meiner Vorstellung das Wort "Anwalt" eigentlich nicht vor.

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