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Besitzer eines Schwerbehindertenausweises haben Anspruch auf eine Reihe von Vergünstigungen. Trotzdem verzichten viele Menschen auf ihn. Der schwerbehinderte Diabetiker ist zwar von Überstunden befreit und profitiert von gesetzlich geregeltem Mehrurlaub. Außerdem hat er Anspruch auf einen Steuerfreibetrag beim Merkzeichen H im Personalausweis, Freifahrten und der Befreiung von der Kfz-Steuer.
Schwerbehindert zu sein, ist aber häufig mit großen Problemen bei der Arbeitsplatzsuche verbunden. Oft bekommt der Bewerber Sätze wie diesen zu hören: Tut mir Leid, Schwerbehinderte stellen wir nicht ein. Viele Arbeitgeber sind eher bereit eine Ausgleichsabgabe zu zahlen als die vorgeschriebene Mindestzahl von Schwerbehinderten einzustellen.
Das Schwerbehindertenrecht
Nicht alle Diabetiker bekommen automatisch den Schwerbehindertenausweis. Diabetes kann als Schwerbehinderung (das bedeutet einen Grad der Behinderung von mindestens 50%) eingestuft werden, allerdings nur, wenn er durch Diät und alleinige Insulinbehandlung schwer einstellbar ist. Um eine Anerkennung zu erreichen, kommen im Vergleich zu einem Gesunden die folgenden Beeinträchtigungen in Frage:
- Diät, häufig mit Zwischenmahlzeiten und zu festgelegten Zeiten,
- Injektionen beziehungsweise Pumpenbehandlung,
- Stoffwechselselbstkontrollen,
- Probleme im psychosozialen Bereich (psychische Störungen, Diskriminierung),
- Unterzuckerung bis zur Hilflosigkeit.
Sinnvollerweise sollte bei Antragstellung, im Widerspruchsverfahren sowie vor dem Sozialgericht auf den täglich erforderlichen Behandlungs- und Kontrollaufwand und die damit verbundenen zeitlichen Einschränkungen hingewiesen werden.
Gesundheitliche Merkmale
Zusätzlich zum Grad der Behinderung (GdB) können auf Antrag vom Versorgungsamt gesundheitliche Merkmale festgestellt und mit Großbuchstaben im Ausweis eingetragen werden. Für Kinder mit Diabetes und ihre Eltern sind H (hilflos) und B (ständige Begleitung notwendig) von Bedeutung.
Mit Hinweis auf die erforderliche Überwachung der regelmäßigen Mahlzeiteneinnahme zur Verhinderung von Unterzuckerungen gelten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, in Ausnahmen bis zum 18. Lebensjahr, als hilflos. Für Kinder kann wieder im Hinblick auf die Unterzuckerungsgefahr das Merkzeichen B beantragt werden.
Für den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gibt es ein Formblatt, das bei der Gemeinde oder beim Versorgungsamt erhältlich ist.
UMSTRITTENE ANHALTSPUNKTE VON 1996 FÜR DIE EINSTUFUNG DES DIABETES ALS BEHINDERUNG (BMA) |
| | GdB | | Durch Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) einstellbar | 10% | | Durch Diät und Kohlenhydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (das heißt orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar | 10% | | Durch Diät und Sulfonylharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar | 20% | | Durch Diät und orale Antidiabetika sowie ergänzende Insulininjektionen ausreichend einstellbar | 30% | | Durch Diät und alleinige Insulinbehandlung gut einstellbar | 40% | | Durch Diät und alleinige Insulinbehandlung schwer einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentlich ausgeprägte Hypoglykämien | 50% | | Häufige ausgeprägte Hypoglykämien sowie Organkomplikationen sind ihren Auswirkungen entsprechend zusätzlich zu bewerten | | |
Quelle: Diabetiker-Ratgeber
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Wir haben den gleichen Status. Zwischenzeitlich ist es aber wohl so, dass eigentlich lt. Gesetz jeder Diabetiker, der sich mehr als 4 x täglich spritzt (und das ist bei ICT ja so) Anspruch auf 50 % SBH. Geht wohl so auch durch und ist auch nicht mehr zeitlich begrenzt, denn ein Typ 1 geht nicht mehr weg. Anders ist das mit dem Merkzeichen "H", das wird zeitlich begrenzt vergeben, nämlich bis zum 16. LJ, dann unterstellt man soviel Eigenständigkeit, dass das nicht mehr weiter nötig ist im Normalfall.
Wir werden aber unsere 40 % auch genau so dabei belassen. Wir haben das hier schon mehrmals angesprochen, denn bei uns würde z. B. das Max-Ticket wegfallen. Aber es ist wohl leider nicht so, dass die man das Max-Ticket dann für lau bekommt, sondern die Kinder müssen ihren SBH-Ausweis im Bus zeigen. Da weigert sich meine Tochter. Dann könnte ich ihr auch gleich ein Schild auf den Kopf binden ...! Es gab schon Tränen als ich generell einen Antrag gestellt habe - sie fühlt sich nicht schwerbehindert und will das auch nicht sein. Damit ist das Thema für mich erledigt! Mit dem Merkzeichen "H" bekommen wir die Steuerermäßigung und können den Pflegepauschalbetrag absetzen - das ist alles was wir wollten. Die Busfahrten übernehme ich gerne und auch auf ermäßigte Eintritte verzichte ich gerne, wenn meine Tochter das darin bestärkt, dass sie ein "ganz normales Kind" ist. Ich finde das wichtig und ich persönlich bin der Meinung, dass man nicht auf der einen Seite immer für Gleichstellung und Gleichberechtigung kämpfen und auf der anderen Seite gleichzeitig für die Schwerbehinderung plädieren kann. Aber mit dieser Einstellung bin ich recht einsam - ganz viele Eltern sehen das anders ...!
Natürlich haben die Kids "Einschränkungen" im Sinne von Mehraufwand bei ihrer Lebenführung, sei es durch das Berechnen der Mahlzeiten oder das Führen von Tagebüchern. Aber ist das wirklich eine "Behinderung" im herkömmlichen Sinne? Das muss halt jeder für sich bzw. - was ja noch schwerer ist - für sein Kind entscheiden!
Hallo!
Meine Tochter (11 Jahre) hat seit 2008 Diabetes Typ1 und ist damals mit GdB 40% H eingetragen worden. Einen Schwerbehindertenausweis haben wir nicht. Die behandelt sich allein und für ihr Alter recht selbständig, nur mitlerweile ist sie aber schwer einstellbar und schwankt zwischen ausgeprägter Hypoglykämie bis zur Hyperglykämie. Wie mach ich das mit der Neubeantragung auf Einstufung des GdB?