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Baierbrunn (ots) - Die Zahl von Kindern mit Typ-1-Diabetes steigt in Deutschland kontinuierlich an. Immer öfter sind Lehrer gefordert, diese Kinder, oft schon im Grundschulalter, im Unterricht zu betreuen. Sie sollen den Kindern beim Beurteilen der Blutzuckermesswerte helfen, bei den Mahlzeiten und bei Unterzuckerungen. Manchem Lehrer ist das zu gefährlich, dafür seien sie nicht ausgebildet, so ihr Argument. Rechtlich handeln sie durchaus korrekt; für die betroffenen Kinder und deren Eltern kann dies allerdings zum Problem werden.

( Bitte bewertet diesen Artikel - 0 Bewertungen ) Wenn Kinder an einem Diabetes erkranken bevor sie richtig rechnen oder lesen können, ist das häufig ein Problem für Kindergärtner oder Lehrer. Zwar lassen sich viele Betreuer weiterbilden, viele wollen aber auf keinen Fall dafür haften, wenn ein Kind Diabeteskomplikationen in ihrer Obhut erleidet.
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Ottobrunn/Höhenkirchen - Der 1. September wird für Gabriel (3) ein ganz besonderer Tag werden: Er darf endlich, endlich in den Kindergarten.

Die Geschichte des Kindes hat im Frühjahr viele Merkur-Leser bewegt: Der Dreijährige lebte mit seiner Mutter Daniela F. in einer Gemeinde, in der es genügend Kindergartenplätze gibt: in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Doch der Bub ist zuckerkrank – Diabetes mellitus Typ 1. Das bedeutet, man muss den Bub ständig im Auge behalten wegen der Gefahr der Unterzuckerung, regelmäßig Blutzucker messen, Insulin spritzen und jede Mahlzeit berechnen. Das hat die Kindergärten abgeschreckt. Die Verantwortung sei zu hoch, es fehle allen an Erfahrung, lautete das Hauptargument.

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Höhenkirchen - Kindergartenplätze gibt es in Höhenkirchen-Siegertsbrunn genug. Der dreijährige Gabriel hat bislang keinen – er ist zuckerkrank (Diabetes mellitus Typ 1).

Das bedeutet, man muss den Kleinen ständig im Auge behalten wegen der Gefahr der Unterzuckerung, regelmäßig Blutzucker messen, Insulin spritzen und jede Mahlzeit berechnen. Das schreckt die Kindergärten ab. Sie erteilten der Mutter Daniela F. eine Absage. Begründung: Die Verantwortung sei zu hoch.

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Immer wieder tauchen verschiedenste Probleme auf im Zusammenhang mit Schul- und Kindergartenbesuch, aber auch bei Sportvereinen, Kirchenfreizeiten und vielem mehr.

An allererster Stelle gilt grundsätzlich:
Unsere Kinder sollen und dürfen wie alle anderen Kinder auch an allen Veranstaltungen teilnehmen, die für Kinder ihres Alters und Geschlechts vorgesehen sind. Eine Ablehnung aufgrund des Diabetes oder ein Ausschluß von Veranstaltungen oder Unternehmungen aufgrund des Diabetes verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [1] bzw. die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze [2]. Sicherlich sind kaum Situationen vorstellbar, in denen man in diesem Sinne wirklich den Rechtsweg nutzt, denn unsere Kinder sollen willkommen sein und nicht auf einem vor Gericht erkämpften Platz unter der Ablehnung ihrer Betreuungspersonen leiden, aber es kann innerlich den Rücken stärken, wenn man weiß, "die dürfen unser Kind gar nicht wegen des Diabetes ablehnen!" Da unsere Kinder immer wieder auf guten Willen und Hilfe, mindestens jedoch auf die Duldung des Diabetesmanagements angewiesen sind, ist sicherlich eine einvernehmliche Zusammenarbeit das Ziel.

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