In den meisten Bundesländern sind die sog. "Integrationsplätze" Kindern mit sog. "Entwicklungsverzögerungen" oder "Entwicklungsbeeinträchtigungen" vorbehalten. Es handelt sich dabei also um Förderplätze, um z. B. die Sprachentwicklung, die motorische Entwicklung etc. zu fördern. Derartige Plätze werden Diabetikern nur dann bewilligt, wenn entweder (ggf. durch die Beeinträchtigungen des Diabetes verursacht, ggf. aber auch aus anderen Gründen) entsprechende Entwicklungsverzögerungen vorliegen oder wenn ein Sachbearbeiter glücklicherweise pragmatisch die Auffassung vertritt, daß auf diese Weise das Kind am einfachsten die Zusatzbetreuung bekommt, die es ggf. benötigt. Anspruch auf einen klassischen "Integrationsplatz" haben Kinder durch den Diabetes nicht!

Zweifelsfrei benötigen Kindergartenkinder mit Diabetes mehr Aufmerksamkeit und einen höheren Betreuungsaufwand als ansonsten gleich alte, gleich entwickelte Kinder ohne Diabetes. Da in vielen Bundesländern dem Bedarf der klassischen Integrationskinder einfach durch eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels entsprochen wird (also entweder weniger Kinder in der Gruppe oder mehr Betreuer für die Gruppe) ist eigentlich den Kindern mit Diabetes durch die Bewilligung des Integrationsstatus durchaus gedient, ganz pragmatisch betrachtet.

Aber: Welcher Art ist die zusätzliche Betreuung, die ein Kindergartenkind mit Diabetes mellitus Typ 1 bedarf?
Das unterscheidet sich sicherlich von Kind zu Kind, und ist auch je nach Kindergartenstruktur, aber auch je nach Therapieform unterschiedlich.

Auf jeden Fall benötigt das Kind zusätzliche Aufmerksamkeit bei der Nahrungsaufnahme (Kontrolle, daß zur richtigen Zeit das Richtige gegessen wird) und ein dauerhaftes Bewußtsein der Betreuer über die körperliche Belastung des Kindes (mein klassisches Beispiel: Sitzt das Kind beim Spiel draußen im Bollerwagen oder zieht es diesen? Dies ist ja erheblich blutzucker-relevant). Je nach Blutzuckerschwankungen benötigt das Kind zwischendurch Assistenz oder zumindest Erinnerung zum Messen, Assistenz zur Interpretation des Wertes und Überwachung der Durchführung daraus resultierender Maßnahmen (Insulingabe oder Nahrungsaufnahme). Und immer wieder benötigt ein Kindergartenkind mit Diabetes auch die volle und ungeteilte Aufmerksamkeit eines Betreuers, z. B. bei einer starken Unter- oder Überzuckerung. Kinder mit Insulinpumpe benötigen zusätzlich häufig Assistenz beim An- und Auskleiden, um sich den Katheter nicht unbeabsichtigt zu ziehen und um die Pumpe spielsicher zu verstauen, Kinder mit Pumpe oder ICT benötigen zusätzlich Hilfe bei der Insulingabe zu den Mahlzeiten.

Wer kann davon welche Hilfen leisten?
Inwieweit ein Kindergarten schon mit der zusätzlichen Beaufsichtigung bei Spiel, Essen, Aus- und Ankleiden überfordert ist, hängt stark von der Einsatzbereitschaft, Kompetenz, aber auch Personalstärke und sonstigen Zusatzanforderungen an die Betreuer ab. Sollte dies realistischerweise nicht dauerhaft leistbar sein, so bleiben eigentlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder man wählt einen anderen Kindergarten, der dazu in der Lage ist, oder man beantragt beim Sozialamt Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12- Diese Eingliederungshilfe kann in vielerlei Weise gewährt werden, aber es besteht Anspruch darauf! Sie kann z. B. dadurch gewährt werden, daß der Kindergarten einen Zuschuß erhält, um zu bestimmten Zeiten noch zusätzliches Personal zu beschäftigen. Oder es kann direkt von der bewilligenden Behörde eine zusätziche Kraft gestellt werden. Oder die Eltern erhalten ein Budget, aus dem sie eine zusätzliche Betreuungskraft dem Kindergarten bezahlen. Die geeignete Hilfe soll und muß von allen Beteiligten gemeinsam beschlossen werden, es kann also nicht das Sozialamt im Alleingang bestimmen, wie das erfolgen muß.
Sollte der Kindergarten jedoch eigentlich in der Lage sein, die zusätzliche Beaufsichtigung zu leisten, aber mit der Insulingabe, der Essensberechnung und dem Blutzuckermessen überfordert sein, so kann dies von einem Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernommen werden. Eine solche Leistung wird vom Arzt (das muß nicht der Diabetologe sein, Haus- oder Kinderarzt kann das auch!) verordnet.

Wichtig bei allen diesen Hilfsmaßnahmen ist: Sie müssen zweckdienlich sein! Das heißt, durch ihre Leistung muß tatsächlich der Kindergartenbesuch ermöglicht und die Teilhabe an allen Kindergartenaktivitäten -so weit wie dies unter den gegebenen Voraussetzungen eben geht- ermöglicht werden. Vermieden werden soll nach Möglichkeit die Ausgrenzung des Kindes.

Also, nochmal zusammenfassend:
Anspruch auf Integrationsplatz ist schwierig!
Alternativ besteht aber Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12, zu beantragen beim Sozialhilfeträger
Geht es "nur" um die Mahlzeiten und ums Blutzuckermessen, kann ein Pflegedienst im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" vom Arzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt hierfür die Krankenkasse.

Quelle: Ausarbeitung von Herrn Gottwalt Thiersch im Mai 2011
Wir bedanken uns für diesen informativen Beitrag und die Erlaubnis zur Veröffentlichung

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Gesendet: 18 Mai 2012 20:49 von BeateRichter #68951
Hallo,
es gibt sicher Erzieherinnen, die Angst davor haben, obwohl sie so wenig wissen. Manche hätten bestimmt mehr Angst, wenn sie wüßten......ICh würde mein Wissen einsetzen, wenn mir in meiner Kigagruppe ein Kind mit Diabetes anvertraut werden würde (klar nach Info der Eltern) ICh hätte wenig Angst. Warum? Weil mein Sohn Diabetes hat und ich -was ihn anbelangt--viel Wissen habe.Es gibt übrigens Einzelintegration in Kindergärten. Bisserl viel zu beantragen, aber es ist möglich.
Beate (Raum Nürnberg)
Gesendet: 06 Jul 2011 13:09 von Nadine1984 #57005
ok danke
Gesendet: 06 Jul 2011 13:06 von Gottwalt #57004
Hat sich erledigt.

Gottwalt
Gesendet: 06 Jul 2011 13:00 von Nadine1984 #57003
da ich sie leider doch nicht finden kann warte ich jetzt brav ab bis mein status von benutzer auf mitglied geändert wurde danke
Gesendet: 06 Jul 2011 12:57 von Nadine1984 #57001
ok habe jetzt den antrag für mitgliedschaft abgesendet wusste nicht das ich nach anmeldung nur nutzer und nicht mitglied bin werde jetzt mal die tel suchen und mich melden vielen dank im voraus
Gesendet: 06 Jul 2011 12:45 von Gottwalt #57000
Hallo Nadine,

private Nachrichten können nur Mitglieder senden und empfangen. Deshalb folgendes: Da es jetzt um viele Details geht, die einerseits den Rahmen dieses Forums sprengen und andererseits auch überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehören, werde bitte entweder Mitglied bei Diabetes-Kids oder kontaktiere mich zu jeder Tages- und Nachtzeit telephonisch. Ich rufe dann zurück.

Lieben Gruß

Gottwalt
Gesendet: 06 Jul 2011 09:22 von Nadine1984 #56995
Hallo Gottwalt
erstmal danke für deine schnelle Antwort.... ich wurde jetzt direkt an die Stadt Zwickau weiter verwiesen die haben ein schreiben vom Arzt und eine schriftliche Stellungnahme meiner Seits von mir verlangt das liegt ihnen jetzt beides vor und jetzt wollen sie über die Rechtsabteilung der Stadt entscheiden. als ich sagte das kinder mit diabetes auch in anderen Städtischen kindergärten untergebracht sind wurde ich mit dem kommentar das es halt einfach gemacht worden wäre ohne die rechtslage zu klären abgewimmelt. ich weiß nicht was ich noch tun soll ich will sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld reisen. ich habe mehrfach versucht den hernn Ebert zu erreichen jedoch ohne erfolg und ohne Rückruf... hast du einen Tipp wie ich mich weiter verhalten kann?? Danke im voraus
lg Nadine
Ps hab es nicht hin bekommen dir die Nachricht privat zu senden
Gesendet: 05 Jul 2011 12:29 von Gottwalt #56966
Hallo Nadine,

als erstes und sehr wichtig: Der Kindergartenplatz darf aufgrund des Diabetes nicht verweigert werden! Diabetiker sind behindert und deshalb durch das Antidiskriminierungsgesetz geschützt. Vielleicht kannst Du Euren Kindergarten da ganz vorsichtig drauf hinweisen.

Als zweites: wie ich schon schrieb besteht vermutlich KEIN Anspruch auf einen klassischen Integrationsplatz, aber sehr wohl auf alle konkret notwendige Hilfe. Da weiß aber auch die Diabetes-Ambulanz bescheid und hilft entsprechend. Im Notfall können die fürs Erste häusliche Krankenpflege verordnen, das bedeutet dann, daß vom Kinderkrankenpflegedienst eine Begleitung kommt.

Bei weiteren Fragen kannst Du mich gerne direkt kontaktieren, auch per Telefon (Susanne und Gottwalt Thiersch stehen nur einmal im Hamburger Telefonbuch, auch online), ich rufe dann gerne zurück. Es gibt u. U. auch Rechtswege wie einstweilige Anordnungen etc., um z. B. die Betreuung sicherzustellen und den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

Lieben Gruß

Gottwalt
Gesendet: 05 Jul 2011 12:17 von Jaqueline1985 #56965
Hallo zusammen....

also ich muss sagen das ich mit meinem KLEINEN da richtig Glück habe ....
Er ist mit 3 in einen Integrativen kindergarten gekommen und es wurde auch sofort der i-Platz genehmigt und das sogar für die ganzen 3 Jahre ....
Ich wünsche allen anderen Eltern noch viel Glück und auch Verständnis ......

LG Jaqueline
Gesendet: 05 Jul 2011 08:10 von Nadine1984 #56956
Hallo, bei uns ist es so das sich der Kindergarten weigert unser kind wieder aufzunehmen sie ist vor 4wochen an diabetes typ 1 erkrankt und besitzt eine pumpe bei abholung des antrags wegen intigrationshilfe wurde uns gesagtz das es schwierig wäre da kein intigrativkindergarten.... was kann ich tun??? Muss wieder auf arbeit kann keine monate warten bis sie eine rechtliche klärung gefunden haben

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