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Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I

Für alle interessierten Eltern möchten wir eine gute Neuigkeit veröffentlichen. Wir haben für unsere 3,5 Jahre alte Tochter einen Pflegegrad 2 erhalten - ohne ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anstrengen zu müssen.

Liebe Eltern, wir wohnen in Niedersachsen im Landkreis Wolfenbüttel. Im März 2016 wurde bei unserer damals noch zweijährigen Tochter Diabetes Typ I festgestellt. Nach den ersten Wochen der Umstellung, des Lernens und des Versuchs, unseren Alltag soweit wie möglich ohne große Veränderungen zu bewältigen, machten wir uns an den Papierkram und beantragten einen Schwerbehindertenausweis und eine Pflegestufe (seit 2017 ist die neue Bezeichnung "Pflegegrad"). Den Grad der Behinderung von 50 erhielt unser Kind ohne weitere Anstrengungen. Die Pflegestufe wurde abgelehnt. Auch ein Widerspruch führte nicht zum gewünschten Erfolg.

Mit dem Wissen, dass sich ab 01.01.2017 das Pflegegesetz ändern würde, verzichteten wir auf weitere rechtliche Schritte. Eine Recherche zu der damaligen Rechtsprechung hatte ergeben, dass die Erfolgsaussichten einer Klage als sehr gering einzustufen waren. Jedoch legte ich unseren Antrag nicht ad acta, sondern setzte oben auf das Schreiben das Datum 01.01.2017, legte mir eine Wiedervorlage und verschickte unseren Antrag auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI direkt am 01.01.2017 an unsere Pflegekasse. Der Antrag erfolgte formlos in einem kurzen Schreiben. Den Pflegegrad habe ich allgemein beantragt. Meinem Schreiben hatte ich eine kurze Begründung beigefügt.

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen mussten wir ziemlich lange auf eine Rückmeldung warten. Anfang Mai besuchte uns dann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und wir mussten sämtliche Angaben zur Behandlung und Begleitung des Diabetes, unserer Wohnsituation und der Fähigkeiten und Einschränkungen unserer Tochter machen. In dem Gespräch teilte ich jedes noch so kleine Detail über unser Leben mit dem Diabetes mit. Diesbezüglich hatte ich mir im Vorfeld bereits Notizen gemacht. Zudem hatte ich schon Erfahrungen aus dem Jahr 2016 sammeln können, da der MDK uns aufgrund des damaligen Antrages und Widerspruchs bereits zweimal besucht hatte. Wichtig ist es, genau aufzulisten, was wir rund um die Uhr für den Diabetes tun, welche Nachteile und Einschränkungen dadurch erlebt werden und wie sehr die ständige Beobachtung und Behandlung unsere Zeit und die unserer Kinder beansprucht und welche Auswirkungen dieses auf ihre Selbständigkeit hat. 

Nach dem Besuch des MDK warteten wir ungeduldig auf die Rückmeldung der Pflegekasse. Diese erhielten wir ca. 2-3 Wochen später. Und tatsächlich - unsere Tochter erhielt im ersten Anlauf den Pflegegrad 2 rückwirkend zum 02.01.2017. Dies bedeutet nicht nur, dass wir ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro erhalten. Es gibt auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für Pflegesachleistungen. Wir haben dafür eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst erhalten, welche uns einmal wöchentlich für eine Stunde im Haushalt unterstützt. Weiterhin können nach Ablauf von sechs Monaten die Kosten für Verhinderungspflege geltend gemacht werden. Diesbezüglich haben wir noch keine Erfahrungen gesammelt. Eine Nachbegutachtung erfolgt für uns erst im Jahr 2020, bis dahin wird der Pflegegrad 2 uneingeschränkt fortbestehen. Ich möchte mit diesem Artikel allen Eltern mit einem Kind mit Diabetes Mut machen und sie motivieren einen Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrades zu stellen.

Über die Redaktion stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Elternblog, Pflegegeld, Rechtliches, Blog

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (118 Antworten).
Kiadis antwortete auf das Thema:
26 Sep. 2023 00:35

@Kiadis,

kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.
Hier liegt ein Missverständnis vor.
Im Pflegegradrechner haben die Module die Kennung 1-6, im MD Gutachten 4.1-4.6. Die 4 am Anfang steht dabei übergreifend für "Module des Begutachtungsinstruments".
Ich habe mich allgemein auf das Modul 4.4 (Selbstversorgung) bezogen, nicht auf dein Eintrag "Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare", der im Gutachten unter 4.4.4 geführt wird.
Cheffchen antwortete auf das Thema:
25 Sep. 2023 14:22
@Kiadis,

kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.
Kiadis antwortete auf das Thema:
25 Sep. 2023 14:10
Zur Info für alle betroffenen:
PG2 ist für ein Kind ab/mit 6 Jahren einfacher zu erreichen als mit 5 Jahren. Wir haben mit gleichen Bewertung der Module PG2 erhalten. Das liegt daran, dass ab 6 Jahren beim Modul 4.4 (Selbstversorgung) die Angaben mit "überwiegend selbständig" Punkte bringen, im Alter von 5 Jahren dagegen nicht. Im Pflegegrad-Rechner kann man das gut prüfen.
Sie1986 antwortete auf das Thema:
22 Feb. 2023 03:58
Solche eine Wartezeit wäre bei einem Sozialhilfeverband etwas unsinnig, weil man ja immer nur die 4 Wochen hat, um den Widerspruch zu machen. Da könnten die ja sonst nie helfen.
Sie1986 antwortete auf das Thema:
22 Feb. 2023 03:55
Kiadis, ja genau so. Unterlagen ausfüllen, per Mail hinschicken, Beitrag überweisen und sich dann melden bzw. schon vorweg anrufen oder eine Mail schreiben. Darauf achten, dass die 4 Wochen Zeit für den Widerspruch nicht ablaufen. Kannst also, wenn es knapp ist, selber ein Fax oder Mail mit dem typischen kurzen Widerspruch ohne Begründung machen und dann hat man ja nochmal Zeit, um die Begründung nachzuliefern.

Je nach Bundesland hast du dann einen anderen Ansprechpartner. Seit Corona wird fast alles telefonisch gemacht, früher gab's auch Termine vor Ort mit dem Berater/Anwalt.