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Höhenkirchen - Kindergartenplätze gibt es in Höhenkirchen-Siegertsbrunn genug. Der dreijährige Gabriel hat bislang keinen – er ist zuckerkrank (Diabetes mellitus Typ 1).
Das bedeutet, man muss den Kleinen ständig im Auge behalten wegen der Gefahr der Unterzuckerung, regelmäßig Blutzucker messen, Insulin spritzen und jede Mahlzeit berechnen. Das schreckt die Kindergärten ab. Sie erteilten der Mutter Daniela F. eine Absage. Begründung: Die Verantwortung sei zu hoch.
Noch nie, sagt Bürgermeisterin Ursula Mayer, hat es so einen Fall gegeben. Es fehlte allen an Erfahrung. „Ich bin ein bisschen ratlos“, sagt Mayer. Nach der Anfrage der Mutter in allen Einrichtungen sowie bei der Gemeinde habe es ein Gespräch mit den Kindergärten gegeben. „Ich verstehe die Mutter, aber ich kann mich doch nicht über die Leitungen der Kindergärten hinwegsetzen.“ Nach einigem Hin und Her gibt es nun endlich Hoffnung für die Familie: das Kinderhaus „Pfiffikus“ und die „Farbenkiste“ signalisieren Bereitschaft, Gabriel aufzunehmen. „Das ist alles nicht so einfach. So muss zum Beispiel das komplette Personal geschult werden“, sagt die zuständige Rathausmitarbeiterin, die namentlich nicht genannt werden will. „Wir bemühen uns sehr. Es dauert halt alles seine Zeit.“
Es geht nicht nur um höhere Kosten und erhöhten Betreuungsbedarf, sondern auch um die Haftung. Sollte es etwa einmal nötig sein, dass eine Erzieherin dem Kleinen das Insulin spritzen müsste und es ginge etwas schief, könne sie belangt werden. „Bei der Arzneimittelgabe in der Kita handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Kita und Eltern. In diesem Fall gelten die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts, wonach Schadenersatzansprüche des betroffenen Kindes gegenüber dem Kita-Personal oder gegenüber dem Träger in Betracht kommen“, betont der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverbands in einem Artikel und empfiehlt, die Unterweisung des pädagogischen Personals den behandelnden Arzt durchführen zu lassen. Ein Kind mit Diabetes dauerhaft vom Besuch eines Kindergartens auszuschließen, so der Verband weiter, „widerspräche dem gesetzlichen Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag sowie dem Integrations- und Förderungsangebot der Einrichtung“.
Gabriels Mutter betont, sie würde alles tun, um den Kindergarten zu unterstützen. Das Essen sei sowieso von ihr vorbereitet, außerdem würde ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes die Insulingabe übernehmen. Bei Unterzucker helfe ein Stück Traubenzucker, was er immer bei sich habe. Zudem sei sie stets telefonisch erreichbar.
Die verzweifelte Mutter hat sich nun selbst an den Bezirk Oberbayern als Kostenträger gewandt, wo sie einen Antrag stellen und ein Gutachten beibringen muss. Sie hat demnächst ein Gespräch mit den Kindergärten „Farbenkiste“ und „Pfiffikus“. „Wir bemühen uns, dass wir eine gute Lösung finden“, sagt etwa „Farbenkiste“-Leiterin Christine Mock. Wegen der „Spezialbetreuung“ rechnet die AWO als „Pfiffikus“-Träger mit einer zusätzlichen Kraft. Das wären auch Mehrkosten für die Kommune, so AWO-Chef Max Wagmann. Die Entscheidung falle nur in Abstimmung mit der Gemeinde. Gabriels Mama hofft indes, „dass mein Sohn genauso in den Kindergarten gehen kann wie alle anderen Kinder auch“.
Bernadette Heimann
Quelle: Merkus-Online vom 12.5.2009


