26. September 2010
Beitrag erschienen im Bereich:
Fragen und Antworten
Frage:
Es wird ja immer betont, dass pädagogisches Personal keine Medikamente "verabreichen" darf. An der Schule meines Kindess z. B. gibt es einen Schulsanitätsdienst. Dürfen die Schulsanitäter den Hypokit u. U. verabreichen (ggf. nach Schulung)?
Antwort von unserem Experten, Herrn Rechtsanwalt Oliver Ebert:
Selbstverständlich sind Schulsanitäter zu der erforderlichen und gebotenen Notfallhilfe berechtigt - und auch verpflichtet! Wenn also ersichtlich eine schwere Hypo vorliegt und die Existenz und Anwendungsvoraussetzungen des Hypokits bekannt sind, dann muß dieses zur Hilfeleistung natürlich eingesetzt werden.
Es besteht für jedermann die Pflicht, im Notfall die ihm bestmögliche Hilfe zu leisten. Eine Lehrkraft hat auch kein Haftungsrisiko, wenn sie im Notfall das Notfallkit einsetzt; selbst wenn dabei was schiefgehen sollte. Umgekehrt: wenn sie das vorhandene und bekannte Notfallkit nicht einsetzt und stattdessen (lediglich) auf einen Notarzt/Sanitäter wartet, dann drohen ihr straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.
Eine Einweisung wg. der Handhabung muss nicht durch medizinisches Personal erfolgenen. Es reicht aus, wenn die Handhabung nachvollziehbar erklärt wird. Man kann dazu ja ggf. auch den Beipackzettel zusammen durchgehen, dort ist eine Anleitung enthalten.
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Matz schrieb:
Es gibt hierzu eine Richtlinie zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass v. 1.3.2009.
Sowas gibt's wahrscheinlich nicht in Thüringen... Oder google weiss es nicht.
Ist auf jeden Fall interessant, wir haben nämlich gerade das gleiche Problem mit "ja, wir tun ja alles, aber Medikamente dürfen wir nicht..."
Nachtrag:
In Thüringen dürfen die Lehrer Medikamente verabreichen, wenn es schriftlich verabredet wird und das "wie und wieviel" geklärt ist. Dazu gibt es allerdings keine Verordnung sondern eine
Information des Hauptpersonalrates von 2008.
Hallo,
wir haben das Hypo-Kit in der Schule deponiert, aber nicht damit die Lehrerinnen es anwenden, sondern mit der Anweisung im Falle einer schweren Hypo, zu der dann ein Notarzt gerufen werden müsste, es ihm auszuhändigen. Das war zumindest die Anweisung unserer Dia-Ambulanz.
Bisher haben wir alle Hypo-Kits verfallen lassen können und dann entsorgt.
Viele Grüße
Petra
Es gibt hierzu eine Richtlinie zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass v. 1.3.2009.
Zwar ist dort unter "Maßnahmen" geregelt, dass Injektionen grds. nur von medzinischem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen, jedoch verdeutlicht der Absatz "Nothilfe", dass zur Abwendung einer Gefahr für das Leben, die Lehrkräfte verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, die für den Handelnden zumtbar sind. Da Letzteres sicherleich schwammig ist, haben wir der Schule die dem Erlass beigefügte Vereinbarung zur Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen (mit genauer Beschreibung der Maßnahmen) verbunden mir einer entsprechenden Haftungsfreistellung zusammen mit dem Notfall-Kit ausgehändigt.

Also in der Schule meiner Tochter (Gesamtschule) mußte ich das Hypokit wieder mit nach Hause nehmen.Es wollte keiner die Verantwortung auf sich nehmen. Nun habe ich nichts gemacht, weil meine Tochter selbst bei einem Wert von 21 noch nicht umgekippt is