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Beispiele für Eingliederungshilfe
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Hilfe zur Erziehung und Sonderpädagogischer Förderbedarf

Betreuung von Diabetes-Kids in Brandenburg -
Ein Bericht von Fam. Hirschberg veröffentlicht im Magazin Stixi der BFJD.  Vielen Dank für die Bereitstellung dieses Artikels 

Hallo, wir sind die Eltern von Catalina. Catalina ist jetzt 6 Jahre alt und besucht die 1. Klasse der Europaschule in Schildow. Sie hat seit dem 15. Lebensmonat Diabetes Typ 1 und besucht seit dem 2. Lebensjahr den Kindergarten und jetzt eben Schule mit Schulspeisung und anschließendem Hort bis 16 Uhr. Dies ist nicht ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass wir beide arbeiten, sondern auch ihr eigener Wunsch, denn im Hort sind ihre Freundinnen und da kann sie spielen und mault fast jedes Mal, wenn wir sie abholen.

Da es ein langer, steiniger Weg dorthin war, wo wir jetzt sind, wollten wir unsere Erfahrungen auf diesem Wege möglichst breit streuen.   Grundsätzlich sei einleitend noch gesagt, dass es bei allen Wegen und Entscheidungen immer einen großen Begleiter gibt: die Angst! Damit meinen wir nicht die Angst der Eltern, die sicher auch da ist, die man aber irgendwie unterdrücken sollte, da man sonst noch schwerer zum Ziel kommt, sondern die Angst von Schulleiter/innen, Lehrer/innen und Erzieher/innen. Wichtig ist es, zu versuchen, diese Angst zu nehmen und die Beteiligten aufzuklären, was nicht einfach ist und oft auch dauert.  Alle Eltern, die ihre Kinder in einem Kindergarten oder zur Einschulung anmelden, stehen vor dem selben Problem. Wie mache ich das mit dem Diabetes? Wer kontrolliert den Blutzucker, wer stixt, wer berechnet die BE beim Essen und verabreicht darauf angepasst das Insulin?   

Viele Fragezeichen und oft keine Lösung in Sicht, wenn man sich im Vorfeld damit auseinandersetzt. Bei der Lösung gibt es dann – zumindest in Brandenburg - drei unterschiedliche Ansätze:

1. Eigenes Engagement
2. Engangement der Betreuungseinrichtung
3. Staatliche Unterstützung

Wir haben alle drei Varianten in verschiedenen Konstellationen durch bzw. noch in Anwendung und wollen daher mal kurz einen Einblick geben, wobei wir uns auf Punkt 3 konzentrieren wollen.  

1. Eigenes Engagement: 
Das eigene Engagement ist auf den ersten Blick vielleicht der sicherste Weg, aber nach unserer Auffassung nicht unbedingt der Beste. Schließlich sollen unsere Kinder bald selbstständig werden, Kontakte finden und pflegen und zumindest in der Schule ist es schon hinderlich, wenn Mama oder Papa ständig im Unterricht sitzen oder vorbeikommen und Lehrer finden es auch nicht so toll, wenn bei jedem Wert unter 60 oder über 200 zum Handy gegriffen wird. Diese Entscheidung muss aber jeder für sich selbst treffen und jede Variante hat sowohl Nach- als auch Vorteile.  

2. Engagement der Betreuungseinrichtung:  
Damit haben wir sehr wechselhafte Erfahrungen gemacht. Das ging bereits im Kindergarten, den unsere Tochter Catalina 3 Jahre besucht hat, los. Damals wussten wir noch nichts von einer möglichen staatlichen Unterstützung.   

Beim ersten – staatlichen – Kindergarten wollte man Catalina partout nicht haben, obwohl uns seitens des Amtes ein Platz zugesichert wurde. Dies hat man auch relativ deutlich zum Ausdruck gebracht und zwar nicht nur uns gegenüber, sondern auch ihrem Bruder Robin, der anderthalb Jahre älter als Catalina ist und diese Einrichtung gerade ein Jahr besuchte. Nach vielem Suchen haben wir dann einen anderen – allerdings privaten – Kindergarten gefunden, der sofort gesagt hat: „Kein Problem, das schaffen wir schon!“ Und so war es dann auch und Robin haben wir da auch gleich untergebracht. Das mit privat und staatlich möchten wir nicht überbewerten und hoffen, dass es Zufall war. Auf alle Fälle kann es beides (Engagement und Ablehnung) geben und wir waren froh, dass wir nicht durchsetzen mussten, dass unsere Catalina in eine Einrichtung kommt, die sie nicht haben will, sondern dass es eine Alternative gab.  

Nachdem es im Kindergarten mit zwei unterschiedlichen Erzieherinnen super geklappt hat, waren wir voller Optimismus, dass dies in der Schule und auch dem Hort ebenso klappt, zumal Catalina ja jetzt schon viel älter und reifer war und vieles selbst machen konnte. Dem war zunächst aber nicht so. Seitens der Schule wurde Catalina zwar aufgenommen, aber es wurde seitens der Schul-/Hortleitung auch eine externe Betreuung während der Schulzeit gefordert, die dann auch (s. Punkt 3.) umgesetzt wurde. Nichts desto trotz müssen wir an dieser Stelle eine Lanze für die Klassenlehrerin brechen, die von Anfang an engagiert und aufgeschlossen war, sich bei einem Vortrag in der Schule (wurde dankenswerter Weise von einer Fachkraft des SPZ des RVK gehalten) und im SPZ des RVK Charité selbst weitergebildet hat, und damit sowie mit den Erfahrungen des ersten Schulhalbjahres ihre Besorgnis zur Seite geschoben hat und inzwischen in Notfällen (kurzfristiger Ausfall des Betreuungspersonals) tageweise sogar die Betreuung von Catalina (inkl. Schulspeisung) mit übernimmt, so dass nicht einer von uns frei machen muss.  

3. Staatliche Hilfen:  
Was vielleicht einige nicht wissen ist, dass es zumindest für Kindergarten und Schule staatliche Hilfen gibt. Da wir von anderen auch anderslautende Entscheidungen bzw. Lösungsansätze gehört haben, sei hier angemerkt, dass wir keine Juristen und Verwaltungsrechtler sind und wir damit auch nicht beurteilen können, inwieweit aus unseren Erfahrungen sich Ansprüche oder Ausschlüsse ableiten lassen. Es sind nur Möglichkeiten und soll zeigen, dass es eben Lösungen geben kann, wenn man rechtzeitig und freundlich aber bestimmt an die Behörden herantritt.  Eine Erfahrung haben wir aber durchweg gemacht. Keine der Betreuungseinrichtungen wusste, ob und schon gar nicht wie die Förderung möglich ist, was wahrscheinlich auf die Seltenheit der Krankheit bei Kindergartenkindern und Erstklässler/innen zurückzuführen ist. Selbst bei den Behörden muss man entweder Kenntnisse von vergleichbaren Fällen haben oder an den „Richtigen“ kommen, sonst erntet man auch dort nur Schulterzucken. Also: Nicht aufgeben und viele Informationen sammeln!  Bei Catalina sind zwei unterschiedliche Wege beschritten worden:  

1. Hilfe zur Erziehung (Eingliederungshilfe) nach § 35 SGB VIII, gewährt durch das Sozialamt des Landkreises (Bereich Jugend)

2. Sonderpädagogischer Förderbedarf nach §§ 29 und 50, Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) in Verbindung mit der Sonderpädagogik-Verordnung (SopV) – Feststellung durch das Staatliche Schulamt in Perleberg. Die Gewährung der Mittel für diese Sicherstellung der schulischen Bildung erfolgt auf der Basis von §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch SGB XII in Verbindung mit §§ 55, 58 SGB IX – Fördermittel über das Sozialamt des Landkreises


Außen vor ist bei unserem Landkreis derzeit grundsätzlich die Betreuung im Hort, weil laut Behördenvertretern Schule Staatsaufgabe und Hort Privataufgabe ist. Wenn man entsprechend finanziell bedürftig ist, kann wohl allerdings beim Sozialamt ein entsprechender Antrag gestellt werden. In Ausnahmefällen (s.u.) kann man aber auch das Jugendamt zu Hilfen bewegen.  

Zu 1.
Diese Eingliederungshilfe wurde beim Jugendamt des Landkreises beantragt und für den Kindergarten gewährt. Sie wurde im Umfang von zwei Stunden pro Tag und immer für ein halbes Jahr gewährt und muss bei jeder Verlängerung auf den „Prüfstand“ (Besuch vom Jugendamt in der Kita, Erzieher/innen-Gespräche, Elterngespräche, Besuche mit dem Kind beim Jugendpsychologen des Amtes etc.), wurde aber letztlich bis zum Verlassen des Kindergartens bewilligt. Nachdem anfänglich eine Kraft dafür extra von der Kita eingestellt wurde, dies aber nicht gut funktionierte, hat die Kita den Mehraufwand mit dem eigenen Personal selbst abgedeckt.  

Nach vielem Nachfragen konnte dann auch noch eine Verlängerung dieser Hilfe (2 Std. täglich) um ein halbes Jahr für den Schulhort erreicht werden, allerdings nach Aussage der Behördenvertreter als große Ausnahme (s.o.), weil man eigentlich nicht dafür zuständig wäre. Aus anderen Landkreisen haben wir aber auch anderes gehört.  

Zu 2.

Diese Hilfe wurde beim Sozialamt des Landkreises beantragt. Dieser führte dann durch das Verfahren, bei dem zunächst der Sonderpädagogische Mehrbedarf festgestellt werden musste. Dies geschah unter Federführung des Staatlichen Schulamtes Perleberg. Dazu wurde eine große Runde (Schulleitung, Klassenlehrerin, Schulamt, Sozialamt, Jugendamt, Eltern und Hortleitung) einberufen, in deren Folge dann vom Schulamt ein Bescheid erteilt wurde (s.o.). Hier kommt es auch sehr auf die Argumente und Schilderung der Eltern an, so dass man ggf. versuchen sollte, Hilfe (z. B. betreuender Arzt) zu holen.  

Die Mittel werden dann vom Sozialamt des Landkreises freigegeben. Da man in unserem Landkreis nicht über Sonderpädagogen verfügt, wurde uns eine Budgetregelung vorgeschlagen, die wir angenommen haben. Diese beinhaltet, dass uns die Mittel für 4 Std. täglich je Schultag überwiesen werden und wir uns um den „Rest“ kümmern müssen. Dies bedeutet, geeignetes Betreuungspersonal zu finden und dieses anzustellen (Empfehlung: freie Mitarbeiter auf eigene Rechnung oder Mini-Jobber mit Anmeldung bei der Minijob-Zentrale). Letzteres ist allerdings ein aufwendigeres Verfahren und auch mit erheblichem Verwaltungsaufwand versehen. Ein Einsatz der Mittel für Eigenleistungen ist nicht zulässig.

Das Finden von Betreuungspersonal überhaupt und vor allem von geeignetem Personal gestaltet sich aber erstaunlich schwierig und auch die Einweisung und Koordinierung dieser Kräfte (bei uns waren zeitweilig bis zu vier Kräfte eingesetzt) verlangt viel Eigenengagement, welches man eben zu leisten hat. Also, bevor man sich auf diese Regelung einlässt (sofern man die Wahl hat), mal umsehen, ob man geeignete Leute im Umfeld hat.  

Anzumerken sei auch, dass bei dieser Regelung natürlich auch die Schule mitmachen muss, denn es gibt wohl – wie wir unlängst gehört haben – auch Lehrkräfte in diesem Land, die zwar eine Unterstützung fordern, diese aber nicht permanent in ihrem Klassenraum dulden!? Bei uns sind die Kräfte gerne gesehen und werden von der Klassenlehrerin geschickt in den Unterricht integriert.  

Abschließend möchten wir allen viel Glück bei ihrer Gestaltung der Kinderbetreuung wünschen und hoffen für uns, dass Catalina das bald alles ganz alleine kann! 

Dagmar und Götz Hirschberg
Diabetes Kids bedankt sich für diesen tollen Artikel



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